BGH will Einstellung eines Verfahrens in Wuppertaler Spendenaffäre
"Sinnvolle Erledigung"
Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten im Dezember 2005 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Es sah keinen Beleg für eine strafbare "Einflussspende" des Wülfrather Bauunternehmers Uwe Clees an den Kommunalpolitiker. Der BGH verhandelte über die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft, die von der Bundesanwaltschaft vertreten wurde.
Die Ankläger werfen Richter vor, 1999 für den Kommunalwahlkampf der CDU umgerechnet rund 65.000 Euro von Clees erhalten zu haben. Richter trat seinerzeit als Spitzenkandidat der CDU gegen den damaligen Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) an. Nach Ansicht der Anklagebehörde hatte Richter dem Unternehmer in diesem Zusammenhang zugesagt, dass er ein geplantes Projekt zum Bau eines Factory-Outlet-Centers in Wuppertal unterstützen werde.