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Ex-Verfassungsrichter hält Kopftuchverbot für nicht haltbar

Ordnung des Grundgesetzes

Der Staatsrechtler und Ex-Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hält das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin für ein Stück Integration. Jede kopftuchtragende Muslimin, die selbständig und eigenverantwortlich ihren Beruf ausübe, widerlege die Vorstellung von der im Islam unterdrückten Frau, sagte Böckenförde der "Süddeutschen Zeitung". Vorraussetzung sei allerdings, dass sie die Ordnung des Grundgesetzes anerkenne. Der Gesetzgeber könne das Nonnengewand nicht erlauben, aber das muslimische Kopftuch generell untersagen, sagte Böckenförde.

"Die Ordenstracht ist ja nicht, wie Frau Schavan einmal gemeint hat, eine Berufskleidung, sondern Ausdruck dessen, dass man sein Leben Gott geweiht hat", sagte der Ex-Verfassungsrichter zu einer Argumentation der Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Dagegen habe das Kopftuch einen geringeren religiösen Bezug.

Gewiss müsse die Religionsausübung sozialverträglich sein, sagte der Verfassungsrechtler. Das dürfe aber nicht zum Anlass genommen werden, andere Religionen auszuschließen oder zu diskriminieren. "Sie müssen sozusagen hineinintegriert werden in eine christlich geprägte Kultur", sagte er.

Wenn Menschen in die plurale Gesellschaft integriert werden sollten, dürfe man ihnen nicht die Wurzeln abschneiden, meint Böckenförde. Sie müssten vielmehr in die gemeinsame Ordnung des Zusammenlebens einbezogen und anerkannt werden. "Wer das verkennt, verwechselt Integration mit Assimilation", sagte er. Die Anerkennung der Religionsfreiheit verlange, dass man die Anderen nicht zurückdränge. "Freilich darf und muss man von den Muslimen erwarten, dass sie die christliche Prägung unserer Kultur, soweit sie vorhanden ist, respektieren und nicht versuchen, das sozusagen von Innen her aufzurollen", sagte Böckenförde.