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Warnung vor neuem Armenrecht

Prozesskostenhilfe

Der Sozialverband VdK warnt vor der geplanten Änderung der Prozesskostenhilfe. VdK-Präsident Hirrlinger hat Bundesministerin Brigitte Zypries in einem Schreiben aufgefordert, "alles zu tun, damit der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe nicht Bundesgesetz wird". Vor 26 Jahren sei das Armenrecht auf diesem Gebiet durch das Recht auf Prozesskostenhilfe abgelöst worden, weil das Prinzip des sozialen Rechtsstaates es verlange, das auch unbemittelte Personen in einer dem Gleichheitsgebot entsprechenden Weise Zugang zum Recht erhalten sollten. Dagegen solle das neue Gesetz nach Meinung des Bundesrates dazu führen, dass der Zugang zum Recht erschwert werde. Dies solle zu einem Zeitpunkt geschehen, zu dem die Armut in Deutschland stetig wachse. "Im Grundgesetz ist geregelt, dass allen Menschen der Rechtsweg offen steht", so Hirrlinger. "Zukünftig soll gelten, wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, dass der Rechtsweg nur denen offen steht, die sich ihn leisten können. Ein solches neues Armenrecht würde die von der Kassenlage abhängige Rechtsgewährung bedeuten."

Nach Darstellung des Sozialverbands liegen die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe in Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Nun sollten nach dem Gesetzentwurf 100 Millionen von den 360 Millionen Euro Ausgaben eingespart werden, also rund ein Drittel. Prozesskostenhilfe solle nur noch derjenige erhalten, der auch Anspruch auf Sozialhilfe habe.

Alle anderen müssten sehen, wie sie zu ihrem Recht kommen. Notfalls müsse dafür sogar die private Altersvorsorge verbraucht werden. Nach Meinung Hirrlingers kann dies nicht im Interesse eines sozialen Rechtsstaates liegen.

Warnung vor neuem Armenrecht

Prozesskostenhilfe

Der Sozialverband VdK warnt vor der geplanten Änderung der Prozesskostenhilfe. VdK-Präsident Hirrlinger hat Bundesministerin Brigitte Zypries in einem Schreiben aufgefordert, "alles zu tun, damit der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe nicht Bundesgesetz wird". Vor 26 Jahren sei das Armenrecht auf diesem Gebiet durch das Recht auf Prozesskostenhilfe abgelöst worden, weil das Prinzip des sozialen Rechtsstaates es verlange, das auch unbemittelte Personen in einer dem Gleichheitsgebot entsprechenden Weise Zugang zum Recht erhalten sollten. Dagegen solle das neue Gesetz nach Meinung des Bundesrates dazu führen, dass der Zugang zum Recht erschwert werde. Dies solle zu einem Zeitpunkt geschehen, zu dem die Armut in Deutschland stetig wachse. "Im Grundgesetz ist geregelt, dass allen Menschen der Rechtsweg offen steht", so Hirrlinger. "Zukünftig soll gelten, wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, dass der Rechtsweg nur denen offen steht, die sich ihn leisten können. Ein solches neues Armenrecht würde die von der Kassenlage abhängige Rechtsgewährung bedeuten."

Nach Darstellung des Sozialverbands liegen die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe in Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Nun sollten nach dem Gesetzentwurf 100 Millionen von den 360 Millionen Euro Ausgaben eingespart werden, also rund ein Drittel. Prozesskostenhilfe solle nur noch derjenige erhalten, der auch Anspruch auf Sozialhilfe habe.

Alle anderen müssten sehen, wie sie zu ihrem Recht kommen. Notfalls müsse dafür sogar die private Altersvorsorge verbraucht werden. Nach Meinung Hirrlingers kann dies nicht im Interesse eines sozialen Rechtsstaates liegen.

Am 17. Jul. 2006