Iraker

Bundesgericht stärkt Rechte langjähriger Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge, die schon seit Jahren in Deutschland leben, können bei einer Änderung der politischen Lage in ihrer Heimat mit einer großzügigen Neu-Entscheidung über ihren Fall rechnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass auch bei solchen Altfällen die Ausländerbehörden unter bestimmten Voraussetzungen einen Ermessensspielraum haben und nicht automatisch die bisherige Anerkennung als Flüchtling widerrufen müssen.

Geklagt hatten drei Iraker, die zwischen 1997 und 2001 nach Deutschland geflohen waren und hier auch als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Mit dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Anerkennung widerrufen, da sich die politische Lage im Heimatland grundlegend geändert habe und die Gefahr einer Verfolgung nicht mehr bestehe. Dagegen hatten sich die drei juristisch zur Wehr gesetzt.

Das Urteil bezieht sich auf Fälle von Flüchtlingen, die vor 2005 in Deutschland anerkannt worden waren, deren Status aber nach der Änderung des Asylverfahrensgesetz am 1. Januar 2005 widerrufen wurde. (AZ: BVerwG 1 C 21.06, 34.06 und 38.06)

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