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Landgericht Frankfurt

Sitzdemonstration vor Airbase war keine Nötigung

Das Landgericht Frankfurt hat am 15. September 2004 entschieden, dass der Nötigungsvorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Irak-Kriegsgegner nicht haltbar sei. Zwei Angeklagte waren von Amtsrichterin Wild wegen Nötigung zu einer vorbehaltenen Geldstrafe (20/25 Tagessätze) auf zwei Jahre Bewährung sowie zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das Landgericht hob diese Verurteilungen nun auf und sah lediglich einen geringfügigen Verstoß gegen das Versammlungsrecht gegeben.