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UN-Zusatzprotokoll gegen den Einsatz von Kindersoldaten endlich ratifizieren

Bundesregierung unter Kritik

Anläßlich der für Mittwoch geplanten Debatte im Bundeskabinett über das Problem der Kindersoldaten fordert das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk terre des hommes das Kabinett auf, das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zu ratifizieren. Das Protokoll verbietet die zwangsweise Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bisher haben bereits mehr als 50 Staaten das im Februar vergangenen Jahres in Kraft getretene Dokument ratifiziert. "Obwohl Bundeskanzler Schroeder bereits im September 2000 mit seiner Unterschrift den Willen der Bundesregierung zur Anerkennung des Protokolls bekundet hat, hat Deutschland es bisher nicht ratifiziert", so der terre des hommes-Kinderrechtsexperte Andreas Rister.

"Wir fordern die Bundesregierung auf, mit der Ratifikation endlich die eindeutige Position völkerrechtlich verbindlich zu verankern, dass niemand unter 18 Jahren in Streitkräften oder bewaffneten Gruppen zwangsrekrutiert werden darf." Nach Angaben der Vereinten Nationen sind derzeit rund 300.000 Kinder in Armeen oder paramilitärischen Verbänden zwangsrekrutiert. Eine kürzlich vorgelegte Studie der "Internationalen Koalition gegen den Einsatz von Kindersoldaten" nennt 72 Kriegsparteien in aller Welt, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den Fronteinsatz schicken.

"Die letzten Bilder aus dem Kongo haben uns den Skandal des Missbrauchs von Kindern als Soldaten eindrücklich vor Augen geführt", so Andreas Rister. "Wir halten es daher für eine Selbstverständlichkeit, dass das Kabinett mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls ein Zeichen gegen diese Menschenrechtsverletzung setzt."

terre des hommes weist darauf hin, dass das Zusatzprotokoll neben Regelungen zur nationalen Gesetzgebung auch die Verpflichtung enthält, entwicklungspolitische Programme zur Rehabilitation ehemaliger Kindersoldaten zu fördern. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieser Verpflichtung in größerem Ausmaß als bisher nachzukommen. Schließlich wurde mit dem Zusatzprotokoll und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes die Möglichkeit geschaffen, den Missbrauch von Kindern als Soldaten auch juristisch zu ahnden.