Am 12. Juni hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der
Menschenrechte und des Umweltschutzes klar stellt. Darin wies der EuGH die Schadensersatz-Klage einer deutschen Spedition gegen den Staat
Österreich ab, weil dieser eine Protestversammlung der Tiroler Bevölkerung auf der
Brenner-Autobahn genehmigt hatte. Die Genehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen, weil damit der freie Warenverkehr behindert worden sei, lautete unter anderem die Begründung der Klägerin. Das Gericht sah das jedoch anders und verwies darauf, dass "der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere in dieser Region unter bestimmten Umständen ein dem Allgemeininteresse dienendes legitimes Ziel darstellen kann, das geeignet ist, eine Beschränkung der durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten, zu denen der freie Warenverkehr gehört, zu rechtfertigen".