Arbeitnehmerfreizügigkeit

Bulgarien und Rumänien unterzeichnen Beitrittsverträge zur Europäischen Union

Bulgarien und Rumänien haben am Montag in Luxemburg ihre EU-Beitrittsverträge unterzeichnet. Geplant ist, dass beide Länder zum 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitreten. Bis dahin sollen Rumänien und Bulgarien aber noch einige "Beitrittskriterien" erfüllen. Nach Angaben der deutschen Bundesregierung müssen die Länder noch "Verpflichtungen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Binnenmarkt, Justiz und Inneres" umsetzen. Falls einer der beiden Staaten in wichtigen Bereichen nicht in der Lage sei, die Anforderungen der Mitgliedschaft bis zum 1. Januar 2007 zu erfüllen, könne die Europäische Union auf Empfehlung der Kommission beschließen, den Beitritt auf den 1. Januar 2008 zu verschieben.

Hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit schreibt die deutsche Bundesregierung, sie habe deutsche Interessen gewahrt. So sollten Arbeitssuchende aus Bulgarien und Rumänien erst sieben Jahre nach dem Beitritt Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt bekommen - also frühestens 2014. Und selbst danach könnten einzelne Länder ihren Arbeitsmarkt noch weiter abgrenzen.

Deutschland und Österreich hätten auch durchgesetzt, dass das grenzüberschreitende Erbringen von Dienstleistungen eingeschränkt werde. Die Einschränkungen sind nach Regierungsangaben in Deutschland allerdings auf das Baugewerbe, Reinigung (Gebäude, Inventar, Verkehrsmittel) und Innendekoration begrenzt. Dies gelte auch nur so lange, wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt sein werde. "Die Einschränkung der so genannten Dienstleistungsfreiheit konnte erstmals in der Geschichte der Beitrittsverhandlungen erreicht werden", betont die Bundesregierung.

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