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Solidarische Krankenversicherung

Für eine solidarische gesetzliche Krankenversicherung/Gegen die Kopfpauschale

Gesundheitspolitik tangiert wie kaum ein anderer Politikbereich alle gesellschaftlichen Gruppen und Schichten. Entscheidungen in diesem Bereich haben immer gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, und sie sollten deshalb mit besonderer Sorgfalt vorbereitet und getroffen werden. Dessen sollte sich jede Regierung bewusst sein.

Für eine solidarische gesetzliche Krankenversicherung/Gegen die Kopfpauschale

Gesundheitspolitik tangiert wie kaum ein anderer Politikbereich alle gesellschaftlichen Gruppen und Schichten. Entscheidungen in diesem Bereich haben immer gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, und sie sollten deshalb mit besonderer Sorgfalt vorbereitet und getroffen werden. Dessen sollte sich jede Regierung bewusst sein.

In was für einer Gesellschaft wollen wir in Zukunft leben? Welche Werte, welche Moralvorstellungen, welche Prinzipien und politischen Konzepte sollen für die Zukunft unseres Landes eine Rolle spielen? Möchten wir, abgehoben von der Basis, Politik machen, die nur zwei Drittel unserer Gesellschaft erreicht? Oder haben wir den Anspruch, Politik zum Nutzen und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu machen?

Wollen wir ein Gesundheitssystem, welches die Gewährleistung einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit ambulanten und stationären medizinischen Leistungen für alle oder nur für wenige vorhält?

Diese Fragen bewegen die Menschen vor allem auch in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung.

Sie stimmen mir sicher zu, liebe LeserInnen, dass allen Menschen alle notwendigen medizinischen Leistungen zur Verfügung stehen müssen. Und sicher auch darin, dass die wachsenden Kosten dieser Leistungen ein Problem darstellen, das es zu lösen gilt.

Einen Dissens zwischen den Parteien gibt es dahingehend, welches die beste Lösung sein kann. Während DIE LINKE und einige andere gesellschaftliche Kräfte darauf setzen, das solidarische Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuentwickeln und möglichst alle Bürgerinnen und Bürger in die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach ihrem Leistungsvermögen einzubeziehen, geht die Bundesregierung den entgegengesetzten Weg.

Mit einer einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie - also einer Pauschale pro Kopf – werden vor allem die Arbeitgeber und die gut verdienenden Schichten entlastet.

Die jetzt schon von einigen Kassen erhobenen Zusatzbeiträge sind ein Einstieg in dieses System.

Diese Pauschale bedeutet, dass jeder den gleichen absoluten Betrag zahlt. Beträgt also die Pauschale z. B. 150 Euro, dann zahlt die Friseurin mit einem Stundenlohn von 3,50 Euro - was monatlich je nach Arbeitszeit vielleicht maximal ca. 600 Euro brutto bringt - genauso 150 Euro wie ein Landtagsabgeordneter oder ein hoher Angestellter mit einem Einkommen von 3.000 bis 4.000 Euro.

Mit der Einführung dieser Kopfpauschale wurde die Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung endgültig beseitigt, nachdem sie mit jeder der zahlreichen Gesundheitsreformen in den letzten Jahren Stück für Stück reduziert wurde.

Die Beibehaltung der relativ niedrigen Beitragsbemessungsgrenze und die Beschränkung auf Löhne und Gehälter als versicherungspflichtige Einkommensarten haben seit Jahren dazu geführt, dass sich zunehmend die gut verdienenden Teile der Bevölkerung aus der solidarischen Versichertengemeinschaft verabschieden konnten. Damit hat sich die Einnahmesituation der GKV verschärft und sie verschärft sich weiter.

Bestimmte Medikamente und medizinische Leistungen sind nach und nach aus dem Leistungskatalog gestrichen worden und die Versicherten mussten diese zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen bezahlen. Ihr Anteil an den GKV-Kosten beträgt mittlerweile 60 %.

Allein 2008 haben die Versicherten

  • 8,9 Mrd. Euro als Sonderbeitrag
  • 1,9 Mrd. Euro an Praxisgebühr
  • 3 Mrd. Euro an Zuzahlungen und
  • 5 Mrd. Euro für Medikamente und medizinische Leistungen

zusätzlich bezahlt.

Und ab dem 01.01.2009 ist nun auch - offiziell - die Parität in der GKV nicht mehr gewährleistet. (De facto ist die paritätische Finanzierung schon seit Jahren aufgekündigt.) 15,5 % beträgt derzeit der Beitrag und der Arbeitgeberanteil ist bei 7% eingefroren. 0,9 % tragen also die Versicherten allein, auch die Rentnerinnen und Rentner.

Es gibt zwar einen Sozialausgleich für anspruchsberechtigte Personen. Dafür wird der sogenannte durchschnittliche Zusatzbeitrag ermittelt. Und erst wenn dieser Duchschnittswert über der Belastungsgrenze von zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten liegt, greift der Sozialausgleich.

Keine Frage, das Problem der auskömmlichen Finanzierung der Gesundheitsversorgung ist ein schwieriges. Hier sind komplexe Lösungen gefragt und auch politische Entscheidungen, z. B. darüber, ob man das Gesundheitswesen zum Feld entfesselter Marktwirtschaft werden lassen will oder ob die Prinzipien sozialer Marktwirtschaft wieder das Geschehen bestimmen sollten. Das wird aber mit Kopfpauschalen und steuerfinanzierten Zuschüssen nicht gelöst, wie man an den viel zitierten Beispielen der Schweiz und der Niederlande sehen kann. Die Kosten steigen dort und erhöhen die Pauschalen und auch die Ausgaben für die Sozialausgleiche.

Damit ist ein weiteres gravierendes Problem des Pauschalen-Systems angesprochen: Der Sozialausgleich soll die gering verdienenden Menschen vor Überlastung schützen. Er bedeutet aber hohe bürokratische Aufwendungen sowohl für den Staat als auch für die Kassen – je nach konkreter Ausgestaltung. Er bedeutet auch, dass große Teile der Bevölkerung sich in die demütigende Rolle von Bittstellern für Sozialtransfers begeben müssen.

Der Präsident der Volkssolidarität Gunnar Winkler rechnet damit, dass etwa die Hälfte der Beschäftigten in Ostdeutschland und gut zwei Drittel der Rentner – je nach Anlage der Pauschale - von entsprechenden Ausgleichszahlungen abhängig werden könnten ( s. ND v. 11.03.2010, S. 2). Und das ist nicht nur belastend für die Betroffenen, sondern bedeutet auch bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für Finanzämter und für Kassen.

In den Niederlanden waren 2008 etwa 70 % aller Haushalte auf einen steuerfinanzierten Beitragszuschuss angewiesen. In der Schweiz sind es im Durchschnitt 38 % (regional zwischen 24 und 78 %, s. G+G Gesundheit und Gesellschaft, 1/2010, S. 22). Der Anteil in Deutschland wäre sicher nicht geringer.

Sicher ist aber eines: Die Umverteilung der wachsenden Kosten geht zu Lasten der Menschen mit geringeren Einkommen. Das ist unsolidarisch und eine unsoziale Sauerei.

Der DGB sieht die Kopfpauschale als eine Umverteilungsmaschine zu Gunsten der Arbeitgeber oder der privilegierten Oberschicht. Die Zielstellung der LINKEN ist eine BürgerInnenversicherung und sieht hier Gemeinsamkeiten auch mit dem Verband der Ersatzkassen, der in seinem Positionspapier zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP forderte, das bestehende System der solidarischen Finanzierung mit seinem sozialen Ausgleichsmechanismus weiterzuentwickeln und auf die Pauschalierung des Arbeitnehmeranteils aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit zu verzichten.

Wir müssen uns immer wieder für eine solidarische, einkommensabhängige BürgerInnenversicherung einsetzen, die die Lasten der Finanzierung des Gesundheitssystems auf eine breitere Basis verteilt und damit für alle tragbarer gestaltet, das Solidarprinzip erhält sowie die Leistungsfähigkeit sichert.

Heidelinde Penndorf