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Patent auf Sonnenblumen
Wenige Wochen vor der Umsetzung der EU-Biopatent-Richlinie in deutsches Recht hat Greenpeace erneut ein weit reichendes Patent auf Saatgut aufgedeckt. Das Patent auf Sonnenblumen, die einen verbesserten Ölgehalt haben, habe die spanische Behörde Consejo Superior de Investigaciones Cientificas im September 2004 vom Europaeischen Patentamt (EPA) erhalten. Das Patent erstreckt sich auf jede Variante dieser Sonnenblume, so Greenpeace, unabhängig davon, ob sie aus normaler Züchtung stammt, aufgrund von Mutationen oder durch den Einsatz von Gentechnik entstanden ist.
Klage gegen Klon-Patent eingereicht
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Mittwoch beim Deutschen Patentgericht in München Klage gegen ein Patent des Bonner Klonforschers Oliver Brüstle eingereicht. Das in Deutschland seit 1999 gültige Patent (DE 19756864) umfasst die Nutzung von Zellen aus menschlichen Embryonen und verstößt nach Auffassung von Greenpeace unter anderem gegen das Verbot der kommerziellen Verwertung des menschlichen Körpers. Christoph Then von Greenpeace, Frank Ulrich Montgomery, der Vorsitzende des Marburger Bundes, und Rainer Beckmann, Sachverständiger in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", forderten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin den Widerruf des Patentes.
Das "Edinburgh"-Patent und das Einspruchsverfahren
Am Mittwoch hat das Europäische Patentamt das so genannte "Edinburgh"-Patent mit der Nummer EP 0695351 und der Bezeichnung "Isolierung, Selektion und Vermehrung von tierischen Transgen-Stammzellen" teilweise widderrufen. Die Patenterteilung hatte zu heftigen Protesten und zu einer intensiven öffentlichen Diskussion über die Patentierung von Stammzelltechnologie geführt.