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Österreichische Verbraucherschützer erringen Erfolg gegen Eierproduzenten

Gegen Werbebetrug

Nach dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehen jetzt auch Verbraucherschützer in Österreich gegen irreführende Werbung mit ländlicher Idylle vor. Der in Wien ansässige Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich zwei Eierproduzenten abgemahnt, die für Eier aus Bodenhaltung mit weitläufigen Wiesenlandschaften, freiem Himmel, Wald und Bergen geworben hatten. Tatsächlich haben die Haltungsbedingungen mit solchen idyllischen Darstellungen nichts gemein. Die beiden österreichischen Unternehmen haben sich verpflichtet, diese irreführende Werbung nicht mehr fortzusetzen.

Die deutschen Verbraucherschützer hatten im vergangenen Jahr ebenfalls zwei Hersteller von Hühnereiern abgemahnt, irreführende Werbung mit ländlicher Idylle zu unterlassen. Anders als in Österreich weigerten sich jedoch sowohl die Landkost-Eierzeugergemeinschaft als auch der Lebensmittelriese Rewe, ihre Werbepraxis zu ändern. Daraufhin verklagte der vzbv beide Firmen. Während der vzbv in dem Verfahren gegen die Firma Landkost vor dem Landgericht Potsdam scheiterte, wird in der Klage gegen Rewe das Landgericht Wiesbaden am 6. Februar seine Entscheidung verkünden.

Sowohl der vzbv als auch der VKI kritisieren, dass Hersteller von Lebensmittel durch eine entsprechende Verpackungsgestaltung bewusst den Eindruck erwecken wollen, die Produkte stammten aus besonders tiergerechter Haltung. Im Falle von Hühnereiern bedeutet aber beispielsweise "Bodenhaltung", dass bis zu neun Hühner auf einen Quadratmeter Bodenfläche im Stallinneren gehalten werden. Der VKI und der vzbv werden auch weiterhin - im Rahmen eines EU- Projektes - verstärkt gegen irreführende Werbung bei Lebensmitteln vorgehen. Denn auch hier gilt die Maxime: "Was drinnen ist, muss drauf stehen - und was drauf steht, muss verständlich sein", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI.