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Wolfgang Ferner - Solidarität mit Wolfgang Huste

Kampf gegen NPD und rechte Gesinnung stärken und nicht verfolgen II

Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat gestern auf Grund der Revision der Staatsanwaltschaft Koblenz den Freispruch des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren gegen Wolfgang Huste an das Landgericht Koblenz zur Neuverhandlung zurück verwiesen. Wolfgang Huste, engagiertes Mitglied der LINKEN im Kreisverband Ahrweiler und bekannter Antifaschist, wurde am 20. September 2012 vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ohne Einschränkungen freigesprochen. Ihm hat die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, weil er einen Aufruf zur Blockade eines Neonaziaufmarsches auf seiner privaten Homepage veröffentlicht hatte, wie viele Andere auch, darunter sogar der Oberbürgermister der Stadt Dortmund, wo die besagte Demonstration genehmigt worden war.

Solidarität mit Wolfgang Huste

Dazu der Landesvorsitzende der LINKEN, Wolfgang Ferner: „Es mag ja rechtstheoretisch von höchster Bedeutung sein, wie der Begriff der „Verhinderung“ oder der der „Behinderung“ im Zusammenhang mit Neonazi-Demonstrationen ausgelegt werden kann. Da ansonsten in der ganzen Republik kein Staatsanwalt bislang auf die Idee gekommen ist wegen dieser zahlreichen Aufrufe im konkreten Fall gegen irgendjemanden staatsanwaltlich vorzugehen, muss man sich fragen, was das alles soll. Lässt hier Koblenzer Spezialrecht grüßen? Da nutzen auch die markigen Worte des Vorsitzenden des Strafsenats am OLG Koblenz, der „von braunem Abschaum“ sprach, nichts!

Wolfgang Huste hat jedenfalls die Solidarität der LINKEN in Rheinland Pfalz. Zur Not muss das Bundesverfassungsreicht klären, dass der Kampf gegen rechtsradikale Gesinnung ein Grundrecht aller Bürger ist.“