Warnung vor neuem Armenrecht
Prozesskostenhilfe
Nach Darstellung des Sozialverbands liegen die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe in Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Nun sollten nach dem Gesetzentwurf 100 Millionen von den 360 Millionen Euro Ausgaben eingespart werden, also rund ein Drittel. Prozesskostenhilfe solle nur noch derjenige erhalten, der auch Anspruch auf Sozialhilfe habe.
Alle anderen müssten sehen, wie sie zu ihrem Recht kommen. Notfalls müsse dafür sogar die private Altersvorsorge verbraucht werden. Nach Meinung Hirrlingers kann dies nicht im Interesse eines sozialen Rechtsstaates liegen.