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Eichels Steuergesetze

Steuerinfo

Die Bundesregierung will mit dem "Steuervergünstigungsabbaugesetz" Ausnahmeregelungen abbauen und damit neue Einnahmen sichern. Nachfolgend die wichtigsten Pläne, die nach dem Willen der Bundesregierung endgültig im Februar verabschiedet, aber teilweise schon rückwirkend zum Jahreswechsel wirksam werden sollen.

BONUSMEILEN: Sachprämien werden künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert. Dies zielt vor allem auf die Besteuerung von Lufthansa-Bonusmeilen ab, wenn diese dienstlich erworben wurden, aber privat genutzt werden. Bislang zahlte die Lufthansa hierfür einen Steuersatz von zwei Prozent.

DIENSTWAGEN: Die Pauschalsteuer auf die private Nutzung von Dienstwagen wird von monatlich 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent des inländischen Listenpreises erhöht. Der Nachweis der tatsächlichen Kosten ist jedoch möglich.

EIGENHEIMZULAGE: Diese Zulage wird künftig nur noch Familien gewährt. Die Grundförderung beträgt für Alt- und Neubauten einheitlich 1000 Euro, der Zuschlag je Kind 800 Euro. Die Förderung kann auch vier Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn sich Nachwuchs einstellt. Die Einkommensobergrenze liegt für Alleinstehende/Ehepaare bei 70.000 Euro/140.000 Euro zuzüglich 20.000 Euro je Kind, bezogen auf den Zwei-Jahres-Zeitraum, wobei Verluste nicht gegengerechnet werden können. Die Ökozulage wird einheitlich auf 300 Euro angehoben.

GEBÄUDEABSCHREIBUNGEN: Die degressive Gebäudeabschreibung wird mit einem Übergang von vier Jahren abgeschafft, künftig können Gebäude nur noch jährlich linear mit zwei Prozent abgeschrieben werden.

KONTROLLMITTEILUNGEN: Da die Erhebung der Spekulationssteuer auf Wertpapiere bislang kaum überprüft werden konnte, wird das Bankgeheimnis faktisch aufgehoben. Auf die Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter haben auch Sozialbehörden Zugriff, um so etwa bei Sozialhilfeanträgen die Vermögensangaben überprüfen zu können. Hierzu waren sie bislang bereits berechtigt, konnten dies jedoch wegen fehlender Daten nicht tun.

PAUSCHALSTEUER: Die Spekulationsfristen für den Verkauf von Wertpapieren (1 Jahr) sowie nicht-selbstbenutzter Immobilien (10 Jahre) entfallen. Stattdessen werden solche Veräußerungsgewinne künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert, wobei Verluste mit Gewinnen gegengerechnet werden können. Bei Gewinnen aus Aktien werden wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur 50 Prozent zur Besteuerung herangezogen. Für Altfälle, deren Erwerb vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes (wahrscheinlich frühestens 21. Februar) stattgefunden hat, wird beim Verkauf pauschal ein Gewinn von 10 Prozent vermutet und darauf die 15-prozentige Steuer erhoben. Wenn der Gewinn niedriger als 10 Prozent ist, wird dies bei Nachweis angerechnet. Bei Fonds soll die Kapitalertragssteuer für wiederangelegte Gewinnausschüttungen berücksichtigt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Regelungen betreffen nicht den Verkauf größerer Aktienpakete ab einem Prozent Gesellschaftsanteil.

UMSATZSTEUER: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt künftig nur noch für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Kulturgüter und den Öffentlichen Personennahverkehr. Beim Fernverkehr soll er ab 2005 gelten, sofern die Bahn dies familienfreundlich an die Kunden weitergibt. Landwirte müssen nun doch keine Umsatzsteuererklärung abgeben, da die pauschale Besteuerung erhalten bleibt. Der Satz wird aber von 9 Prozent auf 7 Prozent reduziert.

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: Verluste der Vorjahre können künftig nur noch mit der Hälfte des Gewinns verrechnet werden. Faktisch bedeutet dies eine Mindestbesteuerung. Der Verlustvortrag bleibt jedoch zeitlich unbegrenzt. Bei Verschmelzungen und Unternehmenskäufen wird die Verlustübernahme erschwert. Zudem wird die Erstattung der Körperschaftsteuerguthaben zeitlich gestreckt, da nur noch ein Siebtel statt ein Sechstel der Gewinnausschüttung gutgeschrieben werden kann. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass die Erstattungen bei der Körperschaftsteuer ausgeschlossen sind. Ebenso soll die gewerbesteuerliche Organschaft abgeschafft werden. Konzerne können dann Gewinne und Verluste ihrer Töchter bei der Gewerbesteuer nicht mehr gegenrechnen.

VERMIETUNG: Wenn Vermieter Verluste steuerlich voll absetzen wollen, müssen sie künftig mindestens 75 Prozent statt bislang 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen.