Elf Gesetze zur inneren Sicherheit waren verfassungswidrig
Polizeigewerkschaft kritisiert "schlampige Gesetze"
Nach einer Auflistung der DPolG hat das Bundesverfassungsgericht seit 2002 elf Landes- oder Bundesgesetze im Bereich der inneren Sicherheit für grundgesetzwidrig erklärt. Wendt forderte die Politiker auf, mehr Sorgfalt bei der Gesetzgebung anzuwenden. "Wenn die Polizei so schlampig ihre Arbeit machen würde wie derzeit die Politik, würde es zu Recht an Disziplinarverfahren nur so hageln", sagte der DPolG-Chef.
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Am 14. Mär. 2008 unter:
justizStichworte:
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Öffentliche Krankenhäuser laut DGB unzureichend finanziert »
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