Doku
Musterbrief für Renten-Widerspruch
"Die Bundesregierung hat die Veränderung der Rentenanpassungsformel im Rahmen des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AvmEG) vom 21. März 2001, mit der erstmalig zum 1. Juli 2003 die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils (AVA) erfolgt, unter anderem damit begründet, dass nach geltendem EU-Recht kollektive Belastungen der Versicherten bei der Berechnung der Rentenanpassungshöhe mit berücksichtigt werden müssen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) ist dementsprechend die Einbeziehung und Bewertung des Altersvorsorgeanteils für die "Riester-Rente". Als kollektive Belastung sieht die Bundesregierung die private Vorsorge für die Versicherten vor.
Wenn mehr als die Hälfte der Versicherten eine solche private Vorsorge abschließen, gilt dies nach EU-Recht als kollektive Belastung. Allerdings haben von den rund 30 Millionen Versicherten bisher etwa 5 Millionen Versicherte die so genannte "Riester-Rente" vertraglich abgeschlossen. Die Begründung mit dem Hinweis auf das EU-Recht ist somit bei der Anpassung nicht erfüllt, so dass der Abschlag von tatsächlich 0,6 Prozent nicht zulässig ist. Ich beantrage die Anpassung meiner Rente ohne den erfolgten Abschlag von 0,6 Prozent vorzunehmen."
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Am 07. Jul. 2003 unter:
politikStichworte:
« Rentner sollen gegen Rentenanpassung vorgehen
Flugsicherung untersagt private Flüge über Atomkraftwerke »
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