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Handel startet mit unterschiedlichen Pfandsystemen

Dosenpfand

Zum Start des Dosenpfands am 1. Januar 2003 wird es zunächst kein bundeseinheitliches Rückgabesystem geben. Wie die "Allianz pro Mehrweg" am Montag in Berlin mitteilte, werden in einer Übergangsphase von voraussichtlich sechs Monaten unterschiedliche Verrechungssysteme gelten. Auch können die pfandpflichtigen Einwegflaschen und -dosen nur zu dem Händler zurückgebracht werden, bei dem die Getränke zuvor gekauft wurden, kündigte Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe an. Nach Angaben des Verbandes des deutschen Getränke-Einzelhandels erhalten die Verbraucher beim Kauf entweder einen Vermerk über das entrichtete Pfand auf dem Kassenbon, einen Chip oder sie erwerben ein Gebinde mit entsprechendem Aufdruck.

Verbandspräsident Wolfgang Brügel unterstrich, seine Organisation wolle zwar erreichen, dass sich der Handel auf ein System konzentriert. "Zu erzwingen" sei dies aber nicht. Aufgrund der unzureichenden Vorbereitung von Pfandgegnern auf das neue System komme ein bundeseinheitliches Clearingsystem nicht zum Start des Einwegpfandes zustande, begründet Brügel die unübersichtliche Situation. Ein solches System würde es ermöglichen, etwa in Hamburg gekaufte Cola-Büchsen in München abzugeben. Resch erwartet allerdings, dass bis zum 1. Juli 2003 ein bundesweit einheitliches Verfahren steht. Rechtsanwalt Clemens Weidemann, der die Getränke- und Verpackungsindustrie vertritt, kündigte für die nächsten Tage eine Entscheidung seiner Klienten an, zu denen auch die Handelsketten Rewe und Norma zählen. Die juristische Situation sei noch nicht klar, sagte er.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte kürzlich mit einer Entscheidung grünes Licht für die Einführung des Dosenpfands gegeben. Das Gericht hob ein Urteil der Vorinstanz auf, wonach die Einführung des Dosenpfands in Nordrhein-Westfalen als rechtsungültig gewertet wurde. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sah in der Entscheidung des OVG einen Erfolg für das Dosenpfand. Weidemann verweist allerdings auf ein noch offenes Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dies wiederum werten die Befürworter als Verzögerungstaktik. "Man möchte abwarten", sagte der für die Umweltverbände und den Einzelhandel aktive Rechtsanwalt Remo Klinger. Zudem hätten die Pfandgegner bereits weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof angekündigt. Die Rechtslage sei eindeutig. Sollten sich die Gegner bis Januar gegen die geltende Verpackungsverordnung stellen, werde das Pfand rechtlich "auf jeder Stufe" durchgesetzt, drohte Klinger. Solchen Unternehmen, die der neuen Verpackungsverordnung nicht nachkommen, drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro je Verstoß.

Die "Allianz pro Mehrweg" will vom 2. bis 4. Januar bundesweit über 4.000 Testkäufe in Supermärkten, Discountern oder Tankstellen organisieren. Die Initiative soll bevorzugt bei jenen Firmen laufen, die gegen das Dosenpfand klagen, sagte Resch. Er rief die Bürger auf, sich an den Testkäufen zu beteiligen. Die Betriebe würden über das Vorgehen informiert.

Laut Verpackungsverordnung tritt nach mehrmaliger Unterschreitung der durchschnittlichen Mehrwegquote von 72 Prozent automatisch ein Pfand auf Einweggebinde in Kraft. Seit Jahren sinkt die Quote. Zum 1. Januar werden deshalb 25 Cent auf kleinere Einwegflaschen und 50 Cent auf Gebinde über 1,5 Liter fällig.