Nichts gelernt
Hochwasserschutz nur halbherzig
So tauche der wichtigste Ansatz des vorbeugenden Hochwasserschutzes, nämlich die Erweiterung der Wasserrückhalteräume durch die Rückverlegung von Deichen, weder in den Grundsätzen des Gesetzes auf, noch gebe es einen verbindlichen Umsetzungsauftrag an die Länder.
Das grundsätzliche Verbot der Ackernutzung in Überschwemmungsgebieten werde durch zu weitgehende Ausnahmeregelungen aufgeweicht. "Die im Ansatz gute Regelung wird in der Praxis dazu führen, dass die Länder das Verbot der Ackernutzung nicht vollziehen.", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Bundesregierung müsse klarmachen, dass in der Aue Äcker nichts zu suchen hätten. Aus den Äckern herausgelöste Nitrate und Pestizide gehörten bis heute zu den ungelösten Problemen der Gewässerreinhaltung. Während Industrie und Haushalte ihre Abwässer in Klärwerken aufwendig reinigen lassen müssten, werde bei der Gewässerverschmutzung durch die Landwirtschaft traditionell ein Auge zugedrückt. Zu den Stärken des Entwurfes zählten laut NABU die in Bauleitplänen verankerte verbindliche Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sowie das Verbot der Bebauung in diesen Arealen. Die Hochwasserbelange beim Neubau und der Unterhaltung von Wasserstraßen zu berücksichtigen, sei ebenfalls grundsätzlich zu begrüßen. "Die Feststellung allein, dass Baumaßnahmen keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben dürfen, führt aber noch zu keiner Verbesserung", so Tschimpke. Kanalartiger Ausbau der Flüsse zu Wasserstraßen, Flusslaufverkürzungen und Uferbefestigungen führten zur Entlastung für die Oberanlieger und zur potenzierten Gefahr für die Unteranlieger. Die vorgesehenen Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz dürften hier keinen Interpretationsspielraum zulassen.
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Am 10. Sep. 2003 unter:
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