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Bundesregierung beschließt neues Fluglärmschutzgesetz
Die Bundesregierung hat ein neues Fluglärmgesetz beschlossen, das Verschärfungen der zulässigen Lärmgrenzwerte vorsieht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hält das Gesetz nicht für ausreichend. Die darin enthaltenen Lärmgrenzwerte seien zu hoch und entsprächen nicht den neuesten Erkenntnissen der Lärmforschung. Das Bundesumweltministerium (BMU) sprach hingegen von "deutlichen Absenkungen" der Lärmgrenzwerte und "spürbar ausgeweiteten" Schutzzonen. Verkehrsminister Stolpe sagte, für die Flughäfen seien verlässliche Regelungen geschaffen worden, die deren "gute ökonomische Perspektiven" absicherten. Die Maßnahmen beim Lärmschutz minderten außerdem das Konfliktpotenzial zwischen Anwohnern und Flughäfen. Der BUND befand, das Gesetz trage nicht zur realen Lärmminderung bei, sondern sei ein "reines Entschädigungsgesetz" für lärmgeplagte Menschen. Positiv sei lediglich, dass es "nach jahrelangen Debatten" überhaupt einen "Minimalschutz" für Flughafenanwohner geben solle.
BUND fordert mehr rot-grünes Umwelt-Engagement bis zu den Wahlen
Die rot-grüne Bundesregierung muss sich bis zu den Wahlen in zwei Jahren mächtig anstrengen. Denn schon jetzt sei es nicht mehr möglich, alle umweltpolitischen Ziele aus der Koalitionsvereinbarung zu erreichen, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seiner am Donnerstag vorgestellten Halbzeit-Bilanz. Die Arbeit des Kabinetts in der zweiten Hälfte dieser Wahlperiode müsse unter die Überschrift "Neue Arbeitsplätze durch ökologische Innovationen" gestellt werden. Priorität müsse die Fortführung der ökologischen Finanzreform und die Neuauflage eines Klimaschutzprogramms haben. Umweltpolitisch negative Subventionen müssten abgeschafft, der Anteil von Regenerativ-Strom weiter erhöht werden. Ein Energieeffizienzprogramm und der Ausbau von Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlagen seien wichtige Voraussetzungen, damit Deutschland sein Klimaschutzziel erreichen könne. Dringend notwendig sei auch die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen Bahn und Billigfliegern.
Billigflieger-Angebote müssen zehn Prozent der Plätze ausmachen
Werbung für Billigflieger ist unzulässig, wenn der beworbene Preis nur für ein sehr geringes Kontingent der beworbenen Plätze gilt und dieses Kontingent in der Werbung nicht ausdrücklich angegeben wird. Das hat das Landgericht Hannover in einem Musterverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) festgestellt. Der Verband begrüßte die Entscheidung: "Verbraucher werden ins Internet gelockt, auch wenn von vornherein klar ist, dass sie kaum eine Chance haben, den Billigflug zu bekommen", sagte Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter Wirtschaft beim vzbv. Irreführende Lockvogelwerbung zum Beispiel der Billigflieger müsse bei der anstehenden Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch für Dienstleistungen ausgeschlossen werden.
VZBV verklagt Anbieter wegen irreführender Werbung für Billigflüge
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehrere Verfahren gegen Billigfluganbieter wegen irreführender Werbung eingeleitet. Aktuell wurde am Freitag eine Klage gegen British Airways PLC eingereicht, weil ein eindeutiger Hinweis auf eine begrenzte Platzkontingentierung fehlt. "Die Fluggesellschaften führen die Verbraucher mit irreführenden Lockvogelangeboten an der Nase herum", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter beim vzbv. So würden die Unternehmen in ihrer Werbung bewusst darauf verzichten, auf das eng begrenzte Platzkontingent für günstig beworbene Flüge hinzuweisen.