Verbraucherschutz
Zuviel des Guten schadet nur - Duftstoffe nicht wahllos einsetzen
Den Einsatz von Duftstoffen gegen unangenehme Gerüche lehnt das UBA generell ab. Immer mehr setze sich der Trend durch, öffentlich zugängliche und auch private Räume gezielt zu "beduften". Teilweise erfolge dies auch durch spezielle Geräte, die zum Beispiel als "Luftaufwerter" bezeichnet werden und dem "Air-Design" dienen sollen. Unhygienische Zustände, die häufig die Ursache sind, sollten gezielt beseitigt und nicht mit Duftstoffen überdeckt werden. Das UBA empfiehlt deshalb, auf den Einsatz so genannter Raumluftverbesserer zu verzichten und initiierte vor kurzem zum Thema Duftstoffe ein Expertengespräch zwischen Fachleuten von Bundesbehörden, Industrieverbänden, Herstellern und Anwendern.
Beduftungs-Anlagen in Gebäuden mit Publikumsverkehr oder in Büros sind wenig zweckmäßig. Umwelt- und Gesundheitsbehörden lehnen diese Anwendung ab. Ein gesundes Innenraumklima lässt sich in der Regel durch ausreichendes Lüften und die Verwendung schadstoffarmer Möbel sowie Bauprodukte erreichen. Zudem erlauben moderne Klimaanlagen - zum Beispiel in Kaufhäusern - eine Raumbelüftung auch frei von Duftstoffzusätzen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei allen Produktarten die Möglichkeit haben, zu wählen, ob sie Duftstoffen ausgesetzt sein möchten oder nicht. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln sind teilweise auch nicht parfümierte Alternativen im Angebot. Die meisten der rund 2.500 verschiedenen Substanzen für Duftstoffe werden bereits seit langer Zeit eingesetzt. Mengenmäßig sind rund 30 Substanzen mit einer Produktionsmenge von insgesamt mehr als 1.000 Tonnen/Jahr von besonderer Bedeutung und machen etwa 95 Prozent der gesamten Produktionsmenge aus. Hierzu gehören zum Beispiel Geraniol sowie Orangenöle. Die meisten dieser Substanzen wurden auf ihre Verträglichkeit für Umwelt und Gesundheit überprüft und bewertet; es gibt aber bisher nur eine lückenhafte Beurteilung der vielen, in geringeren Mengen produzierten Riechstoffe.
Die konkrete Zusammensetzung der verwendeten Duftstoffgemische ist weitgehend unbekannt. Auf den Produkten, die oftmals mehr als 100 Duftstoffe enthalten, reichte bisher die Bezeichnung "Parfüm" auf der Inhaltsstoffliste. Als Folge einer Änderung der Kosmetik-Richtlinie der EU wird künftig die Anwendung für 26 Duftstoffe, die als häufig allergieauslösend angesehen werden, auch in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie dürfen dann, je nach Anwendungszweck des Produktes, nur noch in bestimmten Konzentrationen enthalten sein, falls sie in der Inhaltsstoffliste nicht besonders angegeben sind.
Zudem gibt es eine Selbstverpflichtung der Industrie, die verhindern soll, dass für die Umwelt und Gesundheit bedenkliche Stoffe in Kosmetik- oder Waschmittelprodukten eingesetzt werden. Die Hersteller achten zudem besonders bei der Entwicklung neuer Duftstoffe auf deren Gesundheits- und Umweltfreundlichkeit. Dennoch: Bei fehlerhafter oder missbräuchlicher Anwendung können Gesundheitsrisiken nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Produkte wie Parfümöle, die oftmals von weither importiert und auf dem grauen Markt angeboten werden (etwa: Flohmärkte, Esoterikläden) und kaum einer Kontrolle unterliegen.
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Am 15. Jul. 2004 unter:
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