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Telefon Hotline: Beratungs-Hotline mangelhaft

Statistikämter schneiden beim Test der Beratungs-Hotline schlecht ab

Mitglieder des Arbeitskreises Zensus ("AK Zensus") testeten die Qualität der Telefon-Hotlines der statistischen Landesämter. Ergebnis: Die Informationen der offiziellen Stellen waren teils falsch, teils irreführend. Keines der getesteten Angebote erhielt das Prädikat "gut". Die Antworten auf grundlegende Fragen zur Volkszählung waren als "neutral" oder sogar als "schlecht" zu bewerten.

Telefonische Beratung zur Volkszählung

Die Landesämter für Statistik bieten telefonische Beratung zur Volkszählung im Mai 2011 an. Mitglieder des AK Zensus erarbeiteten eine Liste mit einfachen Fragen und testeten das Angebot. Bei den vier Fragen ging es darum, ob der Volkszähler in die Wohnung gelassen werden muss, wie der Umgang mit den erhobenen Daten ist und wer vom Zensus betroffen ist.

Die Ergebnisse der Befragung sind in einem achtseitigen Dokument[1] beschrieben. Anhand der Kriterien Erreichbarkeit, Freundlichkeit und Sachkenntnis erfolgte schließlich eine Einzelbewertung aus den drei Kategorien "gut", "neutral" und "schlecht". Von den vierzehn telefonischen Beratungsangeboten der Landesstatistikämter erhielt keines das Prädikat "gut". Sieben mal wurde die Qualität mit "neutral" und sieben mal mit "schlecht" bewertet.

Jens Kubieziel vom AK Zensus kritisiert insbesondere die Angebote aus Schleswig-Holstein, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen. "Die Mitarbeiter der Hotlines sollten nach meiner Meinung besser geschult werden. Denn auch auf Nachfrage erhielten wir bei den Angeboten falsche oder unvollständige Informationen." Die Angebote des Amtes 'Information und Technik Nordrhein-Westfalen' sowie des 'Statistischen Amtes Saarland' genügen derzeit nicht einmal grundlegenden Anforderungen.

Zwar waren die Telefon-Berater durchgehend sehr freundlich, es mangelte allerdings vielfach an vollständigen und korrekten Informationen zur Volkszählung. Beispielsweise erhielten die Tester auf die Frage, ob ein Volkszähler ("Interviewer") zwangsläufig in die eigene Wohnung gelassen werden muss, die falsche Antwort: "Ja. Der hat aber einen Ausweis dabei." Ein anderes mal fanden die Aktivisten einen "Berater" vor, der gar keine der Fragen beantwortete und stattdessen auf zukünftige Presseinformationen verwies. Eine andere Beratungsstelle bat die Anrufenden schließlich, die Fragen per E-Mail zu stellen.

"Wir sind im Vorfeld zwar nicht davon ausgegangen, dass wir auf unsere - gar nicht so schwierigen Fragen - hundertprozentig richtige Antworten erhalten würden, dass aber keine einzige Hotline in der Lage war, vollständig und umfassend darüber aufzuklären, was mit der Volkszählung auf uns zu kommt und welche Daten über jeden Einwohner zusammengetragen werden, das hat uns dann doch erstaunt", sagt Michael Ebeling vom AK Zensus. "Auch wenn die Berater fast allesamt sehr nett waren und wir uns darüber im Klaren sind, dass unsere Bewertung sicherlich umstritten sein wird: Da ist noch eine genauere Schulung der Berater notwendig. Wir hatten den Eindruck, dass den Behördenmitarbeitern zum Teil selber noch gar nicht klar ist, wie umfangreich die Erfassung der Bevölkerung vorgenommen wird."

Die von den Behörden als "Zensus 2011" bezeichnete Volkszählung wird zur Erstellung einer bislang noch nie dagewesenen zentralen Datenbank mit zahlreichen sensiblen Daten über jeden Einwohner und jede Unterkunft in Deutschland führen. Ab dem Stichtag 9. Mai 2011 werden nicht nur etwa ein Drittel aller in Deutschland lebenden Menschen unter gesetzlich verordneter Auskunftspflicht direkt mit Fragebögen konfrontiert, sondern von jedem Einwohner werden umfangreiche Daten aus verschiedenen behördlichen Datenbanken zusammengetragen und bis zu sechs Jahre lang nicht anonymisiert.

Die Gegner der Volkszählung halten den Zensus 2011 für verfassungswidrig und bieten auf ihrer Homepage www.zensus11.de [2] einen kritischen Überblick über die bevorstehende Datenerfassung. In einem "Volkszählungs-Wiki" [3] stellen sie eine umfangreiche Sammlung an Informationen über den Ablauf und die Hintergründe zur Verfügung. So werden die Bürger in einer Aktion "Frag die Befrager" [4] dazu ermuntert, sich bei der für sie zuständigen Erhebungsstelle genauer dazu zu erkundigen, ob und wie die Umsetzung der Vorschriften aus dem Volkszählungsurteil eingehalten werden. Mit Musterbriefen [5] kann jeder Bürger nachfragen, welche seiner Daten von Meldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit weitergereicht werden.

Die Aktivisten rufen zur Bildung lokaler Volkszählungs-Initiativen auf [6], bieten Vorträge [7] und zahlreiche Materialien [8] zur Aufklärung an.

Verweise:

[1] Ergebnisse der Befragung: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Stiftung_zensustest_02.pdf

[2] Homepage der Volkszählungsgegner: http://zensus11.de/

[3] Volkszählungs-Wiki: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volkszaehlung

[4] Aktion "Frag die Befrager": http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volkszaehlung-Erhebungsstellen-Befragung

[5] Musterbriefe: http://zensus11.de/briefe-an-die-behorden/

[6] Aufruf zur Bildung lokaler Volkszählungs-Initiativen: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/How-to-volkszaehlungs-gruppen-bilden.pdf

[7] Vorträge: http://zensus11.de/vortrage-termine/

[8] Materialien: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Zensus11/Materialien

Über die Initiative