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Kokain-Klos

Bundestags-Hausverbot für Journalisten rechtswidrig

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Die von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) gegen zwei Journalisten des SAT.1-Magazins "Akte 2000" wegen der so genannten Kokain-Affäre verhängten Hausverbote sind rechtswidrig. Das Berliner Verwaltungsgericht hob am Montag die im November vergangenen Jahres von Thierse gegen "Akte 2000"-Chef Ulrich Meyer und den TV-Journalisten Martin Lettmayer ausgesprochenen Verbote auf. Nach Auffassung des Gerichts war die Anordnung formell und sachlich rechtswidrig.


Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts war die gesetzlich erforderliche Anhörung der Journalisten weder vor dem Erlass des Hausverbotes noch nachträglich erfolgt. Zwar stehe es dem Bundestagspräsidenten grundsätzlich zu, Hausverbote zu verhängen. Sie könnten jedoch nicht zum Zwecke der Bestrafung, sondern nur als Ordnungsmaßnahme zur Abwehr künftig konkret zu erwartender Verstöße angeordnet werden. Dafür gebe es jedoch keine konkreten Anhaltspunkte. Die Rechtswidrigkeit ergebe sich auch daraus, dass Thierse nicht geprüft habe, ob andere und mildere Mittel, wie ein Bußgeld, in Frage gekommen wären. (VG 27 A 344.00)

SAT.1 hatte Ende Oktober vergangenen Jahres von 28 Toiletten im Reichstagsgebäude Wischproben entnommen, per Kamera dokumentiert und von einem Nürnberger Institut auf Kokainspuren untersuchen lassen. Nach einem Bericht in "Akte 2000" wiesen 22 Toiletten Drogenspuren auf.

Thierse hatte das Hausverbot seinerzeit damit begründet, dass die Aufnahmen ohne erforderliche Drehgenehmigung erfolgt seien. Bundestags-Anwalt Gernot Lehr hatte im Prozess deutlich gemacht, dass es im Rechtstreit nicht "um die angeblichen Kokainfunde", sondern um die Methodik der Recherche gehe, die "alle bisher bekannten Grenzen überschritten habe". Durch den heimlichen Kameraeinsatz sei die Arbeitsfähigkeit der Abgeordneten bedroht worden. "Es sollte ein eindeutiges Zeichen gesetzt werden", um eine "Wiederholung zu verhindern" und der "Gefahr vorzubeugen, dass weitere Journalisten gültige Grenzen nicht akzeptierten".

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