"Mosaik der Überwachung"
Kennzeichen-Scanning in vielen Bundesländern soll verfassungswidrig sein
Laut Roßnagel sind die Regelungen in Brandenburg verfassungsgemäß, die in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern mit Einschränkungen. In Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sei der Einsatz dieser Technik, anders als in der Verfassung vorgesehen, "im Grunde ohne jede Begrenzung zugelassen".
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet ein "Mosaik der Überwachung". Das Kennzeichenerfassung sei "nur der Einstieg in eine neue Überwachungstechnologie". Eine Zusammenführung mit anderen Daten, wie es in Großbritannien geschehe, sei "nur eine Frage der Zeit".
In Bayern seien 46 Millionen Fahrkilometer erfasst worden, sagte der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. Dabei habe man 0,003 Prozent der gesuchten Fahrzeuge gefunden. "Das zeigt, wie obstrus dieses System ist." Auch Schaar sagte, angesichts dieser Zahlen sei "Zweifel an der Effektivität durchaus angebracht". Die Fehlerquote liege zudem zwischen 2 und 10 Prozent.
Niedersachsen, wo eine entsprechende Regelung zu Jahresbeginn eingeführt wurde, taucht in der Studie nicht auf. ADAC-Sprecher Andreas Hölzel sagte, dass die dortige Regelung "ebenfalls verfassungswidrig" sei.
Becker teilte mit, dass in Sachen Kennzeichen-Scanning derzeit drei Klagen am Bundesverfassungsgericht anhängig seien. Mit einem Urteil werde im Frühjahr gerechnet.
Für die FDP erklärten die Bundestagsabgeordneten Patrick Döring und Christian Ahrendt, die automatische Erfassung von Kennzeichen ohne konkreten Verdacht sei ein "nicht zu rechtfertigender Grundrechtseingriff". Alle Verkehrsteilnehmer würden unter einen Generalverdacht gestellt. Auch die Grünen-Datenschutzexpertin Silke Stokar von Neuforn wertete das verdachtslose Scanning als "Verfassungsbruch".
Roland Schäfer, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und einer der Kläger am Verfassungsgericht, hält die anlasslose und heimliche Kennzeichenerfassung ebenfalls für unverhältnismäßig: "Das geht zu weit". Er erhoffe sich die ersatzlose Streichung des entsprechenden Passus im hessischen Polizeigesetz.
Kennzeichen-Scanning wird nur in den Bundesländern angewendet, die entsprechende Gesetze erlassen haben. Um der Verfassung zu genügen, muss das Scanning einen konkreten Zweck und Anlass haben und überdies verhältnismäßig sein. Auch dürfen Landesgesetze die Technik nur zum Zwecke der Gefahrenprävention und nicht zur Strafverfolgung gestatten, da die Gesetzgebungskompetenz in diesem Feld beim Bund liegt.
Bruch: Kein Nummernschilder-Scanning in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz findet bislang offenbar keine automatisierte Erfassung und Überprüfung von Autokennzeichen statt. Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) sagte, man habe zwar bereits 2004 im Polizeigesetz des Landes eine gesetzliche Grundlage für das sogenannte Nummernschilder-Scanning geschaffen. Zur Anwendung gekommen sei das Verfahren bisher aber noch nicht.
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