Dass es Kinder im Doppelbett der Eltern kuschelig finden, werden viele Familien bestätigen. Dass man für ein Hotelzimmer für zwei Erwachsene und ein Kleinkind für drei volle Personen zahlen soll, obwohl es sich nur um ein Doppelzimmer handelt, dürfte hingegen einigen sauer aufstoßen. Auf dem Portal hotelreservierung.de, das von der Unister Travel Retail GmbH&Co.KG, einer Tochter der
Leipziger Unister Gruppe, unterhalten wird, werden die Zimmerpreise jedoch durchaus so berechnet. Ein aktuelles Urteil vom Landgericht Leipzig untersagt nun diese undurchsichtige Praxis der Preisbildung für den Fall, dass für die Übernachtung minderjähriger Kinder im Zimmer der Eltern vom Hotel kein Entgelt gefordert wird (Urteil vom 29.09.2015, Az. 05 O 133/15, nicht rkr.).