In der zweiten Septemberhälfte kannten die Medien fast nur ein Thema aus der Wirtschaft, VW hat die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen durch eine Software in den USA manipuliert. Die Manipulation führte dazu, dass die gesundheitsschädlichen Abgase im Testbetrieb wesentlich geringer waren als im Normalbetrieb. Laut VW ist diese Software in bis zu elf Millionen Fahrzeuge installiert, in Deutschland sind davon 2,8 Millionen Kraftfahrzeuge betroffen. Es handelt sich um Modelle der Baujahre 2009 bis 2014. Am 18.09.2015 erfolgte die Veröffentlichung dieser Vorgehensweise mit der Folge, dass der Kurs von VW und
Porsche Aktien dramatisch sank. Somit haben viele Investoren einen herben Verlust erlitten, der nicht auf die üblichen Marktschwankungen zurück zu führen ist. Verschiedene Fachanwaltskanzleien haben darüber berichtet, dass laut Wertpapierhandelsgesetz (§ 37 b) ein Emittent von Aktien verpflichtet ist, Insiderinformationen welche ihn betreffen, umgehend zu veröffentlichen. Es handelt sich hier um sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen. Dies wurde scheinbar von VW nicht getan. Ein Anleger der sich entschließt eine Aktie zu kaufen, hätte meines Erachtens bei Vorliegen dieser Informationen die VW-Aktien nicht gekauft und somit keinen Schaden durch die negative Kursentwicklung genommen.