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Alle Artikel zu diesem Thema

Internationale Liga für Menschenrechte fordert

Kurden: Anerkennung der kurdischen Identität

Nach über 50jähriger Migration lebt heute schätzungsweise fast eine Million Kurdinnen und Kur­den in der Bun­des­republik Deutschland, die als Arbeitsmigranten oder als politische Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien hierher gekommen oder geflohen sind. Obwohl es sich um eine der größten Migrantengruppen in der Bundesrepublik handelt, ist sie jedoch bis heute nicht als eigenständig anerkannt, weil ihre Mitglieder in der Regel den jeweiligen Staa­ten zuge­ordnet werden, aus denen sie stammen und ausgewandert sind. Dadurch werden ihnen bestimm­te Rechte wie etwa Teilhabe an spezi­fischen Integrationsmaßnahmen verwehrt.

"Befugnisse im Bereich der Asylpolitik überschritten"

Europäischer Gerichtshof rügt EU-Regierungen wegen Kompetenzüberschreitungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Nichtigkeitsklage des Europaparlaments stattgegeben, weil die im Rat versammelten EU-Regierungen dem Parlament keine hinreichenden Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich der Asylpolitik eingeräumt haben. Wie der Gerichtshof am 6. Mai mitteilte, hat der Rat dadurch, dass er für die zukünftige Erstellung "gemeinsamer Listen sicherer Staaten" nur eine Anhörung des Parlaments und nicht das so genannte Mitentscheidungsverfahren vorsah, die ihm durch den Vertrag zugewiesenen Befugnisse im Bereich der Asylpolitik überschritten.

Tag der Menschenrechte

Engagement der Bundesregierung für Asyl und soziale Sicherheit gefordert

Zum Tag der Menschenrechte fordert FIAN die Bundesregierung zu aktiverem Engagement für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf. "Obwohl soziale Rechte den politischen Rechten völkerrechtlich gleichgestellt sind, werden sie in der Praxis der UNO immer noch stiefmütterlich behandelt", kritisiert FIAN-Sprecherin Ute Hausmann. Pro Asyl fordert aus dem aktuellem Anlass, den Schutz von Ehe und Familie, wie er im Grundgesetz und in internationalen Abkommen vorgesehen ist, auch bei der Durchführung von Abschiebungen zu berücksichtigen und nicht weiter Familien auseinanderzureißen.

Asylverfahren

Schlamperei beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Offenbar unter hohem Zeitdruck für die Einzelentscheider produziert das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge jetzt nicht nur - wie von PRO ASYL früher kritisiert - hastig zusammengeschusterte Ablehnungsbescheide aus Textbausteinen, auch bei der Anhörung von Asylantragstellern selbst scheint die Qualitätskontrolle nicht zu funktionieren. Aus Schlamperei, unfairer Anhörung und absurder Schlusslogik der Entscheiderin ergibt sich eine brisante Mischung, wie ein aktueller Fall belegt.

Türkisches Mittelmeer

Flüchtlingsboot gesunken - 60 Asylsuchende ertrunken

Auch in der Weihnachtszeit bleiben die Türen für Schutzsuchende in Europa geschlossen. Deutsche und europäische Asylpolitiker handeln weitestgehend nach dem Motto des Herbergsbetreibers von Bethlehem: ‚Fenster und Türen verriegeln, es ist kein Platz mehr da.‘ - mit tödlichen Folgen. Am Samstagabend starben 60 Flüchtlinge zwischen der türkischen Mittelmeerküste und der griechischen Insel Rhodos. Schutzsuchende u.a. aus dem Irak und Afghanistan ertranken bei dem Versuch, das Territorium der Europäischen Union (EU) zu erreichen und Schutz zu finden. Aus der Sicht von PRO ASYL tragen die EU-Staaten eine zentrale Mitverantwortung für das tausendfache Sterben an den europäischen Außengrenzen.

Kinderrechte

Studie "Ehemalige Kindersoldaten in Deutschland" klagt Asylpraxis an

Ehemalige Kindersoldaten haben im deutschen Asylverfahren keine Chance. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Ehemalige Kindersoldaten in Deutschland", die vom entwicklungspolitischen Kinderhilfswerk terre des hommes und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge vorgestellt wurde. Die Studie stützt sich auf die Erfahrungen ehemaliger Kindersoldaten, die in Deutschland derzeit das Asylverfahren durchlaufen oder bereits durchlaufen haben. Dabei wird deutlich, dass das hiesige Asylrecht in keiner Weise auf die besondere Situation dieser Flüchtlingsgruppe eingeht.