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Zivis sollen "freiwillig" länger dienen dienen
Das Bundesfamilienministerium möchte Zivildienstleistungen eine "freiwillige" Verlängerung des Dienstes ermöglichen. "Wir wollen den Zivildienstleistenden die Chance geben, ihre Dienstzeit zum Beispiel bis zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung zu verlängern, um damit Lücken in ihrer Biografie zu vermeiden und sich weiter zu qualifizieren", sagte der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Jens Kreuter, zur Begründung. Den Planungen zufolge sollen Zivildienstleistende ihren neunmonatigen Dienst künftig freiwillig um bis zu sechs Monate verlängern können, wie ein Sprecher des Ministeriums am 29. Januar bestätigte. Die Zivis sollen in dieser Zeit ihren normalen Sold, Sozialbeiträge und Fahrtkosten erhalten. Die Anbieter des Zivildienstplatzes sollen den Sold freiwillig aufstocken können. Das Vorhaben stößt bei FDP und Grünen auf Ablehnung. Sie befürchten eine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse.
Unverhältnismäßig viele Zivildienstleistende eingezogen
Kriegsdienstverweigerer werden im Vergleich zu Nicht-Verweigerern unverhältnismäßig oft einberufen. Mindestens 13.000 junge Männer "zuviel" sind nach Angaben der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (ZS-KDV) in diesem Jahr zum Zivildienst einberufen worden. Da unter den tauglich gemusterten Wehrpflichtigen nur etwa 40 Prozent den Kriegsdienst verweigerten, dürften sie eigentlich auch nur mit dieser Quote unter den tatsächlich Dienenden sein, wolle man die beiden Gruppen auch nur annähernd gleich behandeln. Stattdessen wurden dieses Jahr sogar mehr Zivis einberufen als Soldaten. Für das nächste Jahr seien gar nur noch 66.700 Einberufungen zum Grundwehrdienst und freiwillig verlängertem Wehrdienst, aber 109.000 Einberufungen zum Zivildienst geplant.
Landgericht erkennt Zivildienst als Kriegsdienst an
Die 21. Strafkammer des Berliner Landgerichts hat am Montag die Berufung des totalen Kriegsdienstverweigerers Dirk Schwieger gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zu 40 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verworfen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn im Januar 2001, da er den Straftatbestand der Dienstflucht erfüllt habe. Fünf Monate nach Dienstbeginn hatte er im April 1999 aus Gewissensgründen seinen Zivildienst in Hamburg abgebrochen, da er erkannt hatte, dass der Zivildienst im Rahmen der zivil-militärischen Verteidigungsplanung ebenfalls ein Kriegsdienst sei.