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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe macht Weg zur Einführung des Dosenpfands frei

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Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg zur Einführung des Dosenpfands frei. Die Karlsruher Richter verwarfen am Donnerstag eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von insgesamt zehn Handelsketten und Großbrauereien. Die klagenden Unternehmen hätten den Rechtsweg nicht ausgeschöpft, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss zur Begründung.


Die Pfandgegner wollten verhindern, dass die Bundesregierung am Dienstag, den 2. Juli, die Mehrwegquote für Bier und Mineralwasser bekannt gibt. Diese Veröffentlichung der Quote im Bundesanzeiger ist Voraussetzung dafür, dass das Pfand sechs Monate später in Kraft treten kann. Die Beschwerdeführer befürchten starke Umsatzrückgänge als Folge des Pflichtpfands.

Nach dem Willen der Bundesregierung wird ab Januar 2003 erstmals auch auf Einwegverpackungen von Getränken ein Pfand fällig. Betroffen sind die Verpackungen von Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade, vor allem Dosen und Einwegflaschen. Einwegverpackungen bis zu 1,5 Litern werden mit 25 Cent Pfand belegt. Auf Flaschen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt müssen 50 Cent Pfand gezahlt werden. Seit Jahren sinkt der Mehrweganteil bei den Getränkeverpackungen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, sieht die gültige Verpackungsverordnung die Einführung eines Pflichtpfands auf Einwegverpackungen vor, sollte die vorgeschriebene Quote von 72 Prozent mehrmals unterschritten werden.

Mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde hat sich auch ein damit verbundener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt.

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