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Siemens-Manager schätzten Handy-Markt falsch ein

2.600 Entlassungen

Siemens hat den Markt für Mobiltelefone offenbar falsch eingeschätzt. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, entließ der Elektrokonzern im April 2.600 MitarbeiterInnen in der Handy-Produktion in Leipzig, Bocholt und Kamp-Lintfort. Da die Beschäftigten nur befristete Verträge hatten, konnten die Entlassungen durch Nicht-Verlängerung der Verträge einfach durchgesetzt werden.

Nun sucht Siemens für das Werk im westfälischen Kamp-Lintfort 500 Mitarbeiter über eine Zeitarbeitsfirma. Nach Angaben von Arbeitsnehmervertretern kommen über die Zeitarbeitsfirma zum Teil wieder dieselben Mitarbeiter zu Siemens, die zuvor befristet beschäftigt waren. Nun verdienen sie aber weniger.

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW und andere Organisationen rufen zum Boykott von Siemens-Handys auf, weil eine gemeinsame Tochtergesellschaft von Siemens und Framatome der weltweit führende Anbieter von Atomkraftwerkstechnik ist. Der Atomkraftwerkshersteller baut derzeit mit finanzieller Unterstützung durch die deutsche Bundesregierung bzw. durch die EU Atomkraftwerke in der Ukraine und in China. Siemens soll mit dem Boykott zum Ausstieg aus dem Atomgeschäft bewegt werden.

Am 03-09-2001

Handystrahlung

Die Verbraucher Initiative mahnt die rasche Einführung eines Handy-Labels an. Angesichts möglicher Gesundheitsrisiken durch die Handystrahlung hätten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht darauf, zu wissen, in welchem Maße sie sich beim Mobiltelefonieren elektromagnetischen Wellen aussetzen.

Im Mittelpunkt einer Kennzeichnung müsse die vom Körper aufgenommene Strahlungsenergie stehen, kurz SAR-Wert genannt. Manche Mobiltelefone belasteten den Körper bis zu sechs mal mehr als andere. "Diese Unterschiede müssen transparent gemacht werden," fordert Ralf Schmidt, Umweltreferent der Verbraucher Initiative. Die Kennzeichnung sollte aber auch leistungsbezogene Aspekte aufgreifen.

Das schwedische Strahlungsinstitut SSI hat Mitte Januar als zweites Leitkriterium für ein Handy-Label, neben dem SAR-Wert, die Nutzleistung vorgeschlagen. Diese gibt an, wieviel der Strahlung die einzelnen Geräte tatsächlich für die Übertragung des Gesprächs nutzen und wieviel verpufft. Schmidt: "Mit einem derartigen Kombi-Label aus SAR-Wert und Nutzleistung wären leistungsfähige und dennoch strahlungsarme Mobiltelefone auf den ersten Blick erkennbar."

Als nicht ausreichend bewertet die Verbraucher Initiative die von den Herstellern seit Oktober letzten Jahres praktizierte Angabe des SAR-Wertes in der Betriebsanleitung. "Betriebsanleitungen werden erst nach dem Kauf gelesen, die Information erreicht den Kunden also zu spät," kritisiert Schmidt.

Fragwürdig erscheine auch die im Dezember gegenüber der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung zur Einführung einer verbraucherfreundlichen Handy-Kennzeichnung. Schmidt: "Ein solches Versprechen der Handy-Hersteller gab es bereits im August 2000. Eingelöst wurde es bis heute nicht."

Am 01-02-2002

Erhalt unerwünscht

Vodafone UK hat für seine britischen Kunden erste Maßnahmen im Kampf gegen Handy-Spams ergriffen und führt seinen VSpam-Service ein. Dabei werde beim Empfang einer Spam-Nachricht vom Kunden ein automatisierter Bericht an die Kurznummer 87726 gesendet, berichtet BBC. Die Nummer sei mit der Servicezentrale von Vodafone und dem "Independent Committee for the Supervision of Standards of Telephone Information Services" (ICSTIS) verbunden. Diese speicherten den Bericht und verwenden ihn um die Spammer zu identifizieren. Die ICSTIS habe bisher in diesem Jahr rund 4.000 Beschwerden aufgrund unerwünschter Spam-Nachrichten erhalten. Durchschnittlich gehen nach Angaben von BBC bis zu 10.000 Spam-Meldungen pro Jahr bei der ICSTIS ein. Der VSpam-Service solle die Verfolgung von Spammern in Zukunft einfacher gestalten und vor allem der ICSTIS, der obersten Aufsichtsbehörde für "Premium Rate"-Dienste, die Möglichkeit bieten die Anzahl der jährlichen Spam-Nachrichten drastisch zu senken. Darüber hinaus plane die ICSTIS Daten von identifizierten Spammern zu veröffentlichen um so andere abzuschrecken.

"Premium Rate"-Services werden vor allem für den Kauf und Erhalt von Klingeltönen und ähnlichen Diensten in UK sehr häufig genutzt. In der letzten Zeit habe aber auch in diesem Segment die Anzahl der registrierten Spams drastisch zugenommen. Nahezu 63 Prozent der "Premium Rate"-Kunden hätten in diesem Jahr unerwünschte Nachrichten erhalten und sich für strengere Kontrollmechanismen bei Spam-Zusendungen ausgesprochen.

Am 28-08-2003

Seniorengerechte Technik

Untersuchungen im Rahmen des Projekts SENTHA (Seniorengerechte Technik an der TU-Berlin haben gezeigt, dass die Bedienung eines Handy-Menüs für ältere Menschen oft zum Problem wird. Um diese Barriere zu beseitigen genüge es auch nicht, die Tastatur einfach zu vergrößern, das Hauptproblem stelle vor allem die Logik des Menüaufbaus dar. Ziel des Forschungsprojekts ist eine bessere, gebrauchsgerechtere Technik, die selbstständige Lebensführung von Rentnern in den eigenen vier Wänden ermöglicht. Dabei wollen die Wissenschaftler den gesunden Senioren in den Mittelpunkt der Forschung stellen und die mit dem demografischen Wandel einhergehenden neuen Anforderungen an Haushaltstechnik und Wohnumfeld thematisieren. Etwa 23 Prozent der Deutschen sind gegenwärtig über 60 Jahre alt. Eine Zielgruppe, die von Produktentwicklern nicht unterschätzt werden solle. "Zukünftig sollte sich die Technologie in die Lage älterer User hineinversetzen. Senioren wünschen sich nicht vollautomatische Hightech-Geräte, weniger ist oft mehr", erklärt der Sprecher der Forschergruppe Wolfgang Friesdorf.

Am 18-02-2004

Durchsuchung "unverhältnismäßig"

Die Polizei darf nicht ohne richterlichen Beschluss das Handy eines Beschuldigten beschlagnahmen und die Verbindungsdaten auswerten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wenn Gefahr im Verzug sei, könne der richterliche Beschluss zwar durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, nicht aber der Polizei ersetzt werden, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richter unterstrichen, dass eine Wohnungsdurchsuchung grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden müsse. Eine Beschlagnahme-Aktion sei zudem nur beim Verdacht einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" möglich. Nur dann dürften bei einem Beschuldigten aufgefundene Verbindungsdaten ausgewertet werden, also Einzelverbindungsnachweise der Telefonrechnungen oder im Mobiltelefon oder der SIM-Karte gespeicherte Daten. Straftaten von erheblicher Bedeutung sind neben Verbrechen wie Mord und Totschlag auch Raub, räuberische Erpressung, Bandendiebstahl, sexueller Missbrauch von Kindern, Menschenhandel und gefährliche Körperverletzung.

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der sich gegen die polizeiliche Durchsuchung seiner Wohnung mit anschließender Beschlagnahme seines Mobiltelefons richtete, war damit erfolgreich. Die vom Amtsgericht Bonn und Landgericht Bonn gebilligte Maßnahme habe den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes verletzt, entschied das Verfassungsgericht. Es rügte, die Polizei habe "nicht einmal einen Versuch unternommen", einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Die Aktion sei letztlich "unverhältnismäßig" gewesen.

In dem Bonner Fall hatte sich nach der Durchsuchung der Tatverdacht nicht bestätigt. Die Polizei ermittelte in einer Serie von Einbruch- und Autodiebstählen und hatte den Beschwerdeführer im Visier. Vor dem Haus, in dem er wohnte, war ein Auto mit gestohlenem Kennzeichen aufgefunden worden. Nach dem Hinweis eines anderen Hausbewohners suchte die Polizei am 12. Juni 2003 zunächst gegen 17.00 Uhr den Beschwerdeführer in seiner Wohnung auf. Er stritt eine Verbindung zu dem Auto ab.

Als das Fahrzeug sichergestellt wurde, ergab sich, dass es bei der Diebstahlserie entwendet worden war. Gegen 19.00 Uhr durchsuchte die Polizei dann die Wohnung des Mannes und beschlagnahmte sein Mobiltelefon, um eventuell geführte Gespräche in der Zeit zwischen 17.00 und 19.00 Uhr zu ermitteln. Nach Auswertung der im Handy und der SIM-Karte gespeicherten Daten gab die Polizei das Gerät dem Mann zurück, weil sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärtet hatte. (AZ: 2 BvR 308/04 - Beschluss vom 4. Februar 2005)

Am 01-03-2005

Überwachung

Die Bundesregierung plant eine zentrale Speicherung aller Telefon-, SMS-, E-Mail- und Internetdaten bis zu zwölf Monate. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bestätigte am Sonntag der ARD, dass sie und Innenminister Otto Schily (SPD) mit der Telekom bereits darüber gesprochen hätten. Die Bundesregierung verwies auf einen Vorstoß von vier EU-Staaten zu einer entsprechenden Richtlinie. Der Bundesdatenschutzbeauftragte lehnte die Pläne als nicht sinnvoll und mit der aktuellen Rechtslage unvereinbar ab. Auch sprächen verfassungsrechtliche wie praktische Argumente dagegen. Schily sagte zu dem Vorhaben am Rande der Computermesse CeBIT in Hannover, man könne auch über Kommunikationsdaten Straftaten aufdecken. Schily verwies darauf, dass dies beispielsweise im Fall der Hintermänner der Terroranschläge von Madrid der Fall gewesen sei. Man müsse "alle Möglichkeiten nutzen, um an die Planung von Verbrechen und terroristischen Aktionen heranzukommen", sagte Schily. Laut ARD betrachtet allerdings Zypries das Vorhaben als "sehr problematisch".

Der "Bild am Sonntag" zufolge zeigte sich Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke bereit, Telefonverbindungsdaten unter bestimmten Bedingungen künftig bis zu sechs Monaten zu speichern. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) unterstützt die Idee der Bundesregierung. Beckstein sagte: "Der Zugriff auf diese Daten ist ein besonders wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Straftaten, insbesondere von organisierter Kriminalität und Terrorismus." Es sei "gut", dass auf EU-Ebene eine Mindestspeicherfrist von zwölf Monaten in Angriff genommen werde. Gespeichert werden sollten aber nur die Nummern und Internetadressen, nicht die Inhalte von Gesprächen oder E-Mails.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, lehnt eine längere Speicherung von elektronischen Daten ab. Der Nutzen, diese bis zu zwölf Monate lang zentral zu speichern, sei "höchst zweifelhaft", sagte Schaar am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". Er erinnerte daran, dass auch der Bundestag noch kürzlich gegen einen solchen Plan votiert hatte.

Schaar hält es für fragwürdig, alle Daten zu speichern, wenn lediglich 0,01 Prozent letztlich identifiziert werden müssten. Es entstehe "sehr viel Arbeit, die relevanten Daten auszusondern". Er warnte vor der unvorstellbaren Datenmenge, "die auch mit der heutigen Technik kaum zu bewältigen ist". Die bessere Lösung sei seiner Ansicht nach, erst nach Anhaltspunkten aktiv zu werden. So könnte man etwa die über einen Internetknoten laufenden Daten aufzeichnen, wenn über diesen Knoten oft Angriffe von Computerhackern liefen. In den USA habe man mit einer Aufzeichnung nach Anhaltspunkten sehr gute Erfahrungen gemacht.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sei das in den Medien beschriebene Vorhaben derzeit nicht zulässig. Das Telekommunikationsgesetz sehe eine Speicherung von Verkehrsdaten nur in einem sehr beschränkten Umfang vor, so Schaar. Danach dürfen Daten nur zu Abrechnungszwecken und höchstens für sechs Monate gespeichert werden. Dies ist erst im vergangenen Jahr im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in einer breiten öffentlichen Diskussion erörtert worden. Damals einigten sich Bundestag und Bundesrat, auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Der Bundestag hat diese Beschlusslage am 17. Februar 2005 bestätigt. Dieses Votum des Gesetzgebers dürfe nicht konterkariert werden, forderte Schaar.

Am 14-03-2005

Standortbestimmung

Fahndungsgeräte der Polizei zur Ermittlung von Mobilfunkdaten wie Kartennummer oder Standort verstoßen nicht gegen die Grundrechte. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungsbeschwerde einer Bürgerrechtsorganisation und weiterer Kläger blieb damit ohne Erfolg. Der Zweite Senat nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die so genannten IMSI-Catcher können auf Grundlage der Strafprozessordnung eingesetzt werden, um eine Telekommunikationsüberwachung vorzubereiten oder bei der Fahndung nach einem Beschuldigten den genauen Standort eines Mobiltelefons zu bestimmen. Die Beschwerdeführer, darunter zwei Rechtsanwälte, ein Pfarrer, ein Steuerberater sowie eine inzwischen verstorbene Journalistin, vertraten die Auffassung, dass die Ermittlung der Daten ein ungerechtfertigter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sei.

Nach dem Beschluss des Gerichts wird dieses Grundrecht aber nicht verletzt. Die Datenerhebung stehe nicht im Zusammenhang mit einem Kommunikationsvorgang und betreffe auch keine Kommunikationsinhalte, argumentierten die Richter.

Dem Gericht zufolge werden die Kläger durch die Erhebung und kurzzeitige Speicherung der Daten als unbeteiligte Dritte auch nicht unverhältnismäßig in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Dabei verwies es unter anderem auf Auskünfte des Bundeskriminalamts (BKA), wonach Unbeteiligte nicht identifiziert und ihre Daten nach dem Messeinsatz unverzüglich und unwiderruflich gelöscht würden. (AZ: 2 BvR 1345/03)

Am 13-10-2006

Ist Elektrosmog eine unterschätzte Gefahr?

Was ist dran am Elektrosmog? Vor 30 Jahren redete noch niemand von Elektrosmog. Was ist passiert, dass wir von allen Seiten darauf aufmerksam gemacht werden? Ist er harmlos oder wirklich so gefährlich, wie vielfach behauptet wird?

Wo kam der Elektrosmog plötzlich her?

Anfang der 90iger Jahre wurden auf der Funkausstellung Berlin die ersten Handys vorgestellt. Bis dahin war dieser Luxus für teures Geld nur wenigen Auserwählten vorbehalten, welche die klobigen Kästen im Auto spazieren fuhren. Die Anschaffung und der Gebrauch der Funktelefone waren so kostspielig, dass kein Privatmann auf die Idee gekommen wäre, sich Derartiges als Spielzeug zuzulegen. Auch die Computeranlagen waren mit weit über 30.000,-DM Anfang der achtziger Jahre nur für einige Firmen interessant. Dann ging alles ganz schnell. Besonders wir Älteren kamen mit der Entwicklung kaum noch mit, die uns ab 1992 regelrecht überrollte. Heute sind in jedem Haushalt mindestens ein Computer mit DSL-Anschluss und ein Handy vorhanden, manchmal sogar mehrere. Von sämtlichen anderen elektronischen Geräten will ich gar nicht erst reden. Auch nicht davon, dass wir nicht mehr lebens- und handlungsfähig wären, wenn der Strom ausfallen würde. In diesem Artikel soll es nur um die gesundheitlichen Auswirkungen gehen.

Wie wirkt Elektrizität auf den Körper?

In jeder Zelle finden pro Sekunde unvorstellbar viele Stoffwechselvorgänge statt. Es ist bekannt, dass jede Zelle eine elektrische Spannung besitzt, die durch die Mineralien Calcium, Magnesium, Natrium und Kalium beeinflusst wird. Alle Zellen und Organe besitzen eine eigene Frequenz. Die Prostata: 1,79 GHz, die Leber: 1,85 GHz, die Galle: 1,87GHz, das Herz: 1,918 GHz und die Nieren: 1,98 GHz. Damit liegen sie alle im Bereich der E-Netze (1,8 GHz), aber vor allem der breitbandigen UMTS-Frequenzen(1,98 bis 2,2 GHz). Somit wird erklärlich, dass diese Schwingungen in den Steuerungsmechanismus der Zellen eingreifen.

Welche Folgen können daraus entstehen?

Den Eingriff in ihren natürlichen Rhythmus werden die Zellen nicht ungestraft hinnehmen. Wir spüren dies anfangs, indem wir nervös, unruhig und aggressiv werden. Verglichen mit dem Auftreten von Krankheiten und Symptomen, die gar nicht richtig zuzuordnen sind, empfinden wir Schlafstörungen noch als kleineres Übel. Schließlich können wir uns ja nachts an den Computer oder Fernseher setzen, um uns von der bleiernen Müdigkeit abzulenken, die wir trotzdem verspüren. Man kann sich vorstellen, dass die Zellen dies auf Dauer nicht aushalten können und Schaden erleiden, indem sie im schlimmsten Fall entarten. Wir können nur hoffen, dass unser Körper dieser Gewalteinwirkung noch lange standhält.

Wie können wir den Körper dabei unterstützen?

Am besten wäre es, einen Baubiologen zu Rate zu ziehen, der Ihnen vor Ort zeigt, wo die Schwachstellen in Ihrer Wohnung liegen. Aber auch ohne intensive Beratung kann man einiges tun. Vor allem nachts sollte der Körper die Chance haben, sich zu erholen.

  • Es sollten alle Stecker gezogen werden, außer vom Kühlschrank natürlich. Solange ein ausgeschaltetes Gerät noch am Stromnetz hängt, strahlt es.
  • Ein Elektroinstallateur kann einen Zwischenschalter vor dem Sicherungskasten anbringen, der automatisch den Stromkreis unterbricht, sobald die letzte Lampe gelöscht wird.
  • Funk- und Elektrowecker, Fernseher, PC und sonstige Elektronik haben im Schlafzimmer nichts zu suchen.
  • Vermeiden Sie Babyphone, kabellose Kopfhörer, Heizdecken, Funktastaturen und dergleichen.
  • Wasserbetten meiden und kein Metall im Bett oder in Bettnähe benutzen.
  • Vorsicht ist vor Federkernmatratzen geboten, weil sie direkt an die Schwingungsfelder ankoppeln.
  • Dauergespräche möglichst von einem altmodischen, verkabelten Festnetzapparat führen.

Trotzdem haben wir kaum eine Chance, dem elektrischen Feuerwerk zu entgehen. Wir sollten dem Körper deshalb genügend Schlaf, eine gesunde Ernährung und viel Aufenthalt in der freien Natur, weit ab von den Antennen der Mobilfunkanbieter gönnen. Natürlich sollten wir bei derartigen Ausflügen das Handy zuhause lassen oder zumindest abschalten.

Gastbeitrag von Sabine P. Sonnenberg

Am 09-02-2011