Vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott bestätigt
BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf
Sehm war wegen Bankrotts, falscher eidesstattlicher Versicherung und Bestechlichkeit zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Strafmaß bleibt bestehen, allerdings sprach ihn der BGH vom Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung frei.
Der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf sagte, Roßbergs Verurteilung wegen Untreue leide an "durchgreifenden Rechtsfehlern". Die Erhöhung der Vergütungssumme für Sehm von zunächst 2500 Euro auf später mehr als 9000 Euro monatlich sei angemessen gewesen. Sehms ursprüngliches Gehalt war nach Meinung der Richter zu niedrig. Zudem habe die Vorinstanz Sehms Kündigungsandrohung zu wenig Beachtung geschenkt.
Roßbergs Anwalt Peter Manthey bezeichnete den Urteilsspruch als "großartigen Sieg". Roßberg sei sehr glücklich und erleichtert sowie grundsätzlich bereit, wieder als Oberbürgermeister zu arbeiten. Die Entscheidung liege letztlich aber beim Regierungspräsidium. Er gehe davon aus, dass sein Mandant jetzt lediglich mit einer Geldstrafe belegt werde.
Der Sprecher des Dresdner Regierungspräsidiums, Holm Felber, sagte, Roßberg bleibe bis zu einer neuen Entscheidung des Landgerichts weiter suspendiert. Er war bereits bei der Anklageerhebung vom Dienst beurlaubt worden. Im Vergleich zum Mai 2006 habe sich die Situation noch verschlimmert, weil Roßberg nun in einem Punkt schuldig gesprochen worden sei.
Vor dem BGH hatte Roßberg seine Unschuld beteuert. Er habe "sicherlich in vielen Dingen blauäugig gehandelt". Er wehre sich jedoch gegen den Vorwurf der Verschwendung öffentlicher Gelder und der vorsätzlichen Unterstützung von Bankrotthandlungen.
Seinen Vertrauten Sehm, der in der Zwischenzeit Privatinsolvenz anmelden musste und die städtischen Gelder am Insolvenzverwalter vorbei lanciert hatte, nannte Roßberg "die richtige Person zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort".
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Am 30. Aug. 2007 unter:
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