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Polizei soll vermummte Zivilbeamte als Provokateure eingesetzt haben
Während sich die G8-Teilnehmer in Heiligendamm hinter verschlossenen Türen treffen, tobt draußen vor dem Sperrzaun ein verbissener Kampf. Sicherheitsbehörden und Demonstranten liefern sich nicht nur ein Katz-und-Maus-Spiel, sondern ringen sodann auch um die Deutungshoheit über das Geschehen bei den Protesten. Geht die Polizei zu brutal vor oder setzt sie gar Agents Provocateurs ein? Stand ein Sabotageakt unmittelbar bevor? Werden Zahlen von Verletzten manipuliert? Schwaden von Behauptungen und Gerüchten umziehen den Gipfel. Die Wahrheit ist nicht klar auszumachen. Manchmal allerdings scheinen Details eine deutliche Sprache zu sprechen. Der Anwaltliche Notdienst wirft der Polizei vor, Zivilbeamte als Provokateure eingesetzt haben.
Heftige Kritik an "verantwortungslos strukturiertem" BGS wegen Asylbewerber-Tod
Im Prozess um den Tod eines Asylbewerbers während dessen Abschiebung sind drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt am Main befand die Grenzschützer am Montag für schuldig, den Sudanesen Aamir A. während seiner Abschiebung im Mai 1999 im Flugzeug erstickt zu haben, blieb aber unter der gesetzlichen Mindeststrafe. In seiner Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke die Führungsebenen des BGS mitverantwortlich für den Tod des Sudanesen. Diese hätten den Tod durch "Ignoranz und Inkompetenz" mit zu verantworten. Die Schulung der Beamten bezeichnete es als "Realsatire". Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte das Strafmaß. Es hinterlasse "einen bitteren Beigeschmack", weil der Eindruck entstehe, Amtsträger könnten auch zukünftig "glimpflich davonkommen". Zudem würden jetzt lediglich die bestraft, "die in einer verantwortungslos strukturierten Organisation zu Tätern wurden". Die Verantwortlichen in der BGS-Spitze und im Bundesinnenministerium seien nicht zur Verantwortung gezogen worden und müssten auch nicht mehr damit rechnen.