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Verbraucherschützer fordern Offenlegung der Werte bei Acrylamid

Krebsrisiko aus Knäcke und Pommes

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat Verbraucherschutzministerium Künast und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufgefordert, regelmäßig aktuelle Acrylamidwerte für betroffene Produkte zu veröffentlichen. „Dem Verbraucher, der sich vor einer gesundheitlichen Gefährdung schützen will, helfen ’von-bis-Werte’ und die Nennung von Produkten ohne Herstellernamen oder Marke nicht weiter“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Glykol-Skandal biete eine ausreichend rechtliche Grundlage, um Ross und Reiter zu nennen. In diesem Zusammenhang forderte der vzbv erneut die rasche Vorlage eines neuen Entwurfs für ein umfassendes Verbraucherinformationsgesetz, das neben den Behörden auch die Unternehmen in die Pflicht nimmt.

Wegen fehlender wissenschaftlicher Erkenntnisse ist derzeit die Festsetzung eines Grenzwertes, ab dem ein Produkt gesundheitlich nicht unbedenklich ist, noch nicht möglich. Daher muss eine Strategie der vorsorgenden Risikominimierung verfolgt werden, an der sich alle Akteure beteiligen sollten. Der Verbraucher sollte sein individuelles Risiko durch den Verzicht auf Produkte wie Pommes Frites oder Chips vermindern und im übrigen solche Produkte bevorzugen, die die niedrigsten Werte aufweisen.

Die Lebensmittelindustrie sollte ihre Messwerte veröffentlichen und im Sinne einer Minimierungsstrategie ihre Herstellungsprozesse wo immer möglich ändern. So sei es beispielsweise einigen Herstellern von Knäckebrot gelungen, die Acrylamidgehalte in ihren Produkten drastisch zu senken. Die Hersteller von Halb- und Fertiggerichten aus Kartoffeln (Pommes Frites, Röstis, Bratkartoffeln etc.) sollten ihre Zubereitungsempfehlungen auf Etiketten oder bei Rezepten hinsichtlich der Temperaturvorgaben ändern.

Zugleich sollten die Hersteller von Friteusen und Backöfen - vor allem für die Gastronomie und den Fast-Food-Bereich - die Technologie ihrer Geräte dahingehend ändern, dass die Temperaturen genauer eingestellt werden können. Zudem müssten die in der Gastronomie und im Fast-Food-Bereich tätigen Personen entsprechend fortgebildet werden.

Silikonhaltige Frittierfette sollten verboten werden. Untersuchungen ergaben hohe Acrylamidgehalte bei entsprechenden Frittierfetten. Diese Fette werden vor allem in der Gastronomie und im Fast-Food-Bereich eingesetzt. Unabhängig hiervon ist das Bundesverbraucherschutzministerium aufgefordert, für eine rasche Klärung des generellen Umgangs mit acrylamidbelasteten Produkten und eine gesetzliche Vorsorgeregelung zu sorgen.

Im April 2002 wurde bekannt, dass die Schwedische Behörde für Lebensmittelsicherheit Acrylamid in zahlreichen stärkehaltigen und hocherhitzten (gerösteten, frittierten, gebratenen und gebackenen) Lebensmitteln wie Pommes Frites, Bratkartoffeln, Kartoffelchips, Kräcker, sonstige Knabberartikel, Knäckebrot oder Frühstücks-Cerealien mit gerösteten Bestandteilen gefunden hat.

Acrylamid hat sich in Tierversuchen als krebserregender und erbgutschädigender Stoff erwiesen, der bei der Verarbeitung sowohl in der Lebensmittelindustrie, Gastronomie, im Fast-Food-Bereich aber auch im privaten Haushalt im Rahmen sogenannter „Bräunungsreaktionen“ entstehen kann. Verschiedene Faktoren wie Dauer der Hitzeeinwirkung, Höhe der Temperatur, Feuchtigkeitsgehalt aber auch produktspezifische Besonderheiten (z.B. die Kartoffelsorte und deren Lagerungsbedingungen oder die Art des Fettes) sollen laut ersten Forschungsergebnissen Einfluss auf die Entstehung und auf die Höhe des Acrylamidgehaltes haben. Die genauen Entstehungsbedingungen sind jedoch bisher ungeklärt.