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Artenschutz - Auktionshaus eBay soll illegale Angebote geschützter Tiere löschen

Der Naturschutzbund NABU hat das Internet-Auktionshaus eBay aufgefordert, alle Verkaufsangebote zu geschützten Tieren und Pflanzen oder Produkten daraus umgehend von seiner Website zu nehmen und solche Angebote künftig nicht mehr zuzulassen. "Wenn sich 160 Staaten verpflichtet haben, derartige Produkte nicht mehr zu handeln, sollte eBay die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen und auf diese fragwürdige Weise zur Unterwanderung internationaler Artenschutzbestimmungen beitragen", sagte Birga Dexel, Leiterin des NABU-Schneeleopardenprojektes. Weltweit seien rund 5.000 Tier- und 25.000 Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt.

Online-Archiv für bedrohte Sprachen

Spracharchiv

Für die Entwicklung einer Software-Umgebung, die es ermöglicht, eine der größten im Internet verfügbaren Datenbanken für multimediale Sprachressourcen aufzubauen, haben Forscher vom Max- Planck-Institut für Psycholinguistik in Njimegen/Niederlande den diesjährigen Heinz-Billing Preis erhalten. Die komplexe Software erlaubt Audio- und Videoaufnahmen und kann von Wissenschaftlern weltweit direkt zugegriffen werden. Das Max-Planck-Institut für Psycholinguistik wolle damit die Vielfalt der Sprachen zu erhalten. Gegenwärtig umfasse die dortige Datenbank mehr als 15.000 so genannte Sessions, also linguistisch bedeutsame Einheiten, wie Interviews oder Mitschnitte eines Gesanges in einer Minderheitensprache.

Microsoft: US-Berufungsgericht lehnt Zerschlagung ab

Monopol

Der Software-Gigant Microsoft wird vorerst nicht in zwei Teile zerschlagen. Ein Berufungsgericht in Washington lehnte am Donnerstag die Teilung des in Redmond ansässigen Konzerns ab. Es hob damit das Urteil eines US-Bezirksgerichts vom vergangenen Jahr auf, in dem die Aufteilung des Konzerns in zwei Unternehmen angeordnet worden war. Das Berufungsgericht entschied zugleich, dass der Bezirksrichter Thomas Penfield Jackson von diesem Fall abgezogen wird. Die Klage der US-Regierung gegen den Software-Konzern wegen vermeintlichen Monopolmissbrauchs müsse vor einem anderen Richter neu verhandelt werden. Gleichzeitig stellte das Berufungsgericht fest, dass Microsoft ein Monopol für PC-Betriebssysteme habe. Dies sei aber kein Gesetzesverstoß.