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Verbraucherzentralen Rückblicke

Kritischen Umgang lehren

Mehrere Verbraucherzentralen haben am Dienstag gefordert, kommerzielle Werbung in Schulen zu verbieten und strenge Bedingungen für Sponsoring aufzustellen. Aufgrund der allgemeinen Schulpflicht hätten Kinder keine Möglichkeit, sich offener oder durch versteckter Werbung an dem Ort zu entziehen, der aus Sicht der Verbraucherschützer Bildung und Erziehung vorbehalten bleiben muss. Kindern müsse statt dessen in Kindergarten und Schule ein kritischer Umgang mit Werbung vermittelt werden, damit sie eine Chance bekämen, selbstbestimmte Kaufentscheidungen zu treffen. Doch aufgrund mangelnder Finanzmittel nähmen viele Schulen die Angebote von Schulen an.

Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisierte zudem die Forderung des sächsischen Kultusministers Steffen Flath (CDU), Unternehmen bei der Gestaltung von Bildungsinhalten und Unterrichtsmodulen zur Mitwirkung zu verpflichten.

"Ob mit Firmenlogo bedruckte Schreibblöcke verschenkt, Schul- und Sportfeste gesponsort oder Unterrichtsmaterialien von Lebensmittelherstellern eingesetzt werden: Die Schule wird missbraucht, um Kinder und Jugendliche früh an Marken zu binden", meinen die Verbraucherschützer.

Dass Maßnahmen in Schulen wettbewerbswidrig sein können, zeige die Aktion des Keks-Herstellers Bahlsen "Sammeln für die Klassenfahrt". Hier waren Schüler und Eltern aufgerufen, durch den Kauf von Bahlsen-Produkten Punkte zu sammeln, die bei Zustimmung des Klassenlehrers eine vergünstigte Klassenfahrt ermöglichten. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes erklärte das Oberlandesgerichts Celle die Aktion für unzulässig, weil psychologischer Kaufzwang ausgeübt werde.

Jugendmedienmacher haben zudem andere Probleme mit Werbung in Schulen. Nicht dass sie Konkurrenz fürchten würden. Doch das Geschäftsgebahren mancher Firmen gefällt ihnen nicht: So hat sich der Geschäftsführer eines auf dem deutschen Schulwerbemarkt sehr aktiven Unternehmens in der Vergangenheit bei mancher Schülerzeitung sehr unbeliebt gemacht. Rechnungen wurden, wenn überhaupt, häufig nur mit massiver Verspätung und nach mehreren Mahnungen bezahlt - schnell ein Todesstoß für Projekte, die aus dem Taschengeld von Jugendlichen vorfinanziert werden. Wer sich über die Praktiken des Unternehmens oder des dazugehörigen sogenannten Jugendmedienverbands kritisch äußerte, setzte sich zudem dem Risiko von Unterlassungsaufforderungen und Klagen aus.

Am 10-01-2006

Mehrwertsteuer-Erhöhung

Die Verbraucherzentralen befürchten überdurchschnittliche Preisanstiege und massive Mitnahmeeffekte des Handels wegen der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer. "Es ist damit zu rechnen, dass es schon sehr bald zu vorgezogenen Preisaufschlägen kommt", sagte die Vorstandschefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Edda Müller, der "Berliner Zeitung". Die Euro-Einführung 2002 habe gezeigt, dass der Handel bereits im Vorfeld einer Umstellung Preise anhebe.

"Man muss sich schon sehr wundern, wie offen sich Handelsvertreter hinstellen und ein Vorziehen der Mehrwertsteuer ankündigen", kritisierte Müller. Sie verwies beispielsweise auf Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Brauer-Bundes. Dieser hatte vor einigen Tagen angekündigt, dass die meisten Brauereien die für den Jahreswechsel geplante Steuererhöhung bereits jetzt vorweggenommen hätten.

Auch bei den Energiepreisen befürchtet Müller wegen der Mehrwertsteuer neue Preissteigerungen. Bei vielen Produkten würden die Aufschläge dabei deutlich über die eigentliche Mehrwertsteuererhöhung von zwei oder drei Prozentpunkten hinaus gehen.

Am 10-05-2006

Ab Sonntag teilweise über 30 Prozent teurer

Viele Stromanbieter erhöhen ab Sonntag ihre Preise - teilweise um mehr als 30 Prozent. Während die Verbraucherzentrale Sachsen allgemein den Wechsel des Stromanbieters empfiehlt, ruft das Umweltbundesamt dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen und auf klimafreundlich erzeugten Strom umzusteigen. Häufig seien umweltfreundliche Stromangebote nicht teurer als konventionell erzeugter Strom.

Hintergrund der flächendeckenden Strompreiserhöhungen ab 1. Juli ist der Wegfall der Genehmigungspflicht für die Grundversorgungstarife der Stromanbieter vorsah. Da die meisten Haushalte ihren Strom noch nach diesen Grundversorgungstarifen bezögen, seien zum Beispiel in Sachsen fast 70 Prozent der Haushalte betroffen, so Roland Pause, Energieexperte der dortigen Verbraucherzentrale. Nur wenige Haushalte hätten bisher ihren Stromanbieter gewechselt, etwa ein Fünftel habe beim alten Versorger ein günstigeres Preismodell gewählt. Dabei lohne sich die Suche nach einem neuen Stromanbieter. "Der Wechsel ist denkbar einfach und kostet nur wenige Minuten Zeitaufwand", so Pause.

Das Umweltbundesamt wies am Freitag darauf hin, dass seit 2006 alle Stromlieferanten verpflichtet sind, ihre Kunden über die Quellen des bereitgestellten Stromes aufzuklären. Neben der Angabe, welche Energieträger sie bei der Stromgewinnung einsetzen, müssen die Stromlieferanten Informationen über die hierbei entstehenden Umweltauswirkungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise hätten Verbraucher die Möglichkeit, bei der Wahl ihres Stromlieferanten Umweltschutzkriterien - nämlich die Menge der bei der Stromerzeugung anfallenden Kohlendioxid-Emissionen oder des radioaktiven Abfalls - einzubeziehen. Die Stromkennzeichnung mache den deutlich transparenter.

Mit der Stromkennzeichnung sind nach einer Studie für das Umweltbundesamt weitere Verbesserungen möglich: So schlägt die Studie beispielsweise eine einheitliche Darstellungsweise der im "Strommix" verwandten Quellen vor. Auch die Mengenangaben der Schadstoffe pro Kilowattstunde seien nicht bei allen Stromanbietern sofort verständlich. Eine Vereinheitlichung des Layouts der Kennzeichnung und der enthaltenen Informationen könnte den Vergleich verschiedener Anbieter vereinfachen. Zudem ließe sich das derzeit angewandte Bilanzierungsverfahren optimieren. Dieses regelt zum Beispiel für den an der Börse gehandeltem Strom die Ausweisung der Stromherkunft. Hier könne es nach den derzeitigen Regelungen zu Fehlern unter anderem dadurch kommen, dass die Stromanbieter ihren Anteil erneuerbarer Energien durch statistische Doppelzählungen überbewerteten.

Umweltverbände empfehlen nur vier Anbieter von Ökostrom: LichtBlick, Greenpeace energy, die Elektrizitätswerke Schönau und die naturstrom AG. Bei den anderen Anbietern lautet die Kritik entweder, dass ein ökologischer Effekt zweifelhaft ist, oder dass sie mit Atomkonzernen verflochten sind. Dennoch sind gerade Lichtblick oder die EWS Schönau oft billiger als der örtliche Versorger.

Am 29-06-2007

Lautstärkebegrenzung gefordert

Wer beim Kauf von MP3-Player nach Lautstärkebegrenzungen fragt, trifft nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW zumeist auf taube Ohren: "Mehr als die Hälfte der Verkäufer konnte beim Beratungstest der Verbraucherzentrale NRW kein Modell mit dieser Funktion benennen. Und auf die Frage, ob Player als zusätzlichen Schutz für Kinder über eine individuell einstellbare Lautstärkebegrenzung verfügen, wusste gar zwei Drittel des Ver¬kaufspersonals nur Misstöne zu Gehör zu bringen." So das Ergebnis eines Markt-Checks der Verbraucherzentrale in 43 Geschäften in 16 Städten. Mit einer gesetzlich geregelten Lautstärkebegrenzung und augenfälliger Verbraucherinformation des maximalen Schallpegels von portablen Audiogeräten will die Verbraucherzentrale NRW das Level festgelegt wissen, "damit Musik hören Spaß, aber nicht taub macht".

Ein Drittel der Kinder höre hierzulande mindestens eine Stunde am Tag Musik über den Knopf im Ohr, warnen die Verbraucherschützer. Dabei bekämen sie "kräftig was auf die Ohren: Wird lautstarke Musik (über 89 Dezibel) zum täglichen Dauerohrwurm, riskiert man damit nach etwa fünf Jahren einen unheilbaren Hörschaden."

Ohrenärzte und Forscherteams schlügen bereits Alarm, dass Altersschwerhörigkeit heute schon bei Zwanzigjährigen beginne und diagnostizieren den Angaben zufolge eine drastische Zunahme von Innenohrschäden bei 16- bis 20-Jährigen.

Für die Verbraucherzentrale NRW war dies Anlass für die Untersuchung in 43 Fachgeschäften, Elektromärkten, Kaufhäusern und Handelsketten. Laut Auskunft der von der Verbraucherzentrale NRW befragten Hersteller sollen die meisten Player über einen "Dreh zu leisen Tönen" verfügen.

"Das Verkaufspersonal schaltete für diese Information beim Beratungs-Check der Verbraucherschützer jedoch offenbar auf stumm", moniert die Verbraucherzentrale. "24-mal gab’s ein 'Nein' auf die Frage, ob Player mit Lautstärkebegrenzer im Angebot seien. Außerdem waren zwei Drittel der Beratungsgespräche vor allem von Dissonanzen geprägt: Dass 105 Dezibel durchaus in Ordnung seien, ein Originalkopfhörer keine gesundheitsschädliche Musik übertrage oder dass das Level nur über den Kopfhörer zu regulieren sei" – Die Tester bekamen nach Auffassung der Verbraucherschützer "viel Nonsens zu hören".

Kritisiert wird allerdings nicht nur die Beratung im Einzelhandel. Die Verbraucherzentrale verlangt auch gesetzlichen Vorgaben. "Der Gesetzgeber ist gefragt, die Lautstärke portabler Audioplayer verbindlich auf einen maximalen Spitzenpegel von 100 Dezibel festzulegen – das entspricht immerhin noch der Beschallung eines Presslufthammers in zehn Meter Entfernung", so NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. Und bei eigens für Kinder und Jugendliche konzipierte Modelle dürfe die Vorgaben der Spielzeugnorm von 80 Dezibel nicht überschritten werden.

Am 28-04-2009

Trotz Preissenkungen

Am 15. April hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium seine neueste Gaspreistabelle veröffentlicht, am 24. April folgte ein Gutachten zum Energiemarkt des Bundeslandes. Das Ministerium zieht eine positive Bilanz für die Verbraucher, weil eine Mehrheit der Gasversorger die Preise senkt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bezweifelt jedoch, dass die gesunkenen Gasbezugskosten in ausreichendem Maß an die Verbraucher weitergegeben werden: "Die bisherigen Untersuchungen zeigen lediglich, dass Gasversorger ihre Preise auf hohem Niveau aneinander angleichen und stellen keine Rechtfertigung des Preises dar. Die jüngst veröffentlichte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes zeigt, dass Gasversorger die Senkung ihrer Bezugskosten nur zur Hälfte an die Verbraucher weitergeben."

"Es besteht also überhaupt kein Grund, die Gasversorger für die gegenwärtigen Preissenkungen zu loben," meint Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Anhand der Gaspreistabelle wissen die Gasversorger jetzt ohne Mühe, wie gering Preissenkungen und wie hoch Preissteigerungen ausfallen können, ohne sich einem Preismissbrauchsverfahren auszusetzen." Mit der Gaspreistabelle lassen sich aber keine Preise rechtfertigen.

Das Gutachten des Wirtschaftsministeriums vergleiche lediglich Preisniveaus, kritisieren die Verbraucherschützer. "Ein Vergleich ungerechtfertigt hoher Preisniveaus ersetzt aber keinesfalls die gerichtliche Billigkeitsprüfung, damit ist das Gutachten vor Gericht nicht verwertbar" so Benner.

Die bisherigen Untersuchungen seien lediglich politische Reaktionen, die den öffentlichen Druck von den Gasversorgern nehmen sollten. "Das Ministerium muss jetzt endlich detailliert prüfen, ob die Gasversorger die Senkung der Bezugskosten auch vollständig an die Verbraucher weitergeben", fordert Benner.

Am 04-05-2009

Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale bestättigt

Der Stromanbieter FlexStrom soll Kunden den Bonus auszahlen, auch wenn sie nur ein Jahr Kunde waren. So lautet die erste wichtige Empfehlung des Ombudsmanns der Schlichtungsstelle Energie vom 30.12.2011. In der Vergangenheit hatte FlexStrom Kunden immer wieder die Auszahlung des Bonus verweigert.

Schon Mitte 2011 hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz alle FlexStrom-Kunden aufgefordert, den Willkommensbonus notfalls gerichtlich einzuklagen. Die Rechtslage war eindeutig. Nun hat ein ehemaliger FlexStrom-Kunde erfolgreich das neue, für Verbraucher kostenlose Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Energie durchgeführt. Mit Erfolg: Der Ombudsmann und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Dieter Wolst, kommt wie auch das Landgericht Heidelberg zu der eindeutigen Auffassung, dass die streitige allgemeine Geschäftsbedingung im vorgelegten Fall unklar und missverständlich sei. Daher sei sie unwirksam und der Bonus sei auszuzahlen. Der Ombudsmann weist dabei nochmals ausdrücklich auf die versuchte „Bauernfängerei“ hin, die schon das Landgericht Heidelberg in gleichem Zusammenhang im Dezember 2010 festgestellt hatte. „Auch wenn der Firmenname FlexStrom in der Empfehlung nicht direkt erwähnt wird, ist anhand der dort zitierten Urteile zweifellos erkennbar, dass sich die Empfehlung der Schlichtungsstelle, den Bonus im konkreten Fall auszuzahlen, an FlexStrom richtet“, so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Schlichtungsstelle Energie bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale

„Wir Verbraucherschützer fühlen uns in unserer seit mehr als einem Jahr immer wieder bundesweit veröffentlichten Rechtsauffassung bestätigt“, so Fabian Fehrenbach weiter. „FlexStrom hatte den Standpunkt der Verbraucherzentrale mit einigen schwachen amtsgerichtlichen Urteilen in Frage gestellt, die aber unsere Sichtweise nicht erschüttern konnten.“ Die Schlichtungsstelle Energie hat jetzt erfreulicherweise die Meinung der Verbraucherzentrale und mehrer Gerichte bestätigt. Der Ombudsmann begründet die Unwirksamkeit der auch von den Verbraucherzentralen als unwirksam erachteten Allgemeinen Geschäftsbedingung 7.3. gleich mit mehreren triftigen Argumenten. Diese können in der Schlichtungsempfehlung unter www.schlichtungsstelle-energie.de nachgelesen werden.

Der Schiedsspruch der Schlichtungsstelle Energie ist zwar nur eine Empfehlung des Ombudsmannes an FlexStrom. Allerdings können sich alle Betroffenen, denen die Auszahlung des Bonus verweigert wird, zur Klärung an die Schlichtungsstelle wenden. „FlexStrom muss für jedes vor der Schlichtungsstelle durchgeführte Verfahren eine Verfahrenspauschale von 350,- Euro bezahlen. Diese liegt in aller Regel über dem Bonus liegt“, freut sich Fehrenbach. „Mit dem neuen Schlichtungsverfahren gibt der Gesetzgeber Verbrauchern nach erfolglos durchgeführter Beschwerde dankenswerter Weise ein kleines Druckmittel gegen Energieversorger an die Hand.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, die die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag vereinbart hatten, den Energieversorger ein letztes Mal schriftlich zur Auszahlung des Bonus aufzufordern. Dafür sollten sie unter Angabe des Datums eine taggenaue Frist von vier Wochen setzten. Gleichzeitig sollten sie androhen, nach erfolglosem Fristablauf die Schlichtungsstelle einzuschalten. Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/flexstrom-schlichtung einen Musterbrief an.

Wer die Schlichtungsstelle anrufen will, sollte sich wenden an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin Tel.: 030 / 27 57 240 - 0,

Für weitere Informationen:

Fabian Fehrenbach, Fachberater Energierecht

Am 05-01-2012

Verbraucherzentrale Potsdam und AStA kooperieren

Studierende der Universität und Fachhochschule Potsdam können sich durch das Verbraucherberatungszentrum Potsdam kostenlos beraten lassen. Die Verbraucherzentrale berät bei Ärger mit Reklamationen oder Abofallen und gibt Tipps für den richtigen Versicherungsschutz während des Studiums.

Welche Versicherungen brauchen Studenten? Was müssen sie bei Verträgen beachten? Und was tun, wenn eine Mahnung eines Inkassobüros ins Haus flattert – für einen ominösen Internetdienst, der schon lange in Vergessenheit geraten war? Diese und andere Rechtsfragen beantworten Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale Potsdam kostenlos. Einzige Bedingung ist die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises.

„Wenn man studiert, ändert sich eine Menge. Je nach Alter und Lebenslage müssen sich Studierende Gedanken machen über Kranken-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Zukünftige Absolventen interessieren sich für Finanzdienstleistungen und private Vorsorge. Vor lauter Angeboten und unterschiedlichen Empfehlungen wissen junge Erwachsene oft nicht, was wirklich wichtig ist.

Da verschaffen wir den Studierenden einen Überblick“, so Sylvia Schönke, Leiterin des Verbraucherberatungszentrums Potsdam. „Außerdem helfen wir natürlich bei konkreten Problemen, wie zum Beispiel Mahnungen von Inkassobüros oder Ärger mit Stromverträgen oder Telefonrechnungen

Interessierte können persönlich oder telefonisch unter 01805/004049 (Mo-Fr, 9-16 Uhr, 14 ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.) einen Termin vereinbaren. Das Beratungszentrum Potsdam (Friedrich-Engels-Str. 101, 14473 Potsdam) befindet sich zentral am Hauptbahnhof. Die Beratungszeiten sind Montags von 10-13 Uhr und 14-18 Uhr, Dienstags von 14-18 Uhr, Donnerstags von 9-13 Uhr und 15-18 Uhr sowie Freitags von 9-13 Uhr.

Ansprechpartnerin für die Medien:

Sylvia Schönke, Leiterin des Regionalzentrums Potsdam

Am 24-10-2012

Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern vom 9.11.2012:

Ahnungslose Bürger führt es massenhaft in die Irre. Die Urheber des Delikts zu identifizieren, scheint aussichtslos zu sein. Gemeint ist Telefonabzocke in Verbindung mit „CallerID Spoofing“. Dieser Begriff steht für die Verschleierung der eigenen Identität, indem eine vertrauenswürdige Rufnummer im Display des Angerufenen auftaucht. Die Verbraucherzentrale Bayern erhält tagtäglich neue Fallschilderungen: Anrufer geben sich als Mitarbeiter des Verbraucherschutzes aus und versuchen, Verbraucher mit falschen Geschichten in Verträge zu locken. Prüft jemand die im Display angezeigte Rufnummer, existiert dieser Anschluss gar nicht oder man kommt tatsächlich bei der Verbraucherzentrale Bayern heraus. „Die Angerufenen haben also gar keine Chance, die wahre Identität des Anrufers zu erkennen“, kritisiert Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. Außerdem werde durch diese falschen Verbraucherschützer der gute Ruf von Verbraucherorganisationen geschädigt.

„Kürzlich erhielten wir sogar ein anwaltschaftliches Schreiben mit der Aufforderung, belästigende Anrufe bei der Mandantin zu unterlassen“, sagt Breithaupt-Endres. „Die Anrufe wurden unserer Münchener Geschäftsstelle zugeordnet. Hier lag eindeutig Spoofing vor“. Breithaupt-Endres stellt klar, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern niemals unaufgefordert anrufen und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt die „echte“ Verbraucherschützerin, sich am Telefon nicht auf derartige Angebote einzulassen. Keinesfalls sollten besonders sensible Daten wie die eigene Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. „Das Beste ist, einfach aufzulegen“, so Breithaupt-Endres. Denn egal, was gesprochen wurde, die Abzocker tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu.

Wichtig für Betroffene ist daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen zu lassen. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter (Adressen im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de).

Am 09-11-2012

Neue Förderbedingungen

Zum 01.03.2013 gibt es erneut zahlreiche Anpassungen in den Bereichen „Sanieren und Bauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

„Mit den jetzt anstehenden Neuerungen und Änderungen scheint es einige Verbesserungen zu geben“, äußert Frank Menzer, Energieberater der Verbraucherzentrale. So wurde beispielsweise mit dem Programm „Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit“ eine Möglichkeit geschaffen, das Marktanreizprogramm (MAP) und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Bislang war dies ausgeschlossen: Zum Beispiel konnte eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung.

Mit dem neuen Programm gibt es nun eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen besteht damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, ist sich der Experte sicher.

Den Ausfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen sollen beispielsweise zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier um 2,5 bis 5 Prozent und zwar rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben wurden. Insgesamt stehen dem Verbraucher damit neue Förderoptionen zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Förderprogrammen, Modernisierungen und vielen weiteren Fragen des Energiesparens und der Energieeffizienz bietet die vom BMWi geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch, als Energie-Check direkt vor Ort oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch (für einkommensschwache Haushalte gegen Vorlage eines Nachweises kostenlos). Alle Beratungsstandorte, Vor-Ort-Kontakte und weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Termine und Beratung erhalten Verbraucher unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Am 07-02-2013

Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt frühzeitige Umstellung des Heizsystems

Nachtspeicherheizungen galten lange als modernes und kostensparendes Heizsystem. Heute sprechen Experten von einem „Auslaufmodell“, da sich diese Heizform als unwirtschaftlich und umweltschädigend herausgestellt hat. Schätzungen von Landesbausparkasse (LBS) Research zufolge werden noch rund 1,4 Millionen deutsche Haushalte mit elektrischen Nachtspeicherheizungen beheizt. Dabei übertrifft diese Form der Elektroheizung nicht nur den Ausstoß an schädlichen CO2-Emissionen im Vergleich zu Gas-, Öl- oder Holzheizung, sondern wird zudem stetig teurer. Kostete das Heizen mit Nachtstrom in den 90er Jahren noch 4 Cent pro Kilowattstunde, hat sich der Preis heute auf bis zu 17 ct/kWh erhöht.

Aus Sicht von Peter Kafke, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sprechen drei Gründe für das Umsteigen auf eine alternative Heizungsart: „Die geplante Energiewende in Deutschland und der damit gesetzlich beschlossene Ausstieg aus der Atomkraft bis 2022, der enorme Preisanstieg beim Niedertarifstrom sowie die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), die Eigentümern von Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten grundsätzlich die Außerbetriebnahme für alle vor 1990 installierten Nachtstromheizungen vorschreibt“.

Angesichts absehbarer Nachzahlungen von mehreren hundert Euro wenden sich immer mehr Betroffene an die Energieberatung der Verbraucherzentralen um ihre eigene Energiewende zu planen. Kafke stellt fest: „Bei uns erkundigen sich derzeit sowohl Mieter und Eigentümer, deren Heizkosten deutlich gestiegen sind, als auch Vermieter, für die die Neuvermietung dieser Wohnungen schwerer wird“. In der Regel werden die veralteten Elektroheizungen auf Warmwasser-Verteilsysteme umgestellt, was einen gewissen baulichen Aufwand in den Wohnungen voraussetzt. Idealerweise, so die Empfehlung des Experten, erfolgt der Austausch im Zusammenhang mit weiteren Sanierungsmaßnahmen am Gebäude.

Nach einem gerade abgeschlossenen Modellvorhaben des Bundesbauministeriums hat sich die Umstellung von Nachtspeicherheizungen auf Gas-Brennwerttechnik oder Fernwärme meist als wirtschaftlich erwiesen. Für wenig empfehlenswert hält Kafke den Nachtspeicherersatz durch elektrische Infrarotheizungen: „Sie führen zwar unter Umständen zu einer gewissen Stromersparnis, laufen aber auf dem normalen Hochtarifstrom, so dass bei einem Durchschnittspreis von knapp 26 ct/kWh keine Entlastung bei den Betriebskosten zu erwarten ist. Auch aus Umweltgesichtspunkten sind sie nicht besser als die Nachtspeichermodelle.“

Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen Mietern wie Eigentümern bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch, mit einem Energie-Check vor Ort oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Am 14-03-2013

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Vor E-Mails über eine angebliche Mitgliedschaft bei MyDirtyHobby, einem Internetportal für erotische Kontakte, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Derzeit staunen viele Menschen nicht schlecht über Mails mit Rechnung für eine angebliche kostenpflichtige Mitgliedschaft bei diesem Portal. Die Absender drohen damit, ein Inkassobüro oder einen Anwalt einzuschalten, falls die Rechnung nicht bezahlt wird. Als Absender ist häufig „Finanzabteilung MyDirtyHobby“ angegeben.

„In der Regel haben die Betroffenen weder einen Vertrag über eine Mitgliedschaft abgeschlossen, noch ist eine Rechnung gerechtfertigt“, so Martina Totz von der Verbraucherzentrale. Das Heimtückische an den Mails ist der Anhang im Zip-Format. Dahinter verbirgt sich wieder einmal eine Schadsoftware. Ziel der Mails ist es, den Computer mit einem Trojaner zu infizieren, der Daten auf dem Rechner ausspähen kann.

Die Mails stammen nicht von der tatsächlich existierenden Betreiberfirma des Portals, Colbette Holdings Limited in Zypern. Das Unternehmen distanziert sich auf seiner Homepages ausdrücklich von solchen E-Mails. Es handele sich um Spam-E-Mails, die nur den Anschein erwecken, von MyDirtyHobby versandt worden zu sein.

Die Verbraucherzentrale rät, den Anhang im Zip-Format auf keinen Fall zu öffnen und die gefälschten Zahlungsaufforderungen nicht zu bezahlen. „Am besten ist es, auf diese E-Mails nicht zu reagieren und sie sofort und endgültig, auch aus dem E- Mail Ordner „Gelöschte Objekte“ zu löschen“, rät Totz. Wer eine solche Trojaner-Datei versehentlich geöffnet hat, wendet sich am besten unmittelbar an einen Computerfachmann. VZ-RLP

Am 24-04-2013

Verbraucherzentrale fordert Insolvenzschutz für Fluggäste

Laut Medienberichten ist die Airline Alitalia vorerst gerettet. Doch was wäre passiert, wenn es schiefgegangen wäre? Die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien sind nicht ausreichend. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines.

Wieder drohte einer Airline die Insolvenz und Fluggäste mussten um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert die lange überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.

Nach Alitalia-Beinahe-Pleite

Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen. Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache komplizierter. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt werden. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückbezahlt.“

Am 17-10-2013

Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern

Welche Geldanlage ist sicher und gleicht zumindest die aktuelle Inflationsrate aus? Diese Frage stellen sich derzeit viele Verbraucher. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern wächst die Gefahr, dass Anleger Finanzprodukte abschließen, die zwar höhere Zinsen versprechen, allerdings oft nicht kalkulierbare Risiken beinhalten. „Viele Banker nutzen das niedrige Zinsniveau aus, um Anlegern Produkte zu verkaufen, die gar nicht deren Risikoprofil entsprechen“, sagt Christoph Hommel, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale in Nürnberg. Aus dem Beratungsalltag weiß der Verbraucherschützer, dass Bankkunden teilweise spekulative Produkte mit der Argumentation angeboten werden, dass es derzeit auf dem Sparbuch oder im Festgeldbereich sowieso kaum Zinsen gäbe. Verschwiegen wird, dass solche Angebote immer zusätzliche Risiken mit sich bringen und Abschlusskosten beinhalten.

Niedriges Zinsniveau als Verkaufsargument

Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht in risikoreiche Anlagen drängen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass es nach wie vor Tagesgeldkonten, Festgelder oder Sparbriefe gibt, die eine Verzinsungen teilweise oberhalb der aktuellen Inflationsrate bieten. Diese sind gleichzeitig durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person EU-weit abgesichert. „Der Verbraucher muss sich allerdings diese Angebote selber aussuchen“, so Finanzexperte Hommel.

Dies kann mit Hilfe eines Internetportals oder auch durch Printmedien erfolgen. Sollten Anleger unsicher sein, ob die vorhandenen Anlagen die richtigen sind oder Hilfe bei der Auswahl eines Finanzprodukts benötigen, steht die Verbraucherzentrale Bayern mit einer unabhängigen Beratung zur Seite. Termine für eine persönliche Beratung können vereinbart werden unter Tel. (089) 53987-27 für München, Tel. (0911) 2426-525 für Nürnberg oder per E-Mail an geldanlage @ vzbayern.de. Die Beratung kostet 30 Euro für 30 Minuten.

Am 18-10-2013

Verbraucherzentrale Baden- Württemberg e. V.

Die bundesweite Auswertung von knapp 4000 Verbraucherbeschwerden, die in der Zeit vom 30. April bis zum 30. September bei den Verbraucherzentralen zum Thema Gewährleistung eingegangen sind, zeigt Probleme auf: In 58 Prozent der betrachteten Fälle berichten Verbraucher, dass es nur verzögert zu einer Bearbeitung der Reklamation kam oder der Anspruch komplett verweigert wurde.

Wer als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte. Dazu zählt in erster Linie das Gewährleistungsrecht. Wenn der neue Computer also bereits vier Wochen nach Kauf den Geist aufgibt und der Mangel schon vor dem Kauf vorlag, greift die Sachmängelhaftung. Die Verbraucherzentralen haben bundesweit knapp 4000 Verbraucherbeschwerden dazu erfasst und analysiert. Das Ergebnis: Viele Verbraucher berichten davon, dass ihnen die Reklamation komplett verweigert oder nur mit großen Verzögerungen gewährt wurde. Dabei behaupten die Händler oft, dass überhaupt kein Mangel vorliegt oder verweisen an den Hersteller oder auf die Garantiebestimmungen.

„Es gilt grundsätzlich ein zweijähriges Recht auf Gewährleistung und Ansprechpartner ist immer der Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde“, so Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Verbraucher sollten sich nicht abwimmeln lassen und ihr Recht einfordern“, so Richter weiter. Die Verbraucherzentralen nehmen weiterhin Beschwerden entgegen und helfen Verbrauchern, zu ihrem Recht zu kommen.

Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, haben Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand“, so Richter. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. „Die kurze Frist ermöglicht es Händlern, das Gewährleistungsrecht auszuhöhlen. Der Gesetzgeber sollte diese Fristen überdenken“, fordert Richter.

Am 13-12-2013