versammlungsverbot

"Keine konkreten Gefahrenprognosen"

Demonstrationsverbote bei Castortransporten beschäftigen Karlsruhe

Die weiträumigen Demonstrationsverbote bei den Atommülltransporten nach Gorleben beschäftigen das Bundesverfassungsgericht. Eine Hamburger Rechtsanwältin habe für die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, teilten die Atomkraftgegner am Donnerstag (27. November) in Gorleben mit.

Zentralrat der Juden empört

Ex-Verfassungsrichter gegen Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat mit kritischen Äußerungen zur Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung Empörung beim Zentralrat der Juden in Deutschland hervorgerufen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, sagte Hoffmann-Riem in Berlin: "Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen." Hoffmann-Riem gehörte von 1999 bis März 2008 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Der 68-jährige Jurist äußerte sich am Dienstagabend im Anschluss an einen Vortrag zur "Versammlungsfreiheit auch für Rechtsradikale - Kapitulation des Rechtsstaates?" im Wissenschaftszentrum Berlin.

Birma

"Das Auswärtige Amt schrieb die Verhältnisse schön"

Anlässlich des "brutalen Vorgehens" der der birmanischen Militärdiktatur kritisiert die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl die Politik der deutschen Bundesregierung. Deutsche Behörden und das Auswärtige Amt "schrieben gerade erst in diesem Jahr die Verhältnisse schön - so weit birmanische Asylsuchende betroffen waren", kritisiert die Organisation. Asylsuchende aus Birma (Myanmar) führten laut Pro Asyl bis dahin mit weitem Abstand die Rangliste der Anerkennungsquoten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an. Im Jahr 2006 zum Beispiel seien bei insgesamt 145 Asylanträgen von Birmanern 97,9 Prozent positive Entscheidungen getroffen worden. Bezogen auf alle Herkunftsländer habe die Quote 2007 bei gerade 6,3 Prozent gelegen. "Seit einigen Monaten jedoch hagelte es Ablehnungen".

"Falschmeldungen der Polizei"

G8-Gegner lassen Demoverbot in Heiligendamm gerichtlich prüfen

Drei Monate nach dem von Protesten begleiteten G8-Gipfel in Heiligendamm beschäftigt die damals verhängte Bannmeile um den Versammlungsort noch einmal die Gerichte. Das Sternmarsch-Bündnis als Anmelder mehrerer Protestdemonstrationen hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage eingereicht, um das großräumige Versammlungsverbot rund um Heiligendamm prüfen zu lassen. Die sogenannte Allgemeinverfügung der Polizei sei damit Gegenstand in einem Hauptverfahren, in dem ausführlich auch die Arbeit und Informationspolitik der Polizeibehörde Kavala beleuchtet werde, sagte ein Sprecher des Bündnisses am 18. September. Zum Verbot der Protestdemonstrationen hätten Falschmeldungen der Polizei geführt, sagte der Sprecher des Sternmarsch-Bündnisses. Es seien Gefahrenprognosen veröffentlicht worden, die jeder Grundlage entbehrt hätten. Das Bundeskriminalamt habe später selbst eingestanden, dass es keine Hinweise auf geplante Anschläge gegeben habe.

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken

Demo-Verbot rund um Heiligendamm bleibt bestehen

Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies am 6. Juni den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab. Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad. Angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.

Androhung staatlicher Gewalt

Polizei kündigt niedrige Eingriffsschwelle bei Gewalt an

Kurz vor Beginn des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die Polizei eine niedriger Eingriffsschwelle angekündigt. Zwar halte man an der Deeskalation fest. "Aber es ist natürlich klar, dass wir eine niedrige Eintrittsschwelle haben, wenn es um Gewaltstraftaten geht", sagte der Polizeisprecher Axel Falkenberg vom Planungsstab "Kavala" am 5. Juni im ZDF-"Morgenmagazin". "Die entsprechenden Techniken sind sofort da", Maßnahmen würden "sofort" ergriffen. Gipfelgegner kündigten unterdessen an, im Rahmen einer geplanten Blockade auf mögliche "Polizeigewalt" nicht mit "Gegengewalt" zu reagieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kündigte einen möglichen Einsatz von Schusswaffen an. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 5. Juni die Beschränkung von zwei Demonstrationen auf lediglich 50 beziehungsweise 15 Teilnehmer.

G8-Gipfel

Gericht stoppt Demoverbot am Flugplatz Rostock-Laage

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das strikte Demonstrationsverbot jetzt auch für den Bereich des Flugplatzes Rostock-Laage gelockert. Die Richter setzten die Beschränkungen der Polizei für mehrere Kundgebungen im näheren Umfeld des Airports unter Auflagen teilweise außer Vollzug. Die Organisatoren müssten dafür Sorge tragen, dass unter anderem Zufahrtswege und der Zugang zu den Sicherheitstoren des Flugplatzes nicht behindert würden, sagte ein Gerichtssprecher. Dadurch könne die Bewegungsfreiheit der Sicherheitskräfte hinreichend sichergestellt und eine Blockade des Flughafens ausgeschlossen werden. Die Organisatoren der Protestaktionen begrüßten die Entscheidung. Jetzt könne am 6. Juni den acht mächtigsten Staatchefs direkt am Flugplatz laut verkündet werden, dass sie nicht willkommen seien, sagte eine Sprecherin der Gipfelkritiker.

"Mildere Mittel"

Versammlungsverbot für G8-Sternmarsch gekippt

Die G8-Kritiker konnten einen ersten juristischen Erfolg verzeichnen. Das Schweriner Verwaltungsgericht kippte am 25. Mai teilweise das von der Rostocker Polizei großräumig verhängte Versammlungsverbot um den G8-Tagungsort. Damit kann zumindest der für den 7. Juni geplante Sternmarsch auf Heiligendamm stattfinden, der bis auf 200 Meter an den Sperrzaun herankommen soll. In dem Ostseebad wollen vom 6. bis 8. Juni die Spitzen der sieben führenden Industrienationen und Russlands (G8) ihre Jahrestagung abhalten.

Zahlreiche Behinderungen

Castoren im Zwischenlager Gorleben angekommen

Nach einer Fahrt mit mehreren Behinderungen durch Atomkraftgegner ist der jüngste Atommüll-Transport am Montagmorgen im niedersächsischen Zwischenlager Gorleben eingetroffen. Nach einer insgesamt gut 58 Stunden dauernden Fahrt, die in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague begann, passierten die zwölf Castoren auf Tiefladern am Morgen kurz nach 6.00 Uhr das Tor des Zwischenlagers. Aus polizeilicher Sicht sei der Transport zufriedenstellend verlaufen, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) in Lüchow. Nach Darstellung von Atomkraftgegnern kam es während der gesamten Fahrt immer wieder zu Unterbrechungen. An der großen Sitzblockade von X-tausendmal quer hätten rund 1000 Menschen teilgenommen.

Schüler bei Demo verletzt

Gericht bestätigt Verbot von Anti-Castor-Demo

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat eine Klage von Atomkraftgegnern gegen das Demonstrationsverbot bei Atommüll-Transporten nach Gorleben abgewiesen. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hatte gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg geklagt. Mit zahlreichen Aktionen wollen Umweltschützer gegen den für Samstag erwarteten nächsten Castor-Transport protestieren. Bei der Schülerdemonstration am Freitag Vormittag sind nach Angaben der BI drei Schüler im Alter zwischen 12 und 14 durch Polizisten verletzt worden. Die BI warf der Polizei eine "überharte Reaktion" vor und forderte die Einsatzleitung auf, "keine offensichtlich ungeschulten und unbesonnenen Beamte auf Jugendliche loszulassen".

Bundesverfassungsgericht

Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

Die für den 20. August geplante Rudolf-Heß-Kundgebung im oberfränkischen Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen Antrag des Veranstalters auf Eilrechtsschutz zurück. Damit bleibt das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Verbot in Kraft. Im vergangenen Jahr hatten sich noch rund 4000 Neonazis an dem Aufmarsch zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter beteiligt.

Versammlungsrecht

AtomkraftgegnerInnen wollen sich das Demonstrieren nicht verbieten lassen

Am 22. Februar wird vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg die Rechtmäßigkeit von Versammlungsverboten beim Atommülltransport ins Zwischenlager Gorleben aus dem Jahr 2002 verhandelt. Es geht um die von der Bezirksregierung Lüneburg seit einigen Jahren regelmäßig verhängte Allgemeinverfügung, die das Versammlungsrecht empfindlich einschränkt und beispielsweise Demonstrationszüge und Kundgebungen in einem Korridor von 50 Metern links und rechts der Transportstrecke verbietet.

"Nutzbar für NS-Verharmlosung"

Leutheusser-Schnarrenberger sieht Grundlagen der Demokratie bedroht

In der ersten Lesung des Deutschen Bundestages über die geplante Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gingen Rot-Grün und Union aufeinander zu. FDP und PDS lehnen eine Einschränkung der Grundrechte ab. Für die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht das Gesetzesvorhaben "an die konsitutionellen Grundlagen unserer Demokratie". Im Gespräch mit ngo-online sagte sie, sie habe "erhebliche Bedenken", ob die Einschränkung der Meinungsfreiheit mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Jedenfalls sei sie "verfassungspolitisch falsch". Falls mit der Gesetzesinitiative auch Meinungsäußerungen zum Krieg der NATO gegen Jugoslawien unter Strafe gestellt werden sollten, fände sie das "erschreckend und verheerend". Sie habe den Krieg, der ohne UN-Mandat geführt worden sei, kritisiert. Leutheusser-Schnarrenberger: "Darüber muss man offen reden und streiten können." Die Diskussion über den Jugoslawienkrieg "mit einem Straftatbestand aus der Welt schaffen zu wollen" ist für Leutheusser-Schnarrenberger unerträglich. "Ich bin wirklich entsetzt darüber", sagte sie. Die Menschen sollten jetzt "auf die Straße gehen und die Demokratie verteidigen".