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Bundestag beschließt Gesetze zu Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien

Energie

Der Bundestag verabschiedete am 6. Juni insgesamt vier Gesetze zur Kraft-Wärme-Kopplung, zum Erneuerbaren Energienrecht und zur Marktöffnung des Messwesens bei Strom und Gas. Offizielles Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2020 "deutlich" zu senken. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einem kleineren Kraftwerk, das mit fossilen Brennstoffen oder auch mit Biomasse befeuert wird. In namentlicher Abstimmung entschieden die Abgeordneten, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strombereich bis zum Jahr 2020 geringfügig auf 25 bis 30 Prozent erhöht werden soll. Derzeit liegt er bereits bei 18 Prozent. Auch bei der Energieversorgung von Gebäuden soll ihr Anteil steigen. Der Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung soll bis 2020 auf etwa 25 Prozent verdoppelt werden. Dazu sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Wärmenetze mit jährlich bis zu 750 Millionen Euro gefördert werden.

Geplant ist unter anderem, ausschließlich den Bau von hocheffizienten Neuanlagen und Modernisierungen zu fördern. Ferner soll die Markteinführung der Brennstoffzelle sowie der Aus- und Neubau von Wärmenetzen unterstützt werden, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird. Auch ist die Einführung eines Herkunftsnachweises für Strom vorgesehen, der aus Kraft-Wärme-Kopplung produziert wird.

Grundlage der KWK-Förderung soll wie bisher ein Zuschlag sein, den der Netzbetreiber zahlen muss und auf die Endverbraucher umlegen kann. Neben Wärmenetzen und KWK-Strom für das allgemeine Stromnetz soll auch KWK-Strom gefördert werden, der für den Eigenbedarf erzeugt wird. Die Förderung soll neue und modernisierte KWK-Anlagen umfassen, die bis Ende 2016 ihren Dauerbetrieb aufgenommen haben, sowie neue oder ausgebaute Wärmenetze, die bis Ende 2020 mit dem Dauerbetrieb begonnen haben.

KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt sollen sechs Jahre lang gefördert werden, wobei die Förderung auf maximal 30 000 Vollbenutzungsstunden begrenzt wird. Bei kleinen KWK-Anlagen mit bis zu zwei Megawatt Leistung soll der Zuschlag 2,1 Cent pro Kilowattstunde betragen und bei größeren Anlagen 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Wird ein gewerbliches Unternehmen mit eigenem KWK-Strom versorgt, wird die Förderung auf vier Jahre begrenzt. KWK-Anlagen mit bis zu 50 Kilowatt Leistung erhalten acht Jahre lang einen nach dem Jahr der Inbetriebnahme gestaffelten, konstanten Zuschlag.

Die Förderung von Wärmenetzen soll vom Durchmesser der Wärmeleitung abhängig sein und insgesamt höchstens fünf Millionen Euro sowie maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Brennstoffzellenanlagen werden zehn Jahre lang mit einem gleichbleibenden Fördersatz von 5,11 Cent pro Kilowattstunde gefördert.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn kritisierte die Deckelung der KWK-Förderung auf 750 Millionen Euro, mit denen gerade mal eine Steigerung des Anteils am Energiemarkt auf 18 bis 19 Prozent erreicht würden. Mit der Förderung von Kohlekraftwerken beweise die Koalition letztlich ihre klimapolitische Handlungsunfähigkeit. Gerade die Großkraftwerke seien es, die über 50 Prozent der Energie ungenutzt in die Luft bliesen.

Der Parlamentarische Wirtschafts-Staatssekretär Hartmut Schauerte (CDU) sagte dagegen, gerade beim KWK-Ausbau werde ein "Kurs der Mitte" betrieben, da zum einen die kostengünstige Energieerzeugung gefördert werde, zum anderen mit der Deckelung auf 750 Millionen Euro mögliche Energiepreissteigerungen gedämpft würden.

Bei der Ablesung der Strom- und Gaszähler sollen Verbraucher künftig zwischen verschiedenen Dienstleistern wählen können. Dazu beschloss der Bundestag gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, das Messwesen bei Strom und Gas für den Wettbewerb zu öffnen. Die Regierungskoalition erhofft sich von der Neuregelung die Einführung innovativer Messeinrichtungen und ein energiesparendes Verhalten der Verbraucher.

Neubauten: Wärme aus erneuerbaren Energien - Altbauten: freiwilliger Einsatz erneuerbarer Energien

Zudem will die Regierung dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden "deutlich" erhöhen. Wer baut und sein Haus nach dem 31. Dezember 2008 fertig stellt, soll künftig verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil seines Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen.

Besitzer von Alt- oder Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, erhalten künftig für den freiwilligen Einsatz Erneuerbarer Energien eine finanzielle Förderung vom Staat. In den Jahren 2009 bis 2012 will die Bundesregierung für solche - oft sehr kostenintensive - Modernisierungsmaßnahmen bis 500 Millionen Euro jährlich bereit stellen.

Gutachten: Maßnahmen sparen Kosten

Für die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung stehen im Jahr 2008 insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 1,8 Milliarden Euro mehr als 2005. Insgesamt rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 mit Investitionskosten in Höhe von 31 Milliarden Euro.

Ihnen stehen jedoch, einem Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zufolge, Energieeinsparungen von über 36 Milliarden Euro gegenüber.

Die FDP-Abgeordnete Gudrun Kopp warf der Koalition dennoch mangelnde Kosteneffizienz zu Lasten der Verbraucher vor. Mit dem neuen Klimapaket werde der Wettbewerb nicht ausreichend gestärkt und eine Entlastung für das private Portemonnaie nicht erreicht, sagte sie. Zudem werde der verstärkte Zwang zur Einspeisevergütung die Mitnahmeeffekte fördern.

Für die Links-Fraktion begrüßte ihr Parlamentarier Hans-Kurt Hill grundsätzlich die geplante KWK-Förderung. "Wenn Brennstoffe knapp und teuer sind und die Umwelt belasten, wäre es dumm, den größten Teil der Energie verpuffen zu lassen", betonte er. Allerdings werde das Gesetz seinem hohen Anspruch nicht gerecht. Auch sei es möglich, mit dem schwarz-roten Klimapaket klimaschädliche Kohlekraftwerke weiter staatlich zu fördern.

Solarbranche: Wachstum Erneuerbarer Energien kommt mit Verzögerung

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht nach Auffassung von Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), grundsätzlich den Weg frei für weiteres Wachstum der Erneuerbaren Energien in Deutschland. "Mit dem neuen EEG hat die Erneuerbare-Energien-Branche klare Investitionsbedingungen. Der Ausbau der klimafreundlichen Stromversorgung kann weiter gehen."

Das EEG lege neue Vergütungssätze für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Bioenergie und Geothermie fest. Leichte Erhöhungen für Windstrom und Biomasse sollen die massiven Preissteigerungen auf den Rohstoffmärkten teilweise kompensieren. Diese hatten sich zuletzt als Wachstumsbremse erwiesen.

Leider habe sich die Koalition aber nicht darauf verständigen können, die dringend notwendigen Verbesserungen sofort wirksam werden zu lassen, kritisiert Schütz. Das Gesetz werde erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Nun sei zu befürchten, dass insbesondere viele Biogasanlagen bis zum Jahresende in große wirtschaftliche Probleme geraten. In allen Teilbranchen, für die Verbesserungen beschlossen worden seien, drohe ein Aufschub der Investitionen auf das nächste Jahr. "Entsprechend verschiebt sich mit dem Wachstum dieser Branchen auch ihr Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen."