Flugzeugabschuss
Wiefelspütz will bei Luftangriffen Regeln der Landesverteidigung anwenden
Sollte etwa ein Flugzeug im Ausland entführt und in Deutschland als Waffe benutzt werden, sei dies eindeutig Landesverteidigung, meint der SPD-Politiker. Auch der UN-Sicherheitsrat habe bei den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Recht der USA anerkannt, sich militärisch zu verteidigen, und die Nato habe den Bündnisfall festgestellt.
Wiefelspütz hält eine Grundgesetzänderung nicht unbedingt für erforderlich. "Für einen kriegerischen Luftzwischenfall gelten ausschließlich das Grundgesetz und das Völkerrecht, nicht das Luftsicherheitsgesetz", sagte er.
Die Karlsruher Richter hätten den Einsatz der Bundeswehr zum Abschuss gekaperter Passagierjets, soweit unschuldige Menschen an Bord seien, zwar untersagt - aber eben nur bei einem nichtkriegerischen Zwischenfall, meint Wiefelspütz.
Bundesverfassungsgericht: Die Würde unschuldiger Menschen an Bord
Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Argumentation ganz wesentlich auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen gestützt. Der Abschuss eines - von wo auch immer gestarteten - Passierflugzeugs sei mit den Grundrechten auf Menschenwürde und Leben nicht vereinbar, soweit unschuldige Menschen an Bord der Maschine betroffen werden.
Menschen sollten im Ernstfall "geopfert und vorsätzlich getötet" werden, wenn der Verteidigungsminister auf der Grundlage der ihm zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen annehme, dass ihr Leben nur noch kurze Zeit dauern werde und daher im Vergleich zu den sonst drohenden Verlusten keinen Wert mehr habe oder jedenfalls nur noch "minderwertig" sei.
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Am 20. Feb. 2006 unter:
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« Hamburger Justiz prüft Fälle von Zwanganwendung in Gefängnissen
Bundesregierung will möglicherweise neue Anti-Terror-Gesetze »

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