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Bundestag beschließt Sonderzahlungen an Contergan-Geschädigte

Arzneimittelhersteller Grünenthal zahlt nur die Hälfte

Contergan-Geschädigte können ab dem laufenden Jahr mit zusätzlichen Bezügen rechnen. Gestaffelt über die kommenden 25 Jahre sollen insgesamt 100 Millionen Euro in jährlichen Sonderzahlungen an die Betroffenen fließen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag (14. Mai) einen Entwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Die Hälfte der 100 Millionen Euro kommt aus der Conterganstiftung des Bundes, die andere Hälfte vom Arzneimittelhersteller Grünenthal, der das Medikament vor rund 50 Jahren auf den Markt gebracht hatte.

Das Geld erhalten die Contergan-Geschädigten zusätzlich zu ihren Opferrenten. Die Gesetzesänderung soll zum 1. Juli in Kraft treten, die ersten Sonderzahlungen soll es bis zum Jahresende geben. Die Höhe der Bezüge hängt davon ab, wie schwer ein Betroffener geschädigt ist. Der jährliche Maximalbetrag pro Person liegt bei rund 4200 Euro.

Der Contergan-Skandal war einer der größten Arzneimittelskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Beruhigungsmittel kam im Oktober 1957 auf den Markt und verursachte massive Fehlbildungen bei Neugeborenen. Das zunächst rezeptfreie Medikament wurde gezielt Schwangeren empfohlen, da behauptet wurde, es sei ungefährlich. Der Wirkstoff Thalidomid führte jedoch zu schweren Fehlbildungen wie dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen.

Im November 1961 wurde das Schlafmittel nach öffentlichem Druck vom Markt genommen. Nach Informationen des Bundesverbands Contergan-Geschädigter kamen als Folge der Medikamenteneinnahme insgesamt etwa 5000 schwer missgebildete Kinder auf die Welt. In Deutschland leben heute noch rund 2800 Contergan-Geschädigte.

Der Arzneimittelhersteller Grünenthal als Verursacher kommt nun nur für die Hälfte der Sonderzahlungen auf. Die andere Hälfte zahlt die Conterganstiftung des Bundes.