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Bundestag beschließt Entschädigung für SED-Opfer

Prüfung der Einkommensverhältnisse

Verfolgte, die in der ehemaligen DDR mindestens sechs Monate in Haft saßen, sollen eine einkommensabhängige monatliche Zuwendung erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Rechtsausschuss des Bundestages am 23. Mai beschlossen. Die Opposition stimmte dagegen. Die Linksfraktion kritisierte, dass von der Stasi verfolgte Schüler nicht in den Genuss der Regelung kämen.

Die Pension soll 250 Euro betragen, wenn die Opfer "in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind". Die Koalition einigte sich darauf, auf die turnusmäßige Überprüfung der Einkommensverhältnisse zu verzichten. Berechtigte seien vielmehr aufgefordert, jede Änderung ihrer Finanzlage zu melden. Alters- oder Berufsunfähigkeitsrenten sollen nicht angerechnet werden.

Union und SPD lobten den Gesetzentwurf als "wichtigen Beitrag zur Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur". Die FDP konnte sich mit ihrem Vorschlag für die Zahlung eines einkommensunabhängigen Betrags von 100 Euro und eines Zuschlags von 150 Euro für Bedürftige nicht durchsetzen. Die Linksfraktion monierte, der Gesetzentwurf werde den Erwartungen der Opfer nicht gerecht. Nach Angaben der Bundesregierung könnten rund 16.000 Personen von der Regelung profitieren.

Kritik der "SED-Nachfolgepartei" Volker Schneider von der Linksfraktion sagte, es habe zwar minimale Verbesserungen bei der Bedürftigkeitsprüfung gegeben. "Die dürfen jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass eine Prüfung der Einkommenssituation der Betroffenen nach wie vor bestehen bleibt." Die von der Regierungskoalition vorgelegten Änderungsanträge zeigten deutlich, "dass an einer wirklichen Verbesserung der Situation der politisch Verfolgten kein Interesse besteht", so Schneider.

Weder habe sich die Koalition dazu durchringen können, ganz auf die Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten, noch seien weitere Gruppen in den Kreis der Opferrenten-Berechtigten aufgenommen worden, wie etwa von der Stasi verfolgte Schüler. "Selbst auf die von allen Sachverständigen geforderte Vermutungsregelung bei Gesundheitsschäden in Folge einer Inhaftierung hat die Koalition verzichtet", kritisiert Schneider.

Auch auf die "goldene Brücke, die die FDP in ihrem Änderungsantrag der Koalition zu bauen versucht hatte" sei die Koalition nicht eingegangen. Die von den Opferverbänden geäußerte "Enttäuschung und Wut" sei angesichts der jahrelangen Bemühungen um die Anerkennung und Würdigung ihres Engagements nur zu verständlich, meint Schneider. Insbesondere die CDU habe die in Wahlkämpfen gemachten Versprechungen nicht eingelöst.