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Tariftreuegesetz soll öffentliche Auftraggeber binden

Bundeskabinett

Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2001 den Gesetzentwurf zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmer beschlossen. Im Baubereich komme es durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen, so dass Arbeitsplätze, insbesondere in tarifgebundenen mittelständischen Unternehmen, in hohem Maße gefährdet werden. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sei angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf europäischer Ebene eine ähnliche Entwicklung zu befürchten. Auch hier droht ein rigoroser Preiswettbewerb die Qualität der Verkehrsdienst-leistungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gefährden.

Aus diesem Grund wird durch dieses Gesetz für öffentliche Bauaufträge und Aufträge im ÖPNV die Zahlung des Tariflohns am Ort der Leistungserbringung vorgeschrieben. Dadurch wird Wettbewerbsverzerrungen durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften entgegengewirkt. In arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen werden Arbeitsplätze erhalten, die einen ausreichenden sozialen Schutz sowie ein angemessenes Einkommensniveau gewährleisten. Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme würden somit vermieden.

Gleichzeitig werden durch eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Register unzuverlässiger Unternehmen geschaffen. Diese können bei schweren Verfehlungen, etwa bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstößen gegen die Tariftreueregelung, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Durch die Einrichtung dieses Registers wird gewährleistet, dass öffentliche Auftraggeber Kenntnis erhalten von Unternehmen, die ausgeschlossen wurden.