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Ausländerbeauftragte fordern Rechtsanspruch auf Integration

Sprachkurs-Pflicht verlangt

Die Ausländerbeauftragten der Bundesländer fordern einen Rechtsanspruch auf Integration. Nach einer Konferenz in Berlin äußerten die Beauftragten am Donnerstag Sorge, dass bei den Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz Integrationsaspekte unter den Tisch fallen. Neben klar formulierten Pflichten müsse es einen Rechtsanspruch zur Teilnahme an Integrationskursen geben, sagte Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening. Zudem bedürfe es einer verlässlichen Finanzierung der Integration. Erstmals sprachen sich die Ausländerbeauftragten dafür aus, auch Betroffene sozial gestaffelt zur Kasse zu bitten.

Weiterhin forderten die Konferenzteilnehmer, die Sprachförderung bereits länger in Deutschland lebender Zuwanderer im Sozialgesetzbuch zu verankern. Dabei sollten die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter für alle Arbeitssuchende den jeweiligen Förderbedarf feststellen und diese zu Kursteilnahmen verpflichten. Verstöße von Leistungsbeziehern könnten dann mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden, sagte Niedersachsens Ausländerbeauftragte Gabriele Erpenbeck. Darin sei sie sich mit allen Amtskollegen einig.