Arbeitnehmerfreizügigkeit
Bulgarien und Rumänien unterzeichnen Beitrittsverträge zur Europäischen Union
Hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit schreibt die deutsche Bundesregierung, sie habe deutsche Interessen gewahrt. So sollten Arbeitssuchende aus Bulgarien und Rumänien erst sieben Jahre nach dem Beitritt Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt bekommen - also frühestens 2014. Und selbst danach könnten einzelne Länder ihren Arbeitsmarkt noch weiter abgrenzen.
Deutschland und Österreich hätten auch durchgesetzt, dass das grenzüberschreitende Erbringen von Dienstleistungen eingeschränkt werde. Die Einschränkungen sind nach Regierungsangaben in Deutschland allerdings auf das Baugewerbe, Reinigung (Gebäude, Inventar, Verkehrsmittel) und Innendekoration begrenzt. Dies gelte auch nur so lange, wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt sein werde. "Die Einschränkung der so genannten Dienstleistungsfreiheit konnte erstmals in der Geschichte der Beitrittsverhandlungen erreicht werden", betont die Bundesregierung.
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