Wehrpflichtige können nicht mit dem Argument gegen ihre Einberufung vorgehen, dass eine Großzahl anderer junger Männer keinen Zivil- oder Militärdienst leisten müssen. Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit diesem Beschluss in einem Eilverfahren gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts
Köln, das im Dezember zu Gunsten eines Wehrpflichtigen entschieden hatte. Die Koblenzer Richter vertraten zwar die Ansicht, dass die Praxis der Bundeswehr, nur einen kleinen Teil der Wehrpflichtigen einzuberufen, "aller Voraussicht nach rechtswidrig" sei. Doch könnten Wehrpflichtausnahmen nur mit einem Parlamentsgesetz eingeführt werden, eine Vorschrift der Verwaltung genüge nicht. Der Antragsteller könne sich nicht darauf berufen, dass auch er in den Genuss einer rechtswidrigen Praxis komme, da es keine Gleichbehandlung im Unrecht gebe. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte die Entscheidung scharf. Sie öffne "einmal mehr der Wehrungerechtigkeit Tür und Tor". "Von einer allgemeinen Wehrpflicht wollen die Richter in Koblenz nichts wissen", so die Kampagne. Stattdessen billigten sie den Wehrbehörden ein Auswahlermessen zu, das das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz aushöhle.