asylrecht
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Geduldeten ist auch mit dem neuen Zuwanderungsgesetz nicht geholfen
Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz bleibt die rechtliche und soziale Situation von jederzeit abschiebbaren Asylbewerber weiterhin unklar. Für diese so genannten Geduldeten sei ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht notwendig, fordert ein breites Bündnis aus verschiedensten Organisationen. Das betrifft vor allem Menschen, die schon seit fünf Jahren als Geduldete leben. Für sie seien unbürokratische Bleiberechtsregelungen nötig. Es ginge nicht, dass Kinder, die hier aufwachsen, in eine fremde Heimat abgeschoben würden, kritisiert Pro Asyl, einer der Bündnispartner.
Zehn Jahre Grundgesetzänderung gegen Flüchtlinge
Vor zehn Jahren, am 1. Juli 1993, trat die Änderung des Asylrechtsartikels im Grundgesetz in Kraft. Anlässlich des 10. Jahrestages kritisiert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, dass die Bundesrepublik mit der damaligen Asylrechtsverschärfung neue Maßstäbe für die Abschottung Europas gesetzt hat. Gleichzeitig hat die Bundesrepublik dem Weg zu einem europäischen Asylrecht immer wieder Steine in den Weg gelegt. Die Grundgesetzänderung von 1993 wurde damit begründet, dass sie die notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Asylrechts sei. Nach zehn Jahren sind wir nach wie vor weit von einem einheitlichen Asylrecht entfernt.