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Scheidung ohne Versorgungsausgleich
Ursula Töpfer bekommt klägliche 550 Euro Rente im Monat. "Ich habe keinerlei Anspruch auf Versorgungsleistungen", klagt die Seniorin. Sie und Tausende andere Frauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, fühlen sich von der Politik im Stich gelassen: Sie haben aus familiären Gründen weniger verdient als ihre Männer, hatten aber keine Möglichkeit, die Rentenansprüche ihrer geschiedenen Partner zu übernehmen. Im Gegensatz zu Geschiedenen im Westen, wo der sogenannte Versorgungsausgleich 1977 eingeführt wurde, erhalten sie keinen Ausgleich ihrer Rentenansprüche.
Große Versorgungslücke bei Kinderbetreuungsplätzen
In Deutschland gibt es nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) viel zu wenige Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Für Kinder bereits erwerbstätiger Mütter würden rund 250.000 Plätze benötigt, so das Institut in seinem aktuellen Wochenbericht. Dieser Bedarf könne mit dem von der Bundesregierung geplanten Ausbau der Betreuungsplätze annähernd gedeckt werden. Darüber hinaus bestehe jedoch ein Bedarf für Kinder von Müttern, die dringend gerne arbeiten würden. Insgesamt könnten in ganz Deutschland über 1,2 Millionen Kinderbetreuungsplätze tatsächlich nachgefragt werden. Deutschland liege bei der Kinderbetreuung auf einem der hintersten Plätze in Europa.