ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

"Wir hätten das lassen sollen"

Ströbele gesteht eigene "Mitschuld" an rot-grünen Sicherheitsgesetzen


12. Juli 2006

[ngo] Der Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele hat die geplante Erweiterung der Anti-Terror-Maßnahmen scharf kritisiert. Die Sicherheitsgesetze, die am Mittwoch vom Kabinett um weitere fünf Jahre verlängert und erweitert werden sollen, seien ein "Durchgriff in die Bürgerrechte", sagte Ströbele am Dienstag im Deutschlandradio Kultur beim 45. Forum Pariser Platz in Berlin. Den Sicherheitsgesetzen, die von der rot-grünen Bundesregierung vor fünf Jahren beschlossen worden seien, habe er angesichts des Terroranschlages in New York am 11. September 2001 zugestimmt. Ströbele sieht hier inzwischen eine eigene "Mitschuld".

Schon damals habe es "Befürchtungen" gegeben, dass durch diese Gesetze die Begehrlichkeiten bei den Geheimdiensten und dem Innenministerium zunehmen würden. Das sei nun der Fall. "Ich rede mich nicht frei von jeder Mitschuld - wir hätten das damals schon lassen sollen und das gar nicht erst ins Gesetz einschreiben sollen, dann wäre die Begehrlichkeit auch nicht aufgetaucht", so Ströbele.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte die Kritik Ströbeles Alarmismus. Man sollte mit der Kritik auf dem Teppich bleiben. Die grundlegenden Freiheitswerte des Grundgesetzes würden durch die Anti-Terror-Maßnahmen nicht eingeschränkt werden. "Die Erhebung einer Auskunft bei der Fluggesellschaft, wer mit welchem Flug geflogen ist, ist doch kein Grundrechtseingriff", sagte er. Die Handhabung der erweiterten Rechte in den Sicherheitsgesetzen sei ausdrücklich geregelt. So dürfe der Bundesnachrichtendienst nicht zum Zweck der Eigensicherung Daten erheben.

[Druckversion]                

 

Lesen Sie auch

"Legenden"
SPD-Linke haben alle Reformen von Bundeskanzler Schröder mitgetragen

Ströbele will Bundeswehr-Mandat für den Kongo-Einsatz ausweiten

Anwalt sieht Mitverantwortung der rot-grünen Bundesregierung wegen Folter

Deutsche Sicherheitsbehörden sollen in Guantánamo Gefolterte verhört haben

 

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

17:39DAX schließt uneinheitlich
17:28Sri Lanka: Parlament aufgelöst
17:28Drogenbauer flüchtet mit bereits beschlagnahmten Drogen
16:38Sri Lanka: Präsident löst Parlament auf
16:10Marketingexperte empfiehlt Abschaffung der Marke Opel
15:58Forscher: Kohlmeisen haben Charakter
15:54ALG II wird auch nach Urteil wie bisher ausgezahlt
15:45Großbritannien: Ältere Frauen werden vor Schwangerschaft gewarnt