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Realschullehrer darf eine angebotene Lehrerstelle in Hessen nicht antreten

"Hexenjagd"

Der Heidelberger Realschullehrer Michael Czaszkóczy darf auch in Hessen nicht unterrichten, weil im dortigen Kultusministerium "berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers" bestehen. Das Staatliche Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis hatte Czaszkóczy unter der Voraussetzung, dass er alle Einstellungsvoraussetzungen erfülle, für die Anstellung als beamteter Lehrer auf Probe in Heppenheim ausgewählt. Scharfe Kritik an der Haltung der hessischen Landesregierung übte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Gewerkschaft verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1995 die Berufsverbotspraxis in der Bundesrepublik Deutschland als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gerügt habe.

Als Grund für die Zweifel an der Verfassungstreue Czaszkóczys nannte die Sprecherin des Hessischen Kultusministeriums, Tatjana Schruttke "die Mitgliedschaft in einer als linksextremistisch eingestuften 'Antifaschistischen Initiative' und die vorangegangene Ablehnung des Bewerbers in Baden-Württemberg". Wer das Grundgesetz nicht achte, habe in der Schule nichts verloren, erklärte sie in einer Antwort auf eine Anfrage von ngo-online.

Michael Czaszkóczy hatte mit Datum vom 25. August eine schriftliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamtes Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis als Lehrer an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim erhalten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhielt von dem Schulamt die Auskunft, es sei vom hessischen Innenministerium telefonisch angewiesen worden, den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben zu lassen. Czaszkóczy wollte in der vergangenen Woche seine Arbeit aufnehmen, musste jedoch wegen des fehlenden schriftlichen Vertrages wieder nach Hause geschickt werden.

Michael Czaszkóczys antifaschistische Arbeit in Heidelberg war bereits der Grund für die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan, ihm im August vergangenen Jahres die Einstellung in den Schuldienst des südwestlichen Bundeslandes zu verwehren. Nach der Ablehnung des Widerspruchs Csaszkóczys gegen Schavans Maßnahme, hat dieser Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Verhandlung steht noch aus.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht in einer Presseerklärung von einer "Hexenjagd" und einer "Schande für den Rechtsstaat". Deren Vorsitzender Ulrich Thöne berief sich in seiner grundsätzlichen Kritik an Berufsverboten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der 1995 die Berufsverbotspraxis in der Bundesrepublik als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gerügt hatte.

Im aktuellen Fall fordert Thöne von der hessischen Landesregierung, Czaszkóczy sofort als Lehrer einzustellen. Er habe sich als qualifiziertester Bewerber für die Stelle in Heppenheim erwiesen, dienstliche Verfehlungen oder Straftaten würden ihm nicht vorgeworfen.