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Gelockertes Werbeverbot für Arzneimittel: ein "Irrweg"

Arzneimittelwerbung

Werbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nicht gelockert werden, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) für die vom Bundesrat geplante Lockerung. Bisher sei Werbung auch für verschreibungsfreie Arzneimittel bei zahlreichen schwereren Erkrankungen verboten gewesen. Durch eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und des Arzneimittelgesetzes würden diese Beschränkung künftig fallen. "Mehr Arzneimittelwerbung führt nur dazu, dass die Menschen noch mehr Pillen schlucken - gesünder werden sie dadurch nicht," sagte Edda Müller, vzbv-Vorstand. "Die Ausweitung der Selbstmedikation ist gesundheitspolitisch ein Irrweg."

Statt zum Arzt zu gehen, könne die Bewerbung rezeptfreier Medikament Patienten dazu verleiten, im Selbstversuch an Symptomen herumzukurieren, sagte Müller. Häufig seien andere Therapieformen wirksamer, preiswerter und sicherer. "Die Annahme, dass nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel frei von Risiken und Nebenwirkungen sind, ist ein Trugschluss."

Der Bundesverband befürchtet mit der Aufhebung von Werbeschranken zudem eine Welle irreführender Werbung: "Zum Schaden seriöser Pharmahersteller wird das Ausmaß irreführender Werbung für nutzlose Mittel gegen Fettleibigkeit, Prostataleiden und andere Volkskrankheiten noch weiter zunehmen," sagte Müller. Gegen solche unlauteren Werbepraktiken könne nur im Einzelfall mit hohem Aufwand vorgegangen werden.

Positiv wären die geplanten Einschränkungen bei der Bewerbung von Schönheitsoperationen, sagten die Verbraucherschützer. So sollten beispielsweise Vorher-Nachher-Vergleiche künftig verboten werden. "Angesichts des Ausmaßes an Geschäftemacherei bei Schönheitsoperationen ist ein vollständiges Werbeverbot allerdings sinnvoller", sagte Müller. "Die damit verbundene Marktbereinigung wäre auch im Sinne der seriös arbeitenden plastischen Chirurgen."

Würde das Werbeverbot aufgehoben werden, könnte künftig gegen Gicht oder Adipositas (krankhafte Fettleibigkeit) geworben werden, gegen Neuritis (Nervenentzündung), Meningitis, Epilepsie und Parkinson-Syndrome. Oder es könnte pauschal Werbung gegen Herzstörungen, Herzanfälle und Arteriosklerose gemacht werden. Das Gleiche gelte über Aussagen zu chronischen Lebererkrankungen und Nierenversagen. Aber auch künftig legale Werbeaussagen gegen Erkrankungen des Stoffwechsels, des Blutes und der blutbildenden Organe sowie organische Krankheiten aller Art.