versammlungsfreiheit
Für Grundrechte kämpfen
Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
Die "Untersuchungskommission 19. Februar" hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verfasser hoben zusammenfassend hervor:
Antimilitaristin Hanna Poddig vor dem Oberlandesgericht Schleswig
DB Deutsche Bahn gegen Aktivistin Hanna Poddig
Im Februar 2008 musste ein Transportzug der Bundeswehr seine Fahrt zu einem Übungsmanöver für mehrere Stunden unterbrechen, weil eine antimilitaristische Blockadeaktion die Weiterfahrt verhinderte. Eine Person hatte sich an die Gleise angekettet und weitere Antimilitarist_innen demonstrierten mit ihr gemeinsam gegen die deutsche Armee.
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bayerns Versammlungsgesetz wird entschärft
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird das bayerische Versammlungsgesetz gelockert. Das Landeskabinett beschloss am Dienstag (12. Mai) einen entsprechenden Entwurf, auf den sich die Koalitionsfraktionen von CSU und FDP geeinigt hatten. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) äußerte sich zufrieden mit den Änderungen. SPD und Grüne in Bayern bewerteten den Gesetzentwurf zwar als "Schritt in die richtige Richtung", kritisierten aber, die Entschärfungen reichten nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes einstweilen außer Kraft gesetzt.
Friedensbewegung
NATO-Gegner rechnen mit Zehntausenden Demonstranten zum NATO-Gipfel
NATO-Gegner und Anhänger der Friedensbewegung haben zu Protestaktionen während des bevorstehenden NATO-Gipfels in Straßburg und Baden-Baden aufgerufen. Zu einer zentralen Demonstration am Samstag (4. April) erwarten die Veranstalter des Aktionsbündnisses "No to NATO - No to War" mehrere zehntausend Teilnehmer aus mehr als 30 Ländern, wie sie am Montag in Berlin bekanntgaben. "Unsere Protestfront steht", sagte Demonstrationsleiter Reiner Braun. Der Geschäftsführer des Bündnisses internationaler Juristen gegen den Atomkrieg und für zivile Konfliktlösungen (IALANA) kritisierte zugleich, die Behörden würden durch massive Auflagen für die Demonstranten bereits im Vorfeld eine Konfliktstimmung schüren.
"Wir bestimmen, wo und wie demonstriert wird"
Friedensbewegung will Proteste gegen die NATO notfalls juristisch erzwingen
Die Kritiker der NATO-Kriege wollen ihre geplanten Protestaktionen gegen den NATO-Gipfel in Baden-Baden und Straßburg notfalls juristisch einklagen. Am Mittwoch seien Briefe an die zuständigen Behörden geschickt worden, um "der Hinhaltetaktik" ein Ende zu bereiten und schriftliche Entscheidungen zu erhalten, sagte der Koordinator der Internationalen Proteste, Reiner Braun, am Donnerstag (19. März) in Stuttgart. Bisher habe es nur mündliche Absprachen, die keine juristische Grundlage böten, gegeben. "Wir werden an allen Aktionen, die wir planen, festhalten", sagte Dieter Lachenmayer, Sprecher des Friedensnetzes Baden-Württemberg. So sind weiterhin ein großer Demonstrationszug von Kehl zur Europabrücke sowie "Aktionen des zivilen Ungehorsams" geplant. Demonstrationsfreiheit bedeute, dass die Demonstranten bestimmten, wo und wie demonstriert werde. "Die Mobilisierungswelle rollt und nichts wird sie aufhalten", sagte Braun.
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken
Demo-Verbot rund um Heiligendamm bleibt bestehen
Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht wies am 6. Juni den Eilantrag von Organisatoren eines geplanten Sternmarsches ab. Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot in der bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um das Seebad. Angesichts der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.
Hintergrund
Karlsruher Brokdorf-Beschluss gilt als Leitentscheidung zum Demonstrationsrecht
Dem Bundesverfassungsgericht liegen mittlerweile mehrere Verfassungsbeschwerden von Globalisierungsgegnern gegen die Demonstrationseinschränkungen beim G8-Gipfel vor. Als Leitentscheidung des Verfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit gilt der so genannte Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985 (AZ: 1 BvR 233, 341/81). Damals erklärte das Gericht ein pauschales Demonstrationsverbot gegen das geplante Atomkraftwerk in Brokdorf für verfassungswidrig. Das Verbot war erlassen worden, weil die Sicherheitsbehörden vermutet hatten, dass militante AKW-Gegner den Bauplatz des Kernkraftwerks besetzen könnten.
"Uminterpretiert"
Rechtswidrige Hausdurchsuchungen zum Datensammeln über "bürgerlichen Protest"
Anlässlich der gegen Kritiker der G8-Gipfels gerichteten Großrazzia in sechs Bundesländern am 9. Mai erinnerte das Komitee für Grundrechte und Demokratie daran, dass auch vor der so genannten "Sicherheitskonferenz" im Februar 2007 in München linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen durchsucht worden seien. Zwar hätte das Landgericht München im Nachhinein festgestellt, "dass diese Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren". Dennoch hätten die Durchsuchungen der Polizei die Möglichkeit gegeben, "eine Menge Daten" über diejenigen zu sammeln und auszuwerten, "die die Proteste gegen die Sicherheitskonferenz in München organisierten". Ähnlich wie bei dem aktuellen Terrorismusvorwurf hätten im Februar Aufrufe zur Blockade des Flughafens Rostock-Lage im Kontext des G8-Treffens "zur Legitimation herhalten" müssen.
Versammlungsfreiheit
NPD darf während Fußball-WM durch Gelsenkirchen ziehen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot einer für den 10. Juni geplanten NPD-Demonstration in der Stadt aufgehoben. Eine entsprechende Verfügung des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen gegen den Aufzug der Partei während der Fußball-WM wurde am Donnerstag abgelehnt. Das Gericht verweise als Begründung darauf, dass Versammlungen durch das Grundgesetz besonders geschützt seien, teilte die Polizei mit.
Flugblätter & Flughafenbetrieb
BGH bestätigt Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin
Der Frankfurter Flughafen muss auf seinem Gelände keine Protestaktionen dulden, die zu einer Störung des Flughafenbetriebs führen können. Mit dieser Begründung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag ein Hausverbot, das der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport AG gegen eine Abschiebungsgegnerin verhängt hatte. Der 5. Zivilsenat in Karlsruhe wies die Revision der Frau gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurück. Die Fraport AG sei aufgrund ihres Hausrechts berechtigt gewesen, das Hausverbot auszusprechen. Die Klägerin ist Mitglied des "Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main". Sie hatte am 11. März 2003 mit fünf weiteren Aktivisten an einem Abfertigungsschalter der Lufthansa Flugblätter über die bevorstehende Abschiebung eines kurdischstämmigen Irakers nach Athen an die Passagiere verteilt.
Meinungsfreiheit
Über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien darf weiterhin straffrei diskutiert werden
Das Vorhaben der Bundesregierung, kritische Meinungsäußerungen über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu bedrohen, ist vorläufig gescheitert. Das Bundesjustizministerium, SPD und Grüne hatten Mitte Februar Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, wonach das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden sollte, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Ebenso geräuschlos wie dieser Passus in die Gesetzentwürfe zur Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgenommen worden war, verschwand er wieder. Als der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag abstimmte, fehlte die Bestimmung. Zwischenzeitlich hatten die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der FDP-Abgeordnete Max Stadler interveniert. ngo-online liegt ein Schreiben von Stadler an den zuständigen SPD-Abgeordneten Dieter Wiefelspütz vor, in dem es heißt, dass in einer Demokratie "eine strittige und kritische Auseinandersetzung" über zeithistorische Ereignisse "möglich sein muss". In der Bundestagsdebatte am 11. März wandte sich Stadler gegen "einen Schritt weiter in Richtung Gesinnungsstrafrecht". Seine Befürchtung: "Dem ersten Schritt folgt dann leicht ein zweiter." Offiziell wurde die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit nur verschoben, nicht jedoch aufgehoben.
Wahrnehmungsprobleme
Einigkeit bei der Beschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Koalition und Union wollen gemeinsam die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Als Hintergrund für die geplante Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs wird vor allem auf Demonstrationen und Aufmärsche von Rechten verwiesen. Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe soll künftig aber nicht nur das Billigen der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bestraft werden, sondern auch das Billigen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft". Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden. Als Beispiel wurde in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. Februar 2005 ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" genannt. Der geplante Eingriff in die Meinungsfreiheit geht insofern wesentlich weiter als es in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Eine Diskussion darüber findet in den großen Medien nicht statt. Am kommenden Freitag entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf. Der Bundesrat könnte durch ein verkürztes Verfahren zustimmen, so dass die Änderungen noch im April in Kraft treten.
"Keine Kleinigkeit"
FDP-Politiker mahnt Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht anzutasten
Während sich die Regierungskoalition und die Opposition in der Frage der geplanten Verschärfung des Versammlungsrechts aufeinander zubewegen, wendet sich die FDP gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts. FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte, eine Einschränkung des Demonstrationsrechts sei "keine Kleinigkeit", sondern "von größter Bedeutung für die Demokratie". Er halte auch nichts davon, wenn die Bundesländer eigene Gesetze zur Verschärfung erließen, sagte Stadler. Das geltende Recht reiche aus, um den geplanten Aufmarsch der rechtsextremistischen NPD am 8. Mai durch das Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal in Berlin zu verbieten, sagte Stadler am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Die FDP sei "sehr zuversichtlich", dass die Sachverständigen-Anhörung am 7. März zeigen werde, dass eine Rechtsverschärfung überflüssig ist. Die Innenexperten von Koalition und Union hatten sich am vergangenen Dienstag auf einen eng gestrickten Zeitplan zur Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verständigt. In öffentlichen Verlautbarungen wird die geplante Verschärfung des Strafgesetzbuches fast ausschließlich mit dem Ziel begründet, rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Kein Diskussionsthema ist die geplante Bestimmung, wonach generell das "Leugnen" von geschichtlich als "gesichert anerkannten" Völkermorden - beispielsweise das "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" - unter Strafe gestellt werden soll.
Meinungsfreiheit
"Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden
Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.
Presseinformation
Zypries: Strafrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus
ngo-online dokumentiert die Presseinformation des Bundesjustizministeriums mit dem Titel "Zypries: Strafrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus" vom 11. Februar 2005 im Wortlaut (Hervorhebungen zum Teil abweichend vom Original):
Demokratie
Behinderungen des Demonstrationsrechts beim Bush-Besuch befürchtet
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie und das Netzwerk Friedenskooperative befürchten zum Bush-Schröder-Treffen in Mainz am 23.2.2005 massive Behinderungen und Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Polizeilich wurde laut Medienberichten bestätigt, das im ganzen Rhein-Main-Gebiet weiträumige und langfristige Absperrungen vorbereitet werden. Autobahnen, Schienenverbindungen und Wasserstraßen sollen komplett dicht gemacht werden.
Castorprozess
Atomkraftgegnerin gewinnt Klage wegen Polizeikessel
Erneut ist eine Klage gegen die Lüneburger Bezirksregierung und das polizeiliche Vorgehen im Zusammenhang mit Castortransporten gewonnen worden. In einem Beschluß hält das Dannenberger Amtsgericht auch Versammlungen an Bahnanlagen grundsätzlich für rechtens. Spontanversammlungen dürften ohne ordentliche polizeiliche Auflösung nicht in Gewahrsam genommem und eingekesselt werden. Hintergrund war die Demonstration von rund 1000 Personen am 13. November 2002. Nach Angaben der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg machten sie einen "Spaziergang ab Hitzacker entlang der Bahntransportstrecke". Eine Gruppe von 300 Atomkraftgegnern, die sich an und auf den Gleisen befunden hätten, seien über sechs Stunden eingekesselt worden, obwohl der Atomtransport schon nach knapp drei Stunden vorbeigefahren war. Die Klägerin sei anschließend in polizeilichen Gewahrsam genommen und erst am nächsten Tag wieder frei gelassen worden.
Castor-Proteste
Demonstrationsrecht bleibt vor Gericht weiter eingeschränkt
Obwohl Bezirksregierung Lüneburg und Polizei in Zusammenhang mit CASTOR-Transporten reihenweise fehlerhafte und nicht nachvollziehbare Gewaltprognosen zur Begründung eines weitreichenden Versammlungsverbots im Rahmen einer "Allgemeinverfügung" heranziehen, ist dies vor Gericht faktisch nicht beklagbar. In einer Entscheidung hat am 2. 9. 04 das Verwaltungsgericht Lüneburg im Hauptverfahren die Klagen der "BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg" und von X-Tausendmalquer gegen die Allgemeinverfügungen aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 abgewiesen.
Keine Folter
Gesetzesreformen in der Türkei sollen Umsetzung der Menschenrechte verbessern
Die jüngsten Gesetzesreformen in der Türkei lassen nach Angaben der Menschenrechtsoganisation Amnesty International auf eine substantielle Verbesserung der Menschenrechtslage im Land hoffen. Dazu müssten aber die neuen Standards voll umgesetzt und weitere Gesetzesreformen auf den Weg gebracht werden. Zu dem Ergebnis gelangte die Delegation von amnesty international (ai) nach Gesprächen mit Mitgliedern der türkischen Regierung und hohen Parlamentariern in Ankara. Es waren die ersten derartigen Gespräche zwischen der Menschenrechtsorganisation und einer türkischen Regierung.
Europäischer Gerichtshof
Grundrechte sind wichtiger als Grundfreiheiten
Am 12. Juni hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der Menschenrechte und des Umweltschutzes klar stellt. Darin wies der EuGH die Schadensersatz-Klage einer deutschen Spedition gegen den Staat Österreich ab, weil dieser eine Protestversammlung der Tiroler Bevölkerung auf der Brenner-Autobahn genehmigt hatte. Die Genehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen, weil damit der freie Warenverkehr behindert worden sei, lautete unter anderem die Begründung der Klägerin. Das Gericht sah das jedoch anders und verwies darauf, dass "der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere in dieser Region unter bestimmten Umständen ein dem Allgemeininteresse dienendes legitimes Ziel darstellen kann, das geeignet ist, eine Beschränkung der durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten, zu denen der freie Warenverkehr gehört, zu rechtfertigen".
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