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Genfood - Discounter Lidl verspricht gentechnikfreie Produkte im Regal

LIDL Rückblende

Mit dem Lebensmittel-Discounter Lidl hat der erste große Discounter gegenüber Greenpeace versichert, dass auch nach Einführung der neuen Kennzeichnungsverordnung im April 2004 nur Lebensmittel ohne Gentechnik angeboten werden. Auf Nachfrage von Greenpeace gab Lidl jetzt eine entsprechende eindeutige Stellungnahme ab. Nachdem sich nun fast alle bekannten Lebensmittelhersteller auf diesen Standard festgelegt haben, wächst der Druck auf die Metro. Das Handelsunternehmen bemüht derzeit als einziges Unternehmen aktiv um die Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und will dafür sogar ein Bündnis mit der Gentechnik-Industrie eingehen.

Tag der Artenvielfalt

Nachrichten Aldi Rückblende

Die Ostseeinsel Vilm wird im Juni biologisch unter die Lupe genommen. Zum "Tag der Artenvielfalt" habe das Umweltmagazin "GEO" rund 110 Naturwissenschaftler aus ganz Deutschland zu einer Bestandsanalyse auf die Rügen vorgelagerte "Urwaldinsel" eingeladen, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Meeresmuseums. Die Spezialisten wollen in dem seit fast 500 Jahren weitgehend unberührt gebliebenen Wald und den umliegenden Küstengewässern nach seltenen Tier- und Pflanzenarten suchen.

Produktkontrolle - Stiftung Warentest sieht Existenz weiterhin bedroht

Stiftung-Warentest | Lebensversicherungen und Waschmaschinen

Die Stiftung Warentest sieht ihre Existenz weiterhin bedroht. Solange die Finanzierung "von der jeweiligen politischen Wetterlage abhängt", werde das auch so bleiben, betonte Stiftungsvorstand Werner Brinkmann am Donnerstag in Berlin. Zwar habe der Bundestag im vergangenen Jahr die Kürzung der Zuwendungen, die im Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgesehen war, teilweise rückgängig gemacht. Dennoch könne der Fortbestand der Stiftung jederzeit erneut in Frage gestellt werden. Der Vorstand forderte deshalb ein ausreichend großes Stiftungskapital.

Der Tochter die Pille nicht verbieten

Pro Familia Nachrichten

Eltern sollten ihren Töchtern nach Ansicht des Vereins Pro Familia die Antibabypille nicht verbieten. Gerade junge Frauen müssten davor geschützt werden, zu früh schwanger zu werden, betonte die Vorsitzende des Bundesverbandes, Ingrid Langer, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp in Frankfurt am Main. Frauen seien heute immer stärker darauf angewiesen, eine eigene Erwerbsbiographie aufzubauen und sich selbst für die Zukunft abzusichern, sagte sie und fügte hinzu: "Es ist deshalb ganz wichtig, dass junge Frauen vor der Heirat eine qualifizierte Ausbildung haben."

Umfrage bei Markenherstellern zeigt:

Massive Hindernisse bei der Reparatur von Haushaltsgeräten

VZ NRW…Wie es um die Reparaturfreundlichkeit von Haushaltsgeräten bestellt ist, wollte die Verbraucherzentrale NRW wissen. Dazu sollten 31 Hersteller, die insgesamt 45 verschiedene Marken repräsentieren, beantworten, ob drei wesentliche Anforderungen erfüllt sind, damit defekte Geräte möglichst leicht wieder instandgesetzt werden können. Erstens sollen Hersteller Reparatur-Anleitungen für freie Werkstätten und Verbraucher zugänglich machen. Zweitens sollen Ersatzteile außer für eigene Vertragswerkstätten auch für freie Werkstätten und ehrenamtliche RepairCafés verfügbar sein. Drittens sollen die Gehäuse aller Geräte mit handelsüblichem Werkzeug oder gar ohne leicht zu öffnen sein. Außen vor bleiben sollen Verklickungen und Verklebungen von Gehäusen sowie der Einsatz von Spezialwerkzeug. Die Umsetzung dieser Anforderungen eröffnet Käufern nicht nur die Option, dass eine Reparatur durchgeführt werden kann, sondern fördert obendrein den Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt. 19 Hersteller (26 Marken), die Produkte vom Toaster bis hin zur Waschmaschine anbieten, füllten den Fragebogen der Verbraucherschützer aus: darunter bekannte wie Grundig und Philips, aber auch kleinere Marken wie Cloer und Melitta. Die Lidl-Eigenmarke Silvercrest und Oral B von Braun antworteten mit einem informellen Schreiben. 17 Marken, darunter Samsung und Gorenje, mochten keine Auskunft geben.

Verbraucherzentrale NRW

Verbraucherzentralen Internet - Nachrichten

Der Onlinehandel boomt, auch dank Widerrufsrecht. Denn 14 Tage können Kunden das meiste Gekaufte ohne Begründung retournieren. Doch Obacht: Streit gibt es immer wieder um die Frage, ob auch die Originalverpackung im Paket sein muss. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 25 Shops zeigt: Viele Verkäufer missachten die rechtlichen Vorgaben. So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Was viele überraschen mag: Problematisch ist das rechtlich nicht, selbst wenn die Ware innerhalb von 14 Tagen per Widerruf an den Händler zurück geht. Denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Neues Faltblatt informiert, wie die Schreiben Schritt für Schritt geprüft werden können

Wenn Inkassofirmen Druck machen

Viele sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten in den letzten Monaten Post von diversen Inkassobüros, die versuchten, Geld einzutreiben. So schickte die Firma Prima Finanzmanagement und Inkassierungsgesellschaft mbH aus Düsseldorf letzte Mahnungen für einen Grundeintrag in ein Branchenbuch in Höhe von z. B. 250 Euro an diverse Verbraucher. Auch andere Inkassodienste, wovon einer auch in der Schweiz ansässig ist, forderten Geld für angeblich offene Rechnungen. Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sind meist verunsichert, wenn ein Brief vom Inkassobüro im Briefkasten liegt. „Oftmals ist die Angst vor Kontopfändungen, Schufa-Einträgen und dem Erscheinen von so genannten ‚schwarzen Männern‘ unbegründet“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken

Sorglos-Strom - Stromverträge am Telefon untergeschoben

Vor unerlaubten Telefonanrufen des Stromanbieters „Sorglos-Strom“ warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mitarbeiter des Unternehmens erklären am Telefon, dass man eine kommende Strompreiserhöhung wegen der steigenden Ökostromumlage verhindern könne. Man soll nur die Zählernummer mitteilen. Im Gegenzug soll es dann einen neuen Vertrag geben, der angeblich vor der Preiserhöhung schützt.

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Testkunde | Testkauf: Mystery Research für neue Unternehmen unerlässlich

Jeder erfolgsorientierte Unternehmer - ganz gleich, ob Kleingewerbetreibende, Mittelständler oder Entscheider in großen Konzernen - sollte sich stets über die Chancen und Möglichkeiten, welche der Markt im Einzelnen bietet, informieren. Mystery Research spielt auch im Zeitalter des Internet angesichts ihrer vergleichsweise zielorientierten Durchführbarkeit eine große Rolle. Aber auch direkt vor Ort, zum Beispiel in Form von Testkäufen, ist es im Rahmen des professionellen Mystery Research möglich, umsatzorientierte Fragen zu klären, und die Qualität des Service zu steigern. So kommen beim Mystery Research generell immer wieder folgende Fragen zum Tragen: "Welche Kriterien spielen beim Kauf bestimmter Dienstleistungen oder Produkte für den Verbraucher eine besonders wichtige Rolle?" "Wie ist das Durchschnittsalter der Verbraucher vor Ort?" "Warum würde sich der Befragte für oder gegen ein bestimmtes Produkt entscheiden?" Selbstverständlich sind sämtliche Fragen, die in die Mystery Research Maßnahme fließen, wohldurchdacht. Im Gesamtpaket kann eine präzise Analyse sehr genau Aufschluss über die jeweiligen marktspezifischen Gegebenheiten und der Service Qualität geben. Anhand einer solchen Analyse kann es dem Unternehmen sodann gelingen, die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Servicequalität noch besser den Gegebenheiten am Markt anzupassen oder gar - sofern erforderlich - neue Wege zu gehen.

Vorsicht, fragwürdiges Preisausschreiben!

Reisegewinn von GTF-Tank kann teuer werden

Fragwürdige Post vom Absender GTF - Tank für Deutschland erhalten derzeit zahlreiche Haushalte. Angeblich handelt es sich dabei um ein Mineralölunternehmen, das in Deutschland ein Tankstellenetz aufbauen will. Die Angeschriebenen sollen an einem Preisrätsel teilnehmen. Als Gewinn winken Kraftstoff im Wert von 6.000 Euro oder vermeintlich kostenlose Urlaubsfahrten. Ist das richtige Lösungswort eingesandt, erhalten die Verbraucher ein als Gewinn bezeichnetes Reiseangebot für bis zu vier Personen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät zur Vorsicht. Anders als im Schreiben angegeben, wird die Reise nämlich nicht kostenlos angeboten.

Die neuen Verbraucherrechte bringen ab 13. Juni 2014 nicht nur Vorteile

Verbraucherschutz: Änderungen bei Widerruf, Informationspflichten und Retouren

Der erweiterte Verbraucherbegriff, neue vorvertragliche Informationspflichten, Änderungen beim Widerrufsrecht von Verträgen außerhalb geschlossener Geschäftsräume und im Fernabsatz – was nach tiefgreifenden Änderungen klingt, bringt tatsächlich neue Regelungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland kennen sollten. Die europaweiten Anpassungen der Verbraucherrechte durch die umgesetzte EU-Verbraucherrechterichtlinie greifen in Deutschland für alle Verträge, die ab 13. Juni 2014 geschlossen werden. Damit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig darauf verlassen, dass beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten im Wesentlichen die gleichen Regeln gelten. Ein Blick auf die Feinheiten der Gesetzesänderungen zeigt, dass die Änderungen nicht nur auf den Kauf im Internet beschränkt sind und vor allem nicht nur Vorteile für Verbraucher mit sich bringen.

Richtig aufgelegt und aufgespießt

Verbraucherzentrale - Tipps fürs gesunde Grillvergnügen

Bei schönem Wetter lassen Grillpartys auf Balkon oder Terrasse nicht lange auf sich warten. Das Spiel mit der Glut ist unkompliziert, gesellig und gesund. Für Abwechslung auf dem Rost sorgen nicht nur Steaks, Spieße und Würstchen, sondern auch Gemüse, Kartoffeln und Obst. Damit kommen auch Vegetarier und Veganer auf ihre kulinarischen Kosten. „Doch falsche Handhabung am Grill ist riskant, etwa wenn sich durch auf die Glut tropfendes Fett krebserregende Stoffe bilden oder gesundheitsschädliche Keime durch unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln übertragen werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Folgende Tipps sorgen für eine ungefährliche Gaumenfreude am Grill:

Tipps zum Thema Geld

Girokonto wechseln und von vielen Vorteilen profitieren

Geld sparen durch ein kostenloses Girokonto ist einfach genial und einfach zu handhabenWenn ein Kunde heute sein Girokonto wechselt, kann er von zahlreichen Vorteilen profitieren, vorausgesetzt er entscheidet sich für das richtige Angebot. Viele Banken bieten Neukunden heute allein für das Wechseln einen Bonus an, um für sich zu werben und den Kunden die Entscheidung zu erleichtern. Ein Wechselbonus liegt meist zwischen 50 und 150 Euro. Die Wahl eines Girokontos sollte natürlich nicht nur von einer einmaligen Gutschrift abhängig gemacht werden. Auch die Gebühren spielen heutzutage eine große Rolle. Immer mehr Menschen legen beispielsweise großen Wert auf die kostenlose Nutzung eines Kontos. Mittlerweile bieten viele Geldinstitute diesen Service auch an, meistens jedoch in Verbindung mit bestimmten Voraussetzungen wie einem monatlichen Mindestgeldeingang oder einem Guthaben. Kunden, die diese Bedingungen nicht erfüllen können, müssen nach wie vor Kontoführungsgebühren bezahlen. Nur in Einzelfällen bieten sogenannte Direktbanken im Internet kostenlose Girokonten an, die an keine Bedingungen geknüpft sind.

Neues Jahr – alte Masche Gewinnmitteilungen von „Konrad Herzog & Partner“ -

Verbraucherschutz: Kaffeefahrt statt Gewinnauszahlung

Ende Dezember verschickte der angebliche Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur "nachträglichen Gewinnübergabe" von 951,72 Euro. Fast identische Schreiben kennt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Absendern wie Schubert – Klein – Richter oder Dr. Müller & Partner oder Dr. Böhm & Schneider. Sie sieht in den Briefen wieder einmal den raffinierten Versuch, nicht zu einer Gewinnübergabe sondern auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken.

Metro nimmt Produkte aus den Regalen

Gammelfleisch-Verdacht in Metro-Märkten

Nach dem Bekanntwerden eines möglichen neuen Gammelfleisch-Skandals verkauft der Handelskonzern Metro bis auf weiteres keine Produkte der betroffenen Firma mehr. Man werde bis zur Klärung der Vorwürfe die entsprechenden Produkte aus den Regalen nehmen, sagte ein Metro-Sprecher am Donnerstag in Düsseldorf. Betroffen sind die Handelsketten real, Extra sowie Metro Cash & Carry.

Zuckerbrot und Peitsche

Verbraucherschützer loben Discounter Lidl für "faire" Produkte

Mit Zuckerbrot und Peitsche versuchen Verbraucherschützer auf die Geschäftspolitik des Lebensmitteldiscounters Lidl Einfluss zu nehmen. Als "erfreuliche Entwicklung im Fairen Handel" bezeichnete die Verbraucher Initiative die Einführung einer "fair" gehandelten Eigenmarke durch Lidl. Dies sei ein weiterer Schritt dieses Marktsegments heraus aus der Nische, meint der Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin.

Nachhaltigkeitsbericht

Handelsriese Metro wegen "stromfressenden Elektrogeräten" in der Kritik

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am vergangenen Freitag vor Media-Markt- und Saturn-Filialen in Köln und Berlin gegen "die verbraucher- und klimafeindliche Produktpolitik des Metrokonzerns" protestiert. Die Umweltschützer fordern eine Umstellung des Angebots auf Energie sparende Elektrogeräte. "Der Metro-Konzern schaltet auf stur", meint Matthias Seiche vom BUND. Er weigere sich, der Energieverschwendung Einhalt zu gebieten. "Stattdessen schieben die Manager den Schwarzen Peter zu Kunden und Herstellern. Wir raten den Verbrauchern, sich von Media Markt und Saturn nicht für blöd verkaufen zu lassen." Der Metro-Konzern hatte am Donnerstag seinen "Nachhaltigkeitsbericht 2006" veröffentlicht.

"Ohne Vision und Wirkung"

Hilft das Verbraucherinformationsgesetz gegen Gammelfleisch?

Heftige Kritik übte die Verbraucher Initiative an dem am Donnerstag in den Bundestag eingebrachte Verbraucherinformationsgesetz. "Angesichts tonnenweise sichergestellten Gammelfleisches in deutschen Kühlhäusern und Supermarktregalen waren Herrn Seehofers Worte groß", kritisieren die Verbraucherschützer. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf lasse er diesen Worten jedoch keine Taten folgen. "Das neue Verbraucherinformationsgesetz ist ein Durchbruch hin zu mehr Verbraucherinformation und Markttransparenz. Jetzt besteht die Chance, erstmals ein effektives und praktikables Verbraucherinformationsgesetz zu verwirklichen", meint hingegen Verbraucherminister Horst Seehofer. Mit dem neuen Entwurf würden die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden "noch stärker als bisher angehalten", die Verbraucherinnen und Verbraucher von sich aus über für sie wichtige Sachverhalte zu informieren.

Eine Million Spam-Mails

Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Spam-Mails

Bei der Spam-Beschwerdestelle des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist nach Angaben des Verbandes die Millionengrenze erreicht. Seit Beginn des Anti-Spam-Projekts im Juli letzten Jahres hätten Verbraucher mehr als eine Million der lästigen Spam-Mails "zur Verfolgung" an die Verbraucherschützer weitergeleitet. Die Verbraucherzentrale kritisierte eine "unzureichende Gesetzeslage". Zwischen dem wirtschaftlichen Schaden und den Möglichkeiten, wirksam gegen Spam vorzugehen, bestünde "ein krasses Missverhältnis", sagte Patrick von Braunmühl und forderte gesetzliche Regelungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei wegen der Neuwahlen im vergangenen Jahr nicht mehr verabschiedet worden. Die neue Regierung plane aber kein Anti-Spam-Gesetz.

"Vitafit"

Druckchemikalie ITX in Apfel- und Gemüsesäften von Aldi und Lidl?

Die in Italien, Spanien, Portugal, Frankreich und zuletzt in Kroatien aufgetretene Kontamination von Getränken in Kartonverpackungen mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanton (ITX) macht offenbar auch vor Deutschland nicht halt. Stichprobenartige Untersuchungen unterschiedlicher Karton-Getränke im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe sollen ergeben haben, dass der naturtrübe Aldi-Apfelsaft "Apfelblüte" mit 60 Mikrogramm pro Kilogramm und der Lidl-Gemüsesaft "vitafit" mit 72 Mikrogramm belastet war. Der betroffene Apfelsaft sei in Getränkekartons des norwegischen Verpackungsherstellers Elopak verpackt gewesen, der Gemüsesaft-Karton stamme vom schwedischen Marktführer TetraPak. Die Deutsche Umwelthilfe vermutet, dass die beim Druck der Verpackungsaufschriften zur schnelleren Trocknung der Farbe eingesetzte Chemikalie ITX von der Verpackung in das Getränk übergeht.

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