Leistungskürzungen und Leistungsentzüge
Vermehrte Sanktionen bei Hartz IV und ALG I offenbar großteils rechtswidrig
Ein ähnliches Bild bietet sich bei den Klagen gegen Sanktionen: In 38 Prozent (Hartz IV) beziehungsweise 49 Prozent (ALG I) der Fälle gaben die beklagten Arbeitsgemeinschaften oder Agenturen für Arbeit voll oder teilweise zugunsten der Betroffenen nach.
Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, findet das "ungeheuerlich". Die Sanktionen, die gegen Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld I verhängt würden, seien zum großen Teil unberechtigt. "Den Betroffenen werden rechtswidrig die ohnehin viel zu geringe existenzielle Absicherung beziehungsweise ihnen zustehende Versicherungsleistungen verwehrt", kritisiert Kipping. Dabei sei zusätzlich zu den offiziellen Zahlen mit einer extrem hohen Dunkelziffer zu rechnen, "denn viele Betroffene kennen ihre Ansprüche und Rechte nicht genau und legen deswegen keinen Widerspruch ein".
Die Abgeordnete fordert eine Stärkung der Rechtssicherheit der Betroffenen durch "den sofortigen Ausbau einer unabhängigen Erwerbslosenberatung und die Abschaffung jeglicher Sanktionen: Hartz IV muss weg, die Sanktionen müssen weg, eine soziale repressionsfreie Grundsicherung muss her", verlangt Kipping.
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