Beschlüsse des EU-Parlaments
Lebensmittel-Kennzeichnung Vorteil für Allergiker
Bisher mussten Zutaten nicht auf dem Etikett erscheinen, sofern sie Teil von zusammengesetzten Zutaten sind, die weniger als 25 Prozent des Gesamterzeugnisses ausmachen. Zukünftig würden verschleiernde Inhaltsangaben wie "Fruchtzubereitung" oder "Getreidemischung" die Verbraucher seltener ärgern, so der Verein. Solche Zusammenfassungen sollten in Zukunft nur dann erlaubt sein, wenn der Anteil am Gesamtprodukt weniger als zwei Prozent ausmache und es eindeutige Vorschriften für die Inhaltsstoffe der zusammengesetzten Zutat gebe. Diese Ausnahmeregelung soll auch für Saucen- und Kräutermischungen in Produkten gelten. Sind jedoch Zutaten im Produkt, die nachweislich Allergien auslösen können, müsse generell deklariert werden. Darunter fallen zum Beispiel Erdnüsse, glutenhaltige Getreidesorten oder Ei- und Milcherzeugnisse. Dies sei um so wichtiger, als sich der Anteil von Menschen mit Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten inzwischen der Zehnprozentmarke nähere.
"Die ausführlichere Deklaration von Lebensmittelzutaten war überfällig. Qualitätsvergleiche von Lebensmitteln werden aber nicht automatisch leichter. Das 'ehrliche Etikett' ist noch nicht in Sicht", beurteilt foodwatch-Sprecher Carsten Direske die kommende Verordnung. Woher zum Beispiel das Fleisch in der Fertigbolognese stamme und wie es erzeugt werde, bleibe für die Verbraucher nach wie vor im Dunkeln. "foodwatch wird sich dafür stark machen, dass zukünftig auch die Herkunft und die Verarbeitung auf dem Etikett zu finden ist", erklärte Direske. Die EU-Richtlinie soll im September verabschiedet werden. Die Mitgliedsstaaten werden ein Jahr Zeit für die Umsetzung bekommen und die Hersteller ein weiteres Jahr für die Umstellung.
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Am 03. Jul. 2003 unter:
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